Hallo zusammen,
bei einem selbst verursachten Matratzenschaden in einer Herberge stellt sich die Frage, was dort nun durch den Verursacher zu erstatten ist. Eine Reinigung des bspw. Erbrochenen wäre scheinbar nicht mehr möglich und eine neue müsste angeschafft werden.
Meiner Ansicht nach ist doch der Zeitwert der Matratze entscheidend und nicht der Anschaffungswert der neuen. Da der Geschädigte die Nachweispflicht hat, müsste er den Zeitpunkt der Anschaffung und die Höhe des damaligen Kaufpreises glaubhaft nachweisen - und nicht einfach den Kaufpreis der neuen Matratze in Rechnung stellen, oder? Wenn der Geschädigte dann auch noch den die Reinigung der Bettwäsche und den zusätzlichen Arbeitsaufwand erstattet bekommen möchte, grenzt das in meinen Augen an Unverschämtheit.
Müsste der Verursacher eine derartige Rechnung begleichen oder auf den Nachweis des Zeitwertes bestehen? Zudem stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, sofern die Beschädigung nicht absichtlich erfolgte.
Vielen Dank für euren Input!