Mietrecht

Wie mißt man bei Schrägen in einer Wohnung die qm-Zahl?
Und wenn im Mietvertrag „ca. 100 qm“ steht und beim Nachmessen kommt man auf höchstens 90 - das ist doch Betrug, oder? Ist der Vertrag dann nichtig? Man hat doch die Wohnung für die qm zu dem Preis gemietet. Kann man einen neuen Vertrag mit Angleichung des Preises fordern? Bekommt man sein „zuviel“ gezahltes Geld zurück?

vielen Dank!
Gruß Arno

Zur Berechnung schau mal hier:

http://www.bmg.ipn.de/recht/sonstige/wohnfl.htm

Wenn die Differenz zu groß ist, sollte man mit dem Vermieter reden - oft wissen die garnicht, wie die Flächen korrekt berechnet werden. Selbst wenn man die Grundmiete nicht kürzen kann - bei Nebenkosten, die auf Quadratmeterbasis abgerechnet werden, sollte man auf jeden Fall auf den Ansatz der korrekten Werte bestehen.

Ach ja: Der Vermieter muss sich natürlich nicht auf deine Messungen verlassen. Im Zweifel muss also ein Gutachter hinzugezogen werden, der die Fläche sozusagen „offiziell“ berechnet.

Gruß
Stefan

Wohnfläche
Hallo Arno,
voll zu berechnen sind die Grundflächen von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2m; zur Hälfte Raume oder Raumteile mit einer lichte Höhe von weniger als 2m und mehr als 1m; zu einem Viertel Grundfläsche von Balkonen, Hauslauben und gedeckten Freisitzen. Alles was eine lichte Höhe unter 1m hat, wird nicht dazu gerechnet, auch nicht überdachte Terassen und Freisitze.
Falls du noch Fragen hast, melde dich.
Du rufst am besten (bezüglich Preisminderung) bei Mieterschutz an, oder folgst dem empfohlenen Link :smile:
Gruß,
Maja