Mein Nachname ist genau so wie der Name einer

… Stadt in Deutschland. Kriege ich ärger wenn ich mir Nachname.xyz registriere?

Ärger wohl kaum (außer du täuschst auf der Seite vor, dass diese irgendetwas mit der Stadt zu tun hat, aber das ist ja ein ganz anderes Thema). Im schlimmsten Fall will die Stadt Zugriff auf die domain und du musst sie dann freigeben.

Gruß

Anwar

Hallo,

und du musst sie dann freigeben.

Warum?

Gruss

Iru

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Berühmtes Beispiel
Hallo,

es gab zu Zeiten der Geburtsstunde des Internet einen Herrn Krupp, der sich naheliegenderweise die Domaine krupp.de sicherte.

Und dann gab es auch einen grossen Konzern gleichen Namens, der später auf die Idee kam, im Internet mit eben diesem Namen präsent zu sein!

Daraus entwickelte sich ein prächtiger Rechtsstreit, den der Herr Krupp verlor…

Das Urteil nachzulesen hier:

http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGHamm980113…

Gruss
Hummel

Hallo,

bei Familien, bzw. Firmen-namen kann ich das noch verstehen.

Nur bei Ortsnamen stellt sich dann die Frage, wer die Berechtigung zu der entsprechenden Homepage bekommt, wenn dieser Name mehr als einmal vorkommt.

Gruß Merger

Hi,

bei Familien, bzw. Firmen-namen kann ich das noch verstehen.

Ja? Ich nicht so wirklich. Aber so ist es halt.

Nur bei Ortsnamen stellt sich dann die Frage, wer die
Berechtigung zu der entsprechenden Homepage bekommt, wenn
dieser Name mehr als einmal vorkommt.

Zwischen gleichrangigen Subjekten derjenige, der zuerst zugegriffen hat. Wenn zwei Personen „Rittermeyer“ heißen, kann ja auch nur einer „Rittermeyer.de“ haben, ganz normal.

Gruß

Anwar

Nettes Beispiel…
… aber nicht auf die hier gestellte Frage der Namensgleichheit zwischen einer natürlichen und einer juristischen Poerson anzuwenden.

Gruss

Iru

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Hallo,

und du musst sie dann freigeben.

Warum?

Du bist ja lustig, erwartest du von mir ernsthaft eine genaue rechtliche Analyse aller 280 tlds und der Rechte der zugehörigen Staaten? Absurd.

Die Möglichkeit würde ich auf jeden Fall in vielen Staaten nicht ausschließen.

Gruß

Anwar

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Hallo,

Du bist ja lustig,

stimmt, sogar gerne.

erwartest du von mir ernsthaft eine genaue
rechtliche Analyse aller 280 tlds und der Rechte der
zugehörigen Staaten? Absurd.

Nein. Ich erwarte lediglich eine Untermauerung deiner Behauptung des MUSS. Wer etwas behauptet, sollte diese Behauptung beweisen, nicht aber anderen überlassen, diese zu entkräften. Also: Warum MUSS der Inhaber einer Domain diese zugunsten einer Stadt abgeben?

Gruss

Iru

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Ich erwarte lediglich eine Untermauerung deiner
Behauptung des MUSS. Wer etwas behauptet, sollte diese
Behauptung beweisen, nicht aber anderen überlassen, diese zu
entkräften. Also: Warum MUSS der Inhaber einer Domain diese
zugunsten einer Stadt abgeben?

Gut, du erwartest also von mir einen Untermauerung von etwas, das ich gar nicht behauptet habe. Ich habe behauptet, dass dies im schlimmsten Fall passieren KANN. Du machst daraus eine Behauptung das dies passiert. Lesen. Nachdenken. Verstehen.

Gruß

Anwar

Lesen.Nachdenken.Verstehen
ich habe hier ein verstaändnisproblem:
du schreibst

Ich habe behauptet, dass
dies im schlimmsten Fall passieren KANN. Du machst daraus eine
Behauptung das dies passiert. Lesen. Nachdenken. Verstehen.

in deiner ersten Antwort zur Frage steht aber konkret, ich zitiere:

-( Autor: Anwar (Mitglied seit: 10.10.2003) / Datum: 26.11.2011 11:51 -Uhr / Geklickt: 175 mal )

-… Im schlimmsten Fall will die Stadt Zugriff auf die domain und du -musst sie dann freigeben.

wo steht das mit dem KANN? wie darf ich das MUSS lesen, damit es zum KANN wird?
ich möchte ja nicht mit einer falschen rechtsauffassung weiterleben müssen.
JWIII

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Hallo, in Hamburg gibt es eine Familie „Shell“, die sich vor der
Dt.Shell AG. eine Domain gesichert hatte. Nach einem Urteil OLG?
oder BGH.? musste sie die Seite abgeben. Ob unentgeltlich oder
gegen Entschädigung ist mir nicht bekannt. Gruß

-( Autor: Anwar (Mitglied seit: 10.10.2003) / Datum:
26.11.2011 11:51 -Uhr / Geklickt: 175 mal )

-… Im schlimmsten Fall will die Stadt Zugriff auf die domain
und du -musst sie dann freigeben.

wo steht das mit dem KANN? wie darf ich das MUSS lesen, damit
es zum KANN wird?

So eine sinnlose Diskussion über Semantik und Syntax. Man kann Anwars Satz durchaus so lesen:

Im schlimmsten Fall (will die Stadt Zugiff und du musst sie freigeben).
Also mit anderen Worten: Im schlimmsten Fall KANN ES SO SEIN DASS (die Stadt Zugriff will und du freigeben musst). Nochmal mit anderen Worten: die hypothetische Annahme eines schlimmsten Falls kann im gegebenen Satz auch auf die Gesamtheit des Satzes bezogen werden; dabei ist es im hypothetisch schlimmsten Fall naheliegend, dass sein Eintreten nicht zwingend, noch nicht einmal wahrscheinlich ist; nur dass er möglich ist.

Man könnte den Satz auch so lesen, dass sich der schlimmste Fall nur auf den ersten Teil bezieht, aber man muss es nicht. Anwar hat es offensichtlich auf den ganzen Satz bezogen, die Angelegenheit ist geklärt, noch Fragen?

Grüße,
Sebastian

So eine sinnlose Diskussion über Semantik und Syntax.

laut duden heisst muss immernoch muss und kann heisst kann.

da ist kein raum für auslegungen. ja heisst auch ja und nicht nein oder vielleicht.

Man kann Anwars Satz durchaus so lesen

wie jetzt kann man oder muss mann? wenn ich deiner argumentation folge, müsste ich das sogar.

Anwar hat es offensichtlich auf den ganzen Satz bezogen, die
Angelegenheit ist geklärt, noch Fragen?

was er gewollt hat und was er schrieb sind 2 verschieden dinge. sich dann auch noch aufplustern und andere ankacken find ich schon überheblich.
ansonsten hätte ich mich zurückgehalten

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So eine sinnlose Diskussion über Semantik und Syntax.

laut duden heisst muss immernoch muss und kann heisst kann.

„Wenn du dich verletzt, musst du im schlimmsten Fall sterben.“

Da steht „muss“ - trotzdem bedeutet es nur, dass du sterben KANNST. Wegen „im schlimmsten Fall“.

da ist kein raum für auslegungen. ja heisst auch ja und nicht
nein oder vielleicht.

Sprache ist nicht eindeutig. Wir kommen in der Regel trotzdem ganz gut zurecht damit.

Man kann Anwars Satz durchaus so lesen

wie jetzt kann man oder muss mann? wenn ich deiner
argumentation folge, müsste ich das sogar.

Meine Argumentation ist aber nicht völlig zwingend; man könnte die „Klammern“ u.U. auch anders setzen. Wie gesagt ist natürliche Sprache nicht eindeutig. Unter anderem deshalb tun sich Computer so schwer mit ihr.

Grüße,
Sebastian

Moin,

So eine sinnlose Diskussion über Semantik und Syntax. Man kann
Anwars Satz durchaus so lesen:

Was ist denn schlimm daran, wenn Anwar jetzt einfach schreibt, warum die Domain in diesem angenommenen, schlimmsten Fall abgegeben werden muss?

Ich meine, es steht doch eine Behauptung im Raum, die dem Fragesteller noch nicht weiterhilft. Er hätte schon gerne gewusst, ob die Aussage fundiert ist oder nur das Blabla von jemandem, der keine Ahnung hat - wie man das hier halt leider oft sieht, wo manch einer dann teuer für zahlen muss…

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

Ich meine, es steht doch eine Behauptung im Raum, die dem
Fragesteller noch nicht weiterhilft. Er hätte schon gerne
gewusst, ob die Aussage fundiert ist

Ich glaube nicht, dass es irgendjemanden gibt, der eine vollkommen fundierte Aussage darüber treffen kann, wie die rechtliche Situation in allen 280 tlds aussieht. Auch ich nicht. Insofern hätte ich vielleicht gleich schreiben sollen, dass eine definitive Aussage hier kaum möglich ist.

Tatsache ist aber, das z.B. in Deutschland in ähnlichen Fällen (Firma vs. Privatperson) regelmäßig gegen die Privatperson entschieden wird. Daher ist es vorstellbar - und somit der potentielle worst case - dass es Staaten gibt, in denen das Namensrecht so ausgeprägt ist, dass es Städten und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen einen ähnlichen Vorrang einräumt. Selbst in Deutschland halte ich dies spontan nicht für ausgeschlossen, müsste mich aber selbst schlau machen, ob dies tatsächlich so ist.

Daher ist meine Antwort, denke ich, die bestmögliche: „Passieren“ kann nichts, außer dass man evt. die domain abgeben muss. Will man genaueres wissen, so sollte man sich vielleicht mal nach der Situation in einer konkreten tld erkundigen.

So und nun habe ich wirklich genug über dieses Thema geschrieben.

Gruß

Anwar

moin moin
ich hätte mich da garnicht eingemischt, wenn nicht in der antwort vom anwar gestanden hätte…
musst du im schlimmsten fall…
und er nicht ein paar zeilenweiter drunter jemanden angeblafft hätte, er selber hätte ja nie geschrieben
muss sondern kann.

und das ist falsch.
es steht für alle nachzulesen in seiner antwort musst du im schlimmsten fall…
so what.
und btw. zu prüfen, ob ein domainnmae frei ist, ist doch eine der leichtesten übungen. ist er heute als städtename noch frei, kann man sich registrieren wenn man auch so heisst. oder auch wenn man anders heisst.
ist der name nicht frei, ist die frage gegenstandslos oder?
außerdem haben ja menschen vornamen und bei städten findet man das eher selten.

grüße
JWIII

Moin,

Tatsache ist aber, das z.B. in Deutschland in ähnlichen Fällen
(Firma vs. Privatperson)

Aber wieso Firma? Hier gehts doch gar nicht um eine Firma, sondern um eine Stadt.

Wie war das denn eigentlich mit der Abmahnwelle wegen Autokennzeichen im Domainname?

Grüße,
-Efchen

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