Mietminderung bei Schimmelbefall

Meine Freundin ist Anfang November in ein frisch saniertes Haus gezogen(1.Etage) und hat nach nun 3 Monaten im Kinderzimmer und Wohnzimmer(in welchem Sie auch schläft) an den Aussenwänden entlang Schimmel. Heizungsgewohnheiten sind die üblichen( 3-5 mal Stosslüften und ganze Nacht angekippte Fenster). Hat bereits das Gesundheitsamt eingeschaltet, welches Anfang März eine Probe nimmt und deren Auswertung ca. 6 Wochen dauert. Ausziehen aus der Wohnung kann Sie nicht, da dass Geld fehlt(Arbeitslosenhilfeempfänger und damit knapp über der Sozialhilfe-Grenze).
Meine Frage: Kann Sie eine Mietminderung vom Vermieter fordern, auch wenn dass Ergebnis noch nicht feststeht und die Ursache lokalisiert ist? Wenn ja, wieviel % von der Kaltmiete darf Sie von sich aus heruntergehen? Auf welchen Paragraphen kann Sie sich berufen? Wenn Sie dem Vermieter ihre Mietminderung ankündigt und Sie bekommt Wohngeld(ist gerade in der Neuberechnung, Auszahlung erwartet ab März), muss Sie dann das Wohngeld wiederholt neu berechnen lassen, auch wenn ein Einspruch des Vermieters auf die Mietminderung erfolgen kann?
Josi

Hallo

Ich hatte das Problem auch mal und habe mir daraufhin eine Broschuere vom Mieterverein dazu besorgt (ca.7 DM) die echt gut ist. Da steht echt alles zu Gesetzen und noch wichtiger zur Rechtsprechung drin.
Zwei Punkte schreibe ich kurz mal auf (sie sollte sich die Broschüre aber selbst besorgen)

  1. Den Vermieter sofort benachrichtigen und wenn nichts passiert nicht zu lange mit der Mietminderung warten (Sonst wird angenommen dass sie sich damit abgefunden hat, ausserdem kann sie nicht nachträglich für vergangene Monate die Miete mindern)

  2. Der Vermieter muss ihr nachweisen dass sie nicht ausreichend
    gelüftet und geheizt hat, bzw. dass das Problem NICHT auf einem
    Baumangel beruht

Was das Wohngeld angeht kann sich die Mietminderung auch vielleicht ausgleichen mit erhöhten Heizkosten, dem Kauf von Schimmelsprays (gut,geruchlos und nicht so ungesund ist das von
DELU aus der Idea-Drogerie) und sonstigen Unkosten.