Matratzenschaden - was muss entschädigt werden?

Hallo zusammen,

bei einem selbst verursachten Matratzenschaden in einer Herberge stellt sich die Frage, was dort nun durch den Verursacher zu erstatten ist. Eine Reinigung des bspw. Erbrochenen wäre scheinbar nicht mehr möglich und eine neue müsste angeschafft werden.

Meiner Ansicht nach ist doch der Zeitwert der Matratze entscheidend und nicht der Anschaffungswert der neuen. Da der Geschädigte die Nachweispflicht hat, müsste er den Zeitpunkt der Anschaffung und die Höhe des damaligen Kaufpreises glaubhaft nachweisen - und nicht einfach den Kaufpreis der neuen Matratze in Rechnung stellen, oder? Wenn der Geschädigte dann auch noch den die Reinigung der Bettwäsche und den zusätzlichen Arbeitsaufwand erstattet bekommen möchte, grenzt das in meinen Augen an Unverschämtheit.

Müsste der Verursacher eine derartige Rechnung begleichen oder auf den Nachweis des Zeitwertes bestehen? Zudem stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, sofern die Beschädigung nicht absichtlich erfolgte.

Vielen Dank für euren Input!

Wer in fremde Betten kotzt…
Hallo,

dann auch noch den die Reinigung der Bettwäsche und den
zusätzlichen Arbeitsaufwand erstattet bekommen möchte, grenzt
das in meinen Augen an Unverschämtheit.

wenn jemand in ein ihm nicht gehörendes Bett kotzt, grenzt das m.E. an Unverschämtheit.

Zum Schadenersatz: http://de.wikipedia.org/wiki/Naturalrestitution

Sollte der Eigentümer die vollgekotzte Bettwäsche Deiner Meinung nach kostenlos reinigen?

Gruß

S.J.

Sollte der Eigentümer die vollgekotzte Bettwäsche Deiner
Meinung nach kostenlos reinigen?

Natürlich nicht. Das sind Kosten, die der Verursacher zu tragen hat. Doch die beschriebene Unverschämtheit spiegelt sich nicht allein in der Höhe von 40 Euro wider. Da wäre man zwar schon in der Preislage der Reinigung von Matratzen - doch deren Kaufpreis käme ja noch in voller Höhe hinzu!

Hallo,

schon mal in die Privathaftpflichtversicherungsbedingungen (man ist dass ein langes Wort) gek(l)otzt, die wäre ggf. auch zuständig!

VG René

Die soll bei der Betrachtung erst einmal außen vor bleiben (meist geht deren Leistung auch nur bis zum Zeitwert). Hier soll vordergründig die Frage, ob Zeitwert oder voller Neuanschaffungspreis, behandelt werden.

Meiner Ansicht nach ist doch der Zeitwert der Matratze entscheidend und nicht der Anschaffungswert der neuen.

Schandesersatz wird in Zeitwert geleistet, das ist im BGB so geregelt. Da gibt es auch gar nicht viel zu diskutieren.

Da der Geschädigte die Nachweispflicht hat, müsste er den Zeitpunkt
der Anschaffung und die Höhe des damaligen Kaufpreises glaubhaft nachweisen

Der Geschädiget muß seinen schande glaubhaft machen und beziffern.0

Müsste der Verursacher eine derartige Rechnung begleichen oder auf den Nachweis des Zeitwertes bestehen? Zudem stellt

Nein muß er nicht. Der Geschädigte muß den Anschaffungswert des beschädigten Gegenstandes darlegen und den Kaufzeitpunkt. Darsu läßt sich der Zeitwert bestimmen, der zu ersetzen ist.

sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, sofern die Beschädigung nicht absichtlich erfolgte.

Diese Frage stellt sich eher nicht.

Danke. So sehe ich das auch.
Und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt sich in der Tat nicht (mehr).

Wäre allerdings ein in einer Rechnung ausgewiesener „Arbeitsaufwand“ von 20 Euro als Teil der Schadenserstattung anzusehen? Wenn dieser genutzt worden wäre, um ein Nachweis des Zeitwertes zu ermitteln, wäre er verständlich - aber wäre er auch gerechtfertigt?

Wäre allerdings ein in einer Rechnung ausgewiesener
„Arbeitsaufwand“ von 20 Euro als Teil der Schadenserstattung anzusehen?

Da der Geschädigte durch den Schadensfall immer einen gewissen Arbeitsaufwand hat, akzeptieren wir pauschal 20 €. Ein höherer Betrag müßte nachgewiesen werden.

Hallo,

ich denke, dass du mit der Forderung nach dem zu erstattenden Zeitwert der Matratze durchaus richtig liegst.
Allerdings sollte man die Arbeitskosten großzügig anlegen. Es ist nicht jedermanns Sache, vollgekotzte Betten zu entrümpeln - ggf. sind spezielle Vorkehrungen zu treffen. Ich persönlich würde es nicht selbst machen, sondern einen Spezialisten damit beauftragen. Von daher würde ich die Füße stillhalten und die Reinigungs- und Entsorgungskosten ohne Murren zahlen (mir wäre alleine der Fakt des Vollkotzens - soweit nicht krankheitsbedingt - schon peinlich genug, ich will dann nicht noch über Kleingeld streiten, das macht die ganze Sache noch peinlicher).

Gruss

Iru