Hi,
ein Kind geht zu den Pfadfindern. Dort spielt man im und am Gemeindehaus, welches den Pfadis die Räume zur Verfügung stellt. Der Junge berührt mit dem Finger eine Gartenlampe - so nenn ich das mal- und das Ding kippt um und geht zu Bruch. Das Hausmeisterehepaar dort meint, der Junge hätt das zu zahlen. Es gibt Zeugen, dass das Kind das Licht nur mit dem Finger berührt hat und es umfiel. Wie seht ihr die Rechtslage. Muss das Kind den Schaden tragen?
Gruss, Melli