Mietauto: Steinschlag Frontscheibe, Schadensersatz

Hallo !
Ein Steinschlag hat einen Sprung in der Frontscheibe eines von mir gemieteten Autos verursacht. Wer hat Erfahrung hinsichtlich Schadensersatz an den Vermieter ?
Vertraglich war eine Teilkasko-SB von 1500 DM vereinbart.
Sind die Reparaturkosten von ca. 900 DM (ohne MwSt) von mir zu zahlen ?
Wenn ja, mit welcher Begründung ?
Ich erwarte auch Antworten von „Laien“ die die Sache nach „logischem Menschenverstand“ beurteilen!
Danke!

Mietauto: Steinschlag Frontscheibe, Schadensersatz
Auf die Frage nach Schadenersatz für einen Steinschlagschaden sagte man mir beim ADAC, Steinschlag sei ein „unabwendbares Ereignis“. Ich hatte gehofft, die Haftpflicht des Fahrzeugs, das mich überholt hatte, würde zahlen. Es war das einzige Auto weit und breit - wie soll sonst der Stein meine Windschutzscheibe getroffen haben?
Aber wie gesagt, rechtlich ist keiner schuld, und auch meine Teilkasko würde nicht zahlen.

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Auch Hallo !

Was ist das für ein Vertrag? Hat der Mietvertrag einer Autovermietung mit Dir diese Klausel (davon gehe ich mal aus), oder hast Du das KFZ von einem Freund gemietet und dessen Versicherungsvertrag hat 1500,- SB?? Bei letzterem wärst du aus dem schneider, bräuchtest nichts bezahlen, hättest (Wahrscheinlich) nur den Freund verlohren.

Vertraglich war eine Teilkasko-SB von
1500 DM vereinbart.

Das bedeutet, von den Reparatur werden 1500,-- abgezogen, was dann übrig bleibt zahlt die Versicherung. In deinem Fall nichts. Das ist doch eindeutig!

Sind die Reparaturkosten von ca. 900 DM
(ohne MwSt) von mir zu zahlen ?

jou!

Wenn ja, mit welcher Begründung ?

Wer verträge unterschreibt, muß sich dran halten! Die Versicherung hält sich ja auch dran, wenns mehr als 1500,-- sind.

Ich erwarte auch Antworten von „Laien“
die die Sache nach „logischem
Menschenverstand“ beurteilen!
Danke!

Bitte!

Das war keine Antwort und sollte auch keine werden
db

Hallo Michael!
Es ist ein professioneller Mietvertrag mit einem gewerblichen Autovermieter. Im Kleingeduckten ist die SB fuer Vollkasko und Teilkasko mit DM 1500 angegeben.
Eins ist klar: Wenn ich einen Vollkasko- oder Teilkaskoschaden „verursache“, bin ich schadensersatzpflichtig bis max. 1500 DM. Den Steinschlagschaden habe ich allerdings nicht „verursacht“. Ist dann vielleicht dieser Schaden vom Vermieter selbst zu tragen? Stichwort „Unternehmer-Risiko“. Der Vermieter sagt allerdings:

  1. „Ich kann ja auch nichts dafuer!“
  2. „Wer Auto faehrt muss wissen, dass Autofahren prinzipiell gefaehrlich ist und dass so ein unabwendbares Ereignis wie Steinschlag passieren kann. Es haette ja auch mit Ihrem (also meinem) Privatauto geschehen koennen.“

Wenn Du nun neue Erkenntnisse hast, bitte ich um Antwort.
Besten Dank.

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Auf die Frage nach Schadenersatz für
einen Steinschlagschaden sagte man mir
beim ADAC, Steinschlag sei ein
„unabwendbares Ereignis“. Ich hatte
gehofft, die Haftpflicht des Fahrzeugs,
das mich überholt hatte, würde zahlen. Es
war das einzige Auto weit und breit - wie
soll sonst der Stein meine
Windschutzscheibe getroffen haben?
Aber wie gesagt, rechtlich ist keiner
schuld, und auch meine Teilkasko würde
nicht zahlen.

Hallo Herr Schmidt !
Ich bin ganz sicher, dass die Teilkaskoversicherung auch bei einem „unabwendbaren Ereignis“ zahlt (wenn der Schaden die SB uebersteigt). Dies zu Deinem Schadens-Fall.
Bei mir war das Problem, dass die SB im Mietvertrag sehr hoch vereinbart war (DM 1500) und dass der Auto-Vermieter die Reparaturkosten von netto 900 DM von mir als Mieter fordert. Ich hoffe/hoffte, dass der Vermieter diesen Schaden selbst tragen muss (Stichwort „Unternehmer-Risiko“).
Gruss von Heinz

nochmal Hallo!

Es ist ein professioneller Mietvertrag
mit einem gewerblichen Autovermieter. Im
Kleingeduckten ist die SB fuer Vollkasko
und Teilkasko mit DM 1500 angegeben.

Gut, Autovermieter, Kleingedrucktes, da ist es eindeutig. Versicherungen werden nunmal mit höherer SB günstiger. Das nutzt der Autovermieter. Und im Schadenfall mußt ja auch Du die Selbstbeteiligung tragen, auch bei einem Kaskoschaden, sprich, wenn Du den Unfall baust, etwas geklaut wird, oder, wie hier, die Scheibe „knack“ sagt.

Eins ist klar: Wenn ich einen Vollkasko-
oder Teilkaskoschaden „verursache“, bin
ich schadensersatzpflichtig bis max. 1500
DM. Den Steinschlagschaden habe ich
allerdings nicht „verursacht“. Ist dann
vielleicht dieser Schaden vom Vermieter
selbst zu tragen? Stichwort
„Unternehmer-Risiko“. Der Vermieter sagt
allerdings:

  1. „Ich kann ja auch nichts dafuer!“
  2. „Wer Auto faehrt muss wissen, dass
    Autofahren prinzipiell gefaehrlich ist
    und dass so ein unabwendbares Ereignis
    wie Steinschlag passieren kann. Es haette
    ja auch mit Ihrem (also meinem)
    Privatauto geschehen koennen.“

Sicherlich läßt sich darüber philisophieren.
Fest steht jedoch,

  1. der Schaden ist während Deiner Benutzung aufgetreten,
  2. Es ist ein Kaskoschaden (Glasschaden)
  3. die Kaskoversicherung würde ihn auch zahlen.
    Du hättest beim Abschluß auf eine SB von 300,— oder ohne Selbstbeteiligung bestehen müssen. Das wäre sicher auch möglich gewesen, das hätte Dich allerding mehr Versicherungsbeitrag gekostet.
    Also hast Du aus Kostengründen (stillschweigend) einer SB von 1500,-- zugestimmt und bist jetzt eben der Dumme.
    Stell Dir vor, Du hättest gar keine Kasko-versicherung mit abgeschlossen, nur die Haftpflicht und es wäre zu einem Totalschaden gekommen, dann hättest du jetzt ein Auto ganz ersetzen können…
    Der Versicherungsabschluß beschreibt DEIN RISIKO. Und das liegt in diesem Fall bis zu einer Schadenhöhe von 1500,–

Soweit!
Gruß,
Michael

Wenn Du nun neue Erkenntnisse hast, bitte
ich um Antwort.
Besten Dank.

Hi !!

Mann, haben sie wieder einen erwischt !
Wer unterschreibt denn bitte so einen schwachsinnigen Mietvetrag !?

Die Selbstbeteiligung bei Teilkasko sollte bei Mietautos maximal DM 300 sein.

Du wirst wohl bezahlen müssen, allerdings wäre interessant, ob Du nicht eine Reparatur der Scheibe anstatt einer neuen, soweit möglich, verlangen kannst. Der Fahrzeughalter hat meines Wissens eine Schadenminderungspflicht.

Laß´ Dir das für die Zukunft eine Lehre sein. Normalerweise:

SB Teilkasko: DM 300
SB Vollkasko: DM 650.

Alles darüber ist eine Frechheit und man sollte den Vermieter wechseln.

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

die Klausel im Vertrag, daß Du den Selbstbehalt tragen musst halte ich für unwirksam. Sinn eines Mietvertrages ist ja grade daß Du solche Risiken nicht tragen musst. Ob und wie der Vermieter sich dagegen absichert ist seine Sache.

Max

Du fragtest nach Antworten „nach dem gesunden Menschenverstand“: Wer so einen Vertrag abschließt, lernt fürs Leben! Das sollte Dir doch klargewesen sein, daß Du im Schadenfall 1500 DM zahlen mußt. Der Schaden ist durch die Benutzung entstanden, und benutzt hast Du den Wagen. Und deshalb darfst Du zahlen. So einfach! Es sei denn, der Vermieter (der sich durch so einen Vertrag als Kundenfeindlich erwiesen hat, also ein billiger Jakob) ist kundenfreundlich und kulant. Grüße, Gerhard