Man stelle sich vor

Hi,

ein Kind  geht zu den Pfadfindern. Dort spielt man im und am Gemeindehaus, welches den Pfadis die Räume zur Verfügung stellt. Der Junge  berührt mit dem Finger eine Gartenlampe - so nenn ich das mal- und das Ding kippt um und geht zu Bruch.  Das Hausmeisterehepaar dort meint, der Junge hätt das zu zahlen. Es gibt Zeugen, dass das Kind das Licht nur mit dem Finger berührt hat und es umfiel. Wie seht ihr die Rechtslage. Muss das Kind  den Schaden tragen?

Gruss, Melli

Hallo

Das Hausmeisterehepaar dort meint, der Junge hätt das zu zahlen. Es gibt Zeugen, dass das Kind das Licht nur mit dem Finger berührt hat und es umfiel. Wie seht ihr die Rechtslage.
Muss das Kind  den Schaden tragen?

Kinder unter 18 haften anscheinend nur für Schäden, die sie absichtlich verursacht haben, oder wo sie zumindestens wussten, was passieren würde. Google doch mal mit Kind Haftung, da findet man Beiträge von Rechtsanwälten.

Die sind doch da bei den Pfadfindern unter Aufsicht, oder nicht? Es wäre schon die Aufgabe einer Aufsichtsperson, den Kindern klarzumachen, dass da eine Lampe steht, die sofort zusammenbricht, wenn man sie anfasst. Aber wenn die das auch nicht wusste, dann weiß ich auch nicht. Vielleicht steht das hier irgendwo drin:
http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/vereine…

Viele Grüße

Hai!

Muss das Kind  den Schaden tragen?

Man meldet dies seiner Haftpflichtversicherung und gut, die werden sich darum kümmern ob sie leisten müssen oder nicht.

Der Plem

Kinder unter 18 haften anscheinend nur für Schäden, die sie
absichtlich verursacht haben, oder wo sie zumindestens
wussten, was passieren würde.

das ist so natürlich falsch. es reicht völlig, wenn sie es hätten wissen können, also eine ausreichende einsichtsfähigkeit besteht.
http://www.rechtslexikon-online.de/Haftung_von_Kinde…

Da sieht man mal wieder, dass du null Ahnung hast, mein Bester.

Natürlich wird der Versicherer die Ansprüche hinsichtlich seiner Eintrittspflicht und der Schadenshöhe prüfen, aber damit hast du als Versicherter einen Vorschaden. Auch wenn keine oder nur eine Teilleistung erfolgt! Die Folge ist, dass, wie es bei einigen Versicherern mittlerweile gang und göbe ist, der Vertrag entweder ‚saniert‘ oder bei nächster Gelegenheit, die ein Schadensfall bieten kann, gekündigt wird.