Mieterhöhung

Hallo liebe Wissende,

zwei Monate vor Inkrafttreten einer Mieterhöhung haben wir dagegen Einspruch eingelegt. Allerdings war diese Mieterhöhung im Mietvertrag mit der mündlichen Begründung festgelegt worden, daß dann die Sanierungsarbeiten abgeschlossen seien. Dies ist nicht der Fall. Seit ca. einem Jahr machen wir entsprechende Mietminderungen, die uns der Vermieter inzwischen auch zugestanden hat. Im gleichen Schreiben beruft er sich aber auf seine ehemals festgelegte und von uns widersprochene Mieterhöhung. Dies ist jetzt nach fast einem Jahr nach unserem Widerspruch erfolgt.
Wie ist die Rechtslage? Welche §§ sind zu nennen? Geht es überhaupt, auf der einen Seite Mietminderung zuzugestehen und auf der anderen Seite für die nicht verbesserte Wohnung höhere Miete zu verlangen? Für rasche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit elektronischm Gruss
Michael

ich kenne da den spruch: was nicht schriftlich festgesetzt wurde, wurde nie gesagt.

im prinzip kann man mindern, aber wenn unterschrieben wurde, das mieterhöhungen akzeptiert werden, sieht es schlecht aus.

die minderung kann eventuell neu berechnet werden, wenn der zustand sich z.b zum nachteil verschlechtert hat.

beim nächsten mal darauf achten, das solche dinge schriftlich festgehalten werden…

gruß

sonja