Markeninhaber (seit 1 Monat) möchte Domain kaufen (älter)/kann Markeninhaber die Domain einfordern?

Hallo,

folgende Situation:Ich besitze seit ca. 2 Jahren eine .de-Domain. Auf der Seite sind Informationen zu meiner Person und Auszüge meines Schaffens zu finden. Über ein Kontaktformular kann man sich mit mir in Verbindung setzen, für Kooperation und Inanspruchnahmen meiner Dienstleistungen.

Nun wurde ich von einer Firma konaktiert die vor einem Monat eine Marke eintragen ließ, die zufälligerweise genauso lautet wie meine .de-Domain.

Von der Firma wurde mir ein relativ geringer Betrag offeriert und angedeutet, dass Anwälte eingeschaltet werden, wenn ich auf dieses Angebot nicht eingehe.

Nun meine Frage: können die das so einfach, die Domain einklagen? Wie viel sollte/kann ich verlangen?

Danke & Grüße

kommt darauf an…
Hallo

der Klassiker unter den Domainstreitigkeiten lief schon zu Urzeiten des Internets ab…

http://www.computerwoche.de/a/der-richtige-krupp-gew…

Herr Krupp verlor den Prozess gegen den Konzern…

Vermutlich werden die Gerichte auch heute noch ähnlich urteilen, wenn du dir z.B. als Fritz Helgoland die www.helgoland.de gesichert hättest…

Da ich nun aber nicht weiß, um was es konkret geht, kann ich auch nichts Konkretes dazu sagen - wenn diese Marke wirklich erst einen Monat alt ist, dann finde ich das ganz schön frech, hier Namensrechte geltend zu machen…
Gruß
Hummel

Hallo,

folgende Situation:Ich besitze seit ca. 2 Jahren eine
.de-Domain. Auf der Seite sind Informationen zu meiner Person
und Auszüge meines Schaffens zu finden. Über ein
Kontaktformular kann man sich mit mir in Verbindung setzen,
für Kooperation und Inanspruchnahmen meiner Dienstleistungen.

Nun wurde ich von einer Firma konaktiert die vor einem Monat
eine Marke eintragen ließ, die zufälligerweise genauso lautet
wie meine .de-Domain.

Von der Firma wurde mir ein relativ geringer Betrag offeriert
und angedeutet, dass Anwälte eingeschaltet werden, wenn ich
auf dieses Angebot nicht eingehe.

Nun meine Frage: können die das so einfach, die Domain
einklagen? Wie viel sollte/kann ich verlangen?

Danke & Grüße

FAQ:1129
Hallo,

die Frage finde auch ICH interessant.
Da sie wegen Verstoß gegen die FAQ:1129 gelöscht werden wird, möchte ich dich bitten, sie nochmals unter strikter Beachtung der FAQ:1129 neu zu formulieren.

Danke,

X-Strom

Hallo,
im geschilderten Fall könnte folgendes gelten:
http://www.it-recht-kanzlei.de/marke-domain-unterlas…

Ich habe letztes Jahr meine Domain an eine Firma für 1000 Euro abgegeben (für die ich 10 Jahre lang insgesamt ca 400 Euro ausgegeben hatte).

Beatrix

Hallo,

folgende Situation:Ich besitze seit ca. 2 Jahren eine
.de-Domain. Auf der Seite sind Informationen zu meiner Person
und Auszüge meines Schaffens zu finden. Über ein
Kontaktformular kann man sich mit mir in Verbindung setzen,
für Kooperation und Inanspruchnahmen meiner Dienstleistungen.

Heißt das, dass die Seite kommerziell genutzt wird?

Nun wurde ich von einer Firma konaktiert die vor einem Monat
eine Marke eintragen ließ, die zufälligerweise genauso lautet
wie meine .de-Domain.

Warum zufällig? Wenn oben „ja“, ist die andere Firma in den gleichen Nizzaklassen unterwegs?

Von der Firma wurde mir ein relativ geringer Betrag offeriert

Was ist ein relativ geringer Betrag?

und angedeutet, dass Anwälte eingeschaltet werden, wenn ich
auf dieses Angebot nicht eingehe.

Mit dem Säbel rasseln darf jeder.

Nun meine Frage: können die das so einfach, die Domain
einklagen?

Klar, kann jeder. Ob sie damit Erfolg haben, sei dahingestellt. Aber zum einen kann er nicht die URL selbst einklagen, er kann nur die Freigabe erreichen. Zum anderen gilt das Prinzip, dass der mahlt, der zuerst da ist. Die Ausnahmen (Blumenpeter) sind sehr spezifisch. Wie bei Shell ist auch Krupp nicht einfach nur eine kleine Klitsche um die Ecke. Zitat: " Angesichts einer solchen überragenden Verkehrsgeltung ihres Firmenschlagwortes „Krupp“ brauche die Klägerin daher prinzipiell keine weiteren Unternehmen gleichen Namens zu dulden." Ob die Firma, mit der Du zu tun hast, auch in die Kategorie fällt, musst Du selbst entscheiden.

Wie viel sollte/kann ich verlangen?
Es gibt eine Seite, auf der man den Wert der eigenen URL testen kann. (Bitte selbst googeln) Ist zwar ein fiktiver Wert, aber wäre mal ein Anhaltspunkt für den, der da anfragt. VW hat beim Touran schon etwas kräftiger hinlangen müssen. (Auch da hilft sicher google)

Eine Domain begründet grundsätzlich kein Recht an der in ihr enthaltenen Bezeichnung. Das Recht an der Bezeichnung, bspw. einer Marke, kann sich daher nur aus anderen Umständen ergeben, beispielsweise einer Markenanmeldung. Insofern kann es konstellationen geben, in der ein Domaininhaber eine Domain herausgeben muss, weil sie mit einer Marke kollidiert. Das Markenrecht hat insofern vorrang.

Allerdings kann es sein, dass bereits durch die Benutzung der Domain im geschäftlichenVerkehr eine Markenrecht in gestalt einer nicht eingetragenen Marke entstanden ist. Dann kann nicht einfach jemand kommen, eine Marke eintragen und die Domain herausgegeben verlangen. Insofern könnte die nachträglich eingetragene Marke gar nicht enstanden sein, weil sie mit einer älteren, nicht eingetragenen Marke kollidiert. Man könnte also dann die eingetragene Marke löschen lassen oder die Herausgabe vom Markeninhaber verlangen.

Außerdem stellt sich noch die Frage, ob und wie die Marke eingetragen ist. Hier gibt es auch unterschiede. Bspw. Wortmarke oder Bildmarke oder Wort/Bildmarke. Grundsätzlich ist nur eine Wortmarke geeignet, die Nutzung einer Domain zu verbieten.

Und nicht zuletzt kommt es noch darauf an, ob die besagte eingetragene Marke überhaupt unterscheidungskräftig ist. Man bekommt nämlich auch Marken eingetragen, die dies nicht sind (und dann wieder gelöscht werden können).

Im Prinzip müsste die Frage von einem spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Ohne Details kann man sie nicht zutreffend beantworten. Und auch wenn man alle Details kennt, wird sich keine eindeutige bzw. sichere Antwort finden lassen. Die Gerichte entscheiden mitunger unterschiedlich.