Meistertitel 'vermieten'?

Hallo,

mal angenommen Person A hat einen Meistertitel als Friseur und ist selbständig und bekommt von Person B mit, dass Person B sich auch selbständig machen will, der Meistertitel aber fehlt. Person B fragt nun Person A ob Person A sich nicht als Meister eintragen lässt für den zukünftigen Laden zu Person B.

Frage: Ist das möglich oder bekommt Person A dann Schwierigkeiten, da er/sie ja schon selbständig ist.

War das klar genug ausgedrückt um was es geht ???

Danke für Antworten im voraus.

Tach Frank,

so etwas gibt es seit einigen Jahren häufiger.
Der Meister und der andere, der keinen Meistertitel hat, gründen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR - und dann darf der mann (oder die Frau) machen.

So jedenfalls war die Konstruktion bei unserem Installateur.

Gruß - Rolf

Servus Rolf,

danke für die erste Antwort. Das würde aber dann doch so sein, dass sich beide Parteien vereinigen, sprich Person B müsste den Geschäftsnamen von Person A nehmen und es würden aus 2 nun 1 Betrieb gemacht werden. So ist es aber in dem Fall nicht gewünscht. Persion A möchte mit Persion B „nicht“ zusammenarbeiten sondern nur den Meistertitel zur Verfügung stellen, dass Person B einen Laden eröffnen kann (ist im Friseurgewerbe ja ohen Meister nicht möglich).

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Hallo,

aus meiner Praktikumszeit bei der Handwerkskammer Abteilung Handwerksrolle kann ich Dir berichten, dass das NICHT geht und immer wieder gern verfolgt (der Betrieb untersagt) wird.

Grüße
EK

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