Mein verstorbener Bruder hat vor ca 10 Jahren

Mein verstorbener Bruder hat vor ca 9-10 Jahren Arbeiten in meiner Ferienwohnung durchgefuehrt. Auch nach Andringen meinerseits hat er mir nie eine Rechnung zukommen lassen wollen. Wohl hat er genau Buch gefuehrt ueber gelieferte Materialien, Arbeitsstunden seiner Angestellten etc., welche sich nach Angaben der Rechtsanwaelte auf ca 30,000.- Euro belaufen. Jetzt fordern die Erben von mir dass ich zahle. Sie bieten mir einen Kompromiss an 15,000.- Euro zu zahlen mit der Begruendung dass die Firma wahrscheinlich Steuern ueber diese Arbeiten zu zahlen habe habe. Muss ich zahlen?

Hallo,

ideal wäre es, wenn Du beweisen könntest, dass Du mehrfach um eine Rechnung gebeten hattest, denn dann könnte man von einem normalen Werkvertrag (wie mit jedem x-beliebigen Handwerker) ausgehen,. Dann wäre die Forderung verjährt.

Zum andern kann man davon ausgehen, dass Dein Bruder tatsächlich nichts geltend machen wollte, dann handelt es sich um eine Schenkung Dir gegenüber. Ich würde in keinem Fall zahlen und auf Verjährung einer möglichen Forderunhg hinweisen.
Viel Glück!
Ingeborg

Hallo,

hoffentlich haben Sie noch keine Erlärungen abgegeben.
Die Forderung Ihres verstorbenen Bruders ist, falls eine Anerkennung oder sonstige Erklärung Ihrerseit abgegeben wurde, längst verjährt.
Sie sollten sich gegenüber dem Anwalt auf den „Einwand der Verjährung der Forderung“ beziehen.
Auf keinen Fall sollten Sie eine Erklärung in Richtung Anerkennung abgeben.
Ein Schreiben kurz und kapp:
„Hiermit zeige ich an, dass ich die Forderung nicht anerkenne. Die Forderung ist längst verjährt.“
Sie können mir dann ja schreiben, welche Antwort Sie erhalten haben.
MfG
PB

Vielen Dank fuer Deinen Rat, Ingeborg. Ich werde ihn befolgen.
Nein, ich kann nicht beweisen dass ich mehrfach um die Rechnung gebeten haben denn das geschah ja muendlich und ist ewig her. Ist denn nicht die Tatsache dass es keine Rechnung an mich gibt genug Beweis? Die Unterlagen wovon der Rechtsanwalt redet wurden nicht in der Buchhaltungsabteilung gefunden sondern in dem Buero meines Bruders. Er hat Buch gefuehrt ueber alles was er geliefert und geleistet hat, auch die Arbeitsstunden seiner Handwerker sind aufgefuehrt, es sind aber keine Rechnungen da sonst haette man nicht von Unterlagen sondern von offenstehenden Rechnungen gesprochen, nicht wahr?
Ist es moeglich dass im nachhinein die Firma jetzt noch Steuern zahlen muss ueber diese „unbezahlten“ Arbeiten?

Das hoert sich gut an, das werde ich so schreiben.
Vielen Dank Peter.

Hallo, die Indizien sprechen für eine Schenkung. Da wäre dann tatsächlich theoretisch Schenkungssteuer angefallen, die Du hättest bezahlen müssen. Die ist aber nach 10 Jahren verjährt.

Ich würde den Erben schreiben, dass Du gerne die juristische Grundlage einer Zahlungspflicht mit Angabe von Paragraphen erfahren willst und ohne diesen Nachweis nicht zahlen wirst.
Immer noch viel Glück!
Ingeborg

Hallo Yrrej,so wie ich das verstanden habe, gab es nie eine Rechnung mit Mahnung oder dergleichen.
Zudem ist es 10 Jahre her,wäre es ja auch schon verjährt.
l.G.Schattengras

hallo Yrrej,
leider kann ich ihnen bei diesem problem nicht weiterhelfen.
es gibt zwar in diesem fall auch eine verjährungsfrist, aber ich weiss leider nicht viel darüber. bitte suchen sie einen fachanwalt auf.
lg sicha

Hallo, ich würde zunächst einmal durch einen Rechtsanwalt klären lassen, ob diese Sache nicht schon verjährt ist. MfG Löwenkind

Nichts für ungut. Bei diesen Beträgen ist am falschen Ende gespart wenn man keinen Rechtsanwalt einschaltet.

Ganz allgemein tendiere ich jedoch dazu das die Forderung verjährt ist. „Normale“ Forderungen unterliegen der 3 jährigen Verjährung. Die Einrede der Verjährung muss jedoch erhoben werden. Alles in allen sollte man das jedoch genauer prüfen. Das geht schlechthin nicht in diesem Forum.

ml.

Hallo Yrrej,

ich denke, dass nicht gezahlt werden muss. Normal ist die Angelegenheit bereits verjährt. Dass die Arbeiten von der Firma des Bruders ausgeführt wurden, dürfte eigentlich keine Rolle spielen.
Vorsichtshalber würde ich bei einem Anwalt nachfragen.

mfg
Lara50

Hallo,

ich kann Ihnen da nur dringend raten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, da es mir weder möglich noch erlaubt ist, in diesem Rahmen eine kostenlose Rechtsberatung zu leisten. Mir scheint aber einiges dafür zu sprechen, dass die Forderung, soweit sie überhaupt besteht, verjährt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst wäre zu klären, ob Sie mit Ihrem Bruder damals über die Leistungen einen Vertrag geschlossen haben. War es ein Werkvertrag bzw. eine Schenkung?

Wenn es ein Werkvertrag könnte es auch sein, dass er Ihnen die Schuld erlassen hat, indem er auf die Rechnungsstellung verzichtet hat.

Sollte ein Zahlungsanspruch bestehen, wäre der nach dem Tod Ihres Bruders grundsätzlich auf dessen Erben übergegangen.

Jedenfalls kommt auch Verjährung in Betracht.

Ohne weitere Details kann ich Ihre Fragen nicht beantworten.
Da die Forderung nicht gering ist, rate Ihnen einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Ich würde das von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ich kan da leider nichts zu sagen, sorry!

Welcher Zeitraum liegt zwischen den Leistungen des Bruder und dem Zeitpunkt des Erbfalles.

Welcher Zeitraum liegt zwischen den Leistungen des Bruder und
dem Zeitpunkt des Erbfalles.

9 1/2 Jahre, duerfte das nicht verjaehrt sein? Die Rechtsanwaelte sagen nun das die Firma moeglicherweise Steuern ueber diese Leistungen Zahlen muesse und schlagen mir einen Kompromiss vor: ich soll 15,000.- Euro zahlen …