Mieter/Schuldner im Ausland- Vermieter haftet?

Hallo,
ein Untermieter hat ein Film runtergeladen und sich schuldig gemacht.
Das schriftlich annerkannt, ein Teil der Strafe bezahlt und ins Ausland umgezogen.
Nun bekommt der Hauptmieter/Vermieter die restlichen Förderungen.
Haftet er für das, was er nicht getan hat und für was der andere seineSchuld anerkannt hat?

Hallo,

nein

hth

Selbst als Inhaber eines offenen Internetanschlusses käme ein Mitstörerhaftung nur bei Vorsatz in Betracht.

nein

Kommt darauf an!

Der Plem

nein

Kommt darauf an!

interessant. auf was denn?

würde mich auch mal interesieren, die Störerhaftung kann es nicht sein…

UPS!

würde mich auch mal interesieren, die Störerhaftung kann es
nicht sein…

Ihr habt recht ich habe falsch gelesen …
http://www.ra-plutte.de/2013/03/lg-koeln-hauptmieter…

Der Plem

hier gehts sogar noch einen schritt weiter, der „schuldige“ hat ja seine schuld „gestanden“ und einen teil der strafe gezahlt. einen grund wieso der Vermieter für zivilrechtliche Forderungen gegen einen Mieter aufkommen soll, gibt es hier einfach nicht…