Makler stellt trotz Ablehnung vorläufigen Versicherungsschein aus

Hallo,

macht sich ein Versicherungsmakler strafbar/schadenersatzplichtig, wenn er ein Angebot über eine Wohngebäudeversicherung macht, dieses aber (z.B. wegen Vorschäden) von der Versicherung abgelehnt wird und er trotzdem und unbefugt dem unwissenden Kunden einen „vorläufigen Versicherungsschein“ ausstellt, in welchem er bestätigt, dass Versicherungsschutz für das Objekt gemäß des Antrags und den AGB der angefragten Versicherung besteht?

Was, wenn er paralell noch behaupten würde, der Antrag sei angenommen, der Versicherungsschein würde nur wegen personeller Engpässe so lange (z.B. 8 Wochen) brauchen?

Gruß
Jooge

Hallo,

macht sich ein Versicherungsmakler strafbar/schadenersatzplichtig, wenn er ein Angebot über eine

Im Schadensfall muß er damit rechnen, in Regreß genommen zu werden. Allerdings darf der Kunde sich nicht ausruhen. Ihm sollte auffallen, dass kein Beitrag abgebucht wird bzw. keine Rechnung kommt und darauf muß er reagieren.

Was, wenn er paralell noch behaupten würde, der Antrag sei
angenommen, der Versicherungsschein würde nur wegen
personeller Engpässe so lange (z.B. 8 Wochen) brauchen?

s.o. Eine Strafbarkeit kann ich nicht erkennen.

Hallo,

Eine Strafbarkeit kann ich nicht erkennen.

Wie wäre es mit ‚Betrug‘ (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html)?
Gruß
Testare_

Hallo,

Hallo,

macht sich ein Versicherungsmakler
strafbar/schadenersatzplichtig, wenn er ein Angebot über eine
Wohngebäudeversicherung macht, dieses aber (z.B. wegen
Vorschäden) von der Versicherung abgelehnt wird und er
trotzdem und unbefugt dem unwissenden Kunden einen
„vorläufigen Versicherungsschein“ ausstellt, in welchem er
bestätigt, dass Versicherungsschutz für das Objekt gemäß des
Antrags und den AGB der angefragten Versicherung besteht?

Handelt es sich hier wirklich um einen Makler ?
Oder evt. um einen Angestellten des Versicherungsunternehmens. ?

Denn es wäre mir neu, dass ein Versicherungsmakler einen vorläufigen Versicherungsschutz mit eigener Unterschrift bestätigen kann.

Ergänzend gibt es mehrere Möglichkeiten, weshalb der Versicherer den Versicherungsschutz abgelehnt hat.

A) Schufa-Eintrag
B) versuchtem Versicherungsbetrug in der Vergangenheit
C) Nichtzahlen von Versicherungsbeiträgen
D) falschen Angaben zu Vorschäden im Antrag

Bitte auch beachten, dass durch die Zusammenlegung von Versicherungsunternehmen,
man vielleicht auch schon einmal bei diesem Konzern versichert war und die Kundenverbindung in der Vergangenheit nicht so positiv verlaufen ist.

Gruß Merger

Hallo Jogge,

ein Makler kann in vielen Fällen eine vorläufige Deckung zusagen, aber im allgemeinen keinen Versicherungsschein ausstellen. Die vorläufige Deckung gilt so lange, bis die Versicherung eine Ablehnung des Antrages an den Kunden und an den Makler schickt.
Der Makler hat für Streitfälle eine Vermögensschadenshaftpflicht, die bestimmte Schäden abdeckt, aber wahrscheinlich nicht, wenn er wissendlich eine Falschauskunft an den Kunden gibt,die eine abgelehnte Deckung noch bestätigt. Hier müsste er dann wohl persönlich haften, wenn dies fehlerfrei nachweisbar ist.

Viele Grüße
CruwX

Hallo,

Wie wäre es mit ‚Betrug‘
(http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html)?

ich sehe Satz 1 als nicht gegeben. Wer hat denn von dieser Nummer einen Vermögensvorteil ?

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Wie wäre es mit ‚Betrug‘
(http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html)?

ich sehe Satz 1 als nicht gegeben. Wer hat denn von dieser
Nummer einen Vermögensvorteil ?

der Makler, der damit seinen Ruf retten und weitere Verträge abschließen will.
Gruß
Testare_