Moin,
die Archivsuche hat mir nicht wirklich geholfen.
Folgende Situation:
Ein Erblasser hinterläßt umfangreiches Buchmaterial, aufgrund des Alters natürlich auch Bücher aus dem Dritten Reich. Einiges musste man ja „anstandshalber“ im Regal stehen haben.
Einige Bücher sind auch von Verwandten zu ihm gewandert, „Bücher schmeißt man nicht weg!“.
Bei den Erben ist kein Verdacht auf einen rechtsradikalen Hintergrund, ein Geschichtsstudium aber lässt doch Interesse wach werden.
Wie sollten/müssen die Erben mit diesen „Lasten“ umgehen?
M. M. n. würde ich diese Bücher als Zeitdokumente einstufen und - außer selbst zu nutzen - soweit unter Verschluß halten, dass kein Missbrauch stattfinden kann.
Gruß Volker