Mietminderung wg. Baustelle vom Vermieter abgelehn

Hallo liebe Experten!

Ich habe von meinem Vermieter eine Mietminderung wegen Baustellenlärm verlangt. Der Vermieter hat nun widersprochen und mich aufgefordert, weiter die volle Miete zu zahlen. Als Gründe gibt er an:

  • ich habe mich nicht sofort gemeldet (erst nach 4,5 Monaten: bei weniger als 3 muß man den Lärm sowieso ertragen und dann hatte ich Abschlußprüfungen + Baby-Stress und bin nicht sofort dazu gekommen, einen Brief zu schreiben),
  • die Baustelle endet Mitte März nach Auskunft des Bauträgers (das stimmt nicht, es fehlen noch einige Stockwerke, und jetzt ist fast Ende März),
  • 15% wären völlig überzogen (dazu kann ich nichts sagen, da ich nicht genau weiss was wann angemessen ist, aber nach Internet-Recherche habe ich das festgelegt!)

Frage: wenn ich versuche, die Mietminderung durchzusetzen, kann es passieren, dass der Vermieter einen RA einschaltet und ich dann seine Kosten zu tragen habe? Ich weiss ja nicht, wie das Ganze endet! Aber die Tatsache, dass die Baustelle sehr laut ist und sich in einem unmittelbar angrenzenden Gebäude (Innenhof)befindet ist nun mal da! An einigen Tagen kann ich wegen dem Lärm meine Tochter (9 Monate) mittags nicht in der Wohnung schlafen lassen und muß mit ihr raus, auch bei Regen. Das ist nicht gerade normale Nutzung einer Wohung oder?

Sorry für langen Text und vielen Dank für eine Antwort!!

Viele Grüsse
Anna Schläfer

Hallo Anna,

zuerst einmal gilt, dass Lärmbelästigung nicht erst ein Mangel ist, wenn er weniger als drei Monate besteht. Der Mangel tritt bei Eintreten ein. Unerheblich ist hierbei auch, ob der Vermieter den Lärm beseitigen kann oder nicht. Er muss jedoch über den ´Mangel informiert werden, damit er zumindest versuchen kann, dass der bestehende Lärm geringer wird. Ob er dann Erfolg hat oder nicht, führt bei Misserfolg grundsätzlich zur Mietminderung.

Ich habe von meinem Vermieter eine Mietminderung wegen
Baustellenlärm verlangt. Der Vermieter hat nun widersprochen
und mich aufgefordert, weiter die volle Miete zu zahlen. Als
Gründe gibt er an:

  • ich habe mich nicht sofort gemeldet

Ein Mangel ist sofort zu melden. Wenn er verspätet gemeldet wird ist es in der Rechtssprechung umstritten, ob rückwirkend eine Mietminderung geltend gemacht werden kann. Ab dem Monat, in dem der Mangel gemeldet wrid, wird jedoch eine Mietminderung in begründeten Fällen anerkannt. Rückwirkend wird auch bei Dir nichts zu machen sein, denn eine der Voraussetzungen, den Mangel anzumelden und die Miete nur unter Vorbehalt zu zahlen, fehlt, wie Du selbst hingewiesen hast. Zumindest trägst Du ein hohes Risiko im Streitfall. Es geht also darum, ob ein erheblicher Baulärm aus der Nachbarschaft erfolgt. Das LG Köln WM 2001,78 bejaht in dem Fall grundsätzlich eine Mietminderung.

(erst nach 4,5 Monaten:

bei weniger als 3 muß man den Lärm sowieso ertragen

nein, wo steht denn so etwas im Internet ? siehe oben

und dann

hatte ich Abschlußprüfungen + Baby-Stress und bin nicht sofort
dazu gekommen, einen Brief zu schreiben),

dies entschuldigt nicht die versäumte Mängelanzeige, ist auch, um ehrlich zu sein, nicht nachvollziehbar. Diese Begründung wird niemand anerkennen. Eine Mängelanzeige ist in zehn Minuten geschrieben.

  • die Baustelle endet Mitte März nach Auskunft des Bauträgers
    (das stimmt nicht, es fehlen noch einige Stockwerke, und jetzt
    ist fast Ende März),
  • 15% wären völlig überzogen (dazu kann ich nichts sagen, da
    ich nicht genau weiss was wann angemessen ist, aber nach
    Internet-Recherche habe ich das festgelegt!)

Man kann und muss immer wieder hinweisen, dass weder Darlegungen im Internet noch in diversen Zeitungen zu Urteilen, nicht für den eigenen Fall übernommen werden dürfen. Insbesondere wenn es Urteile der AGs sind, haben diese generell keinen Wert wenn es um Vorgänge geht, die in anderen Gerichtsbezirken erfolgen. Mit Ausnahme der Urteile des BGH und eines OLG oder der RE eines OLG sind Urteile nur bedingt anwendbar. Sie können als Hinweis verwendet werden, wenn es Urteile der LGs sind, auch Urteile des AGs, aber die Richter in den unteren Instanzen haben sich nicht nach diesen Urteilen zu orientieren. Ausserdem, es gibt kaum - wenn überhaupt - Rechtsfälle, die so sind, wie frühere Urteile gefällt wurden.

Frage: wenn ich versuche, die Mietminderung durchzusetzen,
kann es passieren, dass der Vermieter einen RA einschaltet und
ich dann seine Kosten zu tragen habe? Ich weiss ja nicht, wie
das Ganze endet!

Im Moment endet sie so, dass zumindest für die Zeit vor März 2002 bei Einschaltung eines Anwaltes Du die Kosten aus dem zu ermittelnden Streitwert der Forderung bis 28.02.2002 zu tragen hast. Ausserdem, würde ich eine Mietminderung von mehr als 10 % nicht empfehlen. Diese dann aber durchziehen, wenn der Mangel ordnungsgemäss gemeldet ist und wenn auch weiterhin die Miete nur unter Vorbehalt - dies musst Du dem Vermieter mitteilen - von Dir gezahlt wird. Hier dann die Mietminderung erklären und gleichzeitig den Vorbehalt der Zahlung mit dem Hinweis, dass eine höhere Mietminderung vorbehalten bleibt. Ebenso hinweisen, dass im Falle einr streitigen Klärung eine rückwirkende Geltendmachung vorbehalten wird. Dies ist rechtlich erforderlich

Aber die Tatsache, dass die Baustelle sehr

laut ist und sich in einem unmittelbar angrenzenden Gebäude
(Innenhof)befindet ist nun mal da! An einigen Tagen kann ich
wegen dem Lärm meine Tochter (9 Monate) mittags nicht in der
Wohnung schlafen lassen und muß mit ihr raus, auch bei Regen.
Das ist nicht gerade normale Nutzung einer Wohung oder?

Der Vermieter muss die Mietminderung hinnehmen. Er hat dann seinerseits Ansprüche gegenüber dem Eigentümer oder Bauherren des störenden Objektes.

Gruss Günter

Hallo Günter W.!

Vielen Dank für die Antwort! Ich habe sofort ein Fax an den Vermieter weggeschickt. Jetzt bin ich mal gespannt! Ich habe geschrieben, dass ich auf einer Minderung von 10% bestehen muss, und dass ich die Miete ab April kürze. Vorbehaltlich höherer und rückwirkender Minderung im Streitfall, - wie von Dir empfohlen!

Danke noch mal und
viele Grüsse
Anna Schläfer