Mietrecht

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem gewerblichen Mietvertrag. Ich werde mich in den nächsten Wochen selbstständig machen. Womit ist an der Stelle zweiträngig. Ich werde dazu 255qm2 Verkaufsraum zu einem ganz guten Preis mieten. Die Gründung als solche ist nicht sehr risikoreich, weil ich aufgrund von Verbindungen einen kompletten Artikelbestand gestellt bekomme, mit dem ich dann erst einmal arbeiten kann. Mein Problem ist eigentlich nur die Dauer des Mietvertrages. Der Vermieter möchte, das ich einen 5-jahres Vertrag mit ihm abschließe. Und jetzt meine Frage: Sollte meine Geschäft nach 2 Jahren so unrentabel sein, das ich mich entschließe, das Gewerbe aufzugeben, was geschieht mit der Dauer des Vertrages. Ist die damit irrelevant? Müßte ich für diesen Fall Konkurs anmelden, und wenn, hafte ich dann mit meinem Privatvermögen (ich besitze ein Haus)? Oder wie sichere ich mich gegen diesen Fall sauber ab? Weiß jemand wo ich im Netz mehr Informationen dazu bekomme? Danke schonmal,
Olli

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem gewerblichen Mietvertrag. Ich
werde mich in den nächsten Wochen selbstständig machen. Womit
ist an der Stelle zweiträngig. Ich werde dazu 255qm2
Verkaufsraum zu einem ganz guten Preis mieten. Die Gründung
als solche ist nicht sehr risikoreich, weil ich aufgrund von
Verbindungen einen kompletten Artikelbestand gestellt bekomme,
mit dem ich dann erst einmal arbeiten kann. Mein Problem ist
eigentlich nur die Dauer des Mietvertrages. Der Vermieter
möchte, das ich einen 5-jahres Vertrag mit ihm abschließe. Und
jetzt meine Frage: Sollte meine Geschäft nach 2 Jahren so
unrentabel sein, das ich mich entschließe, das Gewerbe
aufzugeben, was geschieht mit der Dauer des Vertrages.

Hallo Salto,

der Mietvertrag ist rechtsverbindlich und daher könnten bei einer Geschäftsaufgabe eine einvernehmliche Regelung zur Aufhebung des Vertrages (meist nicht zu erwarten), die Stellung eines Nachpächters (sehr oft der Fall) oder die Zustimmung zur Untervermietung (mit Vorsicht zu handhaben) möglich sein. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, den Vertrag aufzuheben.

Ist die

damit irrelevant? Die fünf Jahre gelten.

Müßte ich für diesen Fall Konkurs anmelden,

und wenn, hafte ich dann mit meinem Privatvermögen (ich
besitze ein Haus)?

Diese Frage kann ja nur so benatwortet werden, dass dies auf die Art des Unternehmens ankommt. Also z.B. GmbH und wenn dort kein Geld mehr vorhanden ist, muss bekanntlich das Insolvenzverfahren beantragt werden. In diesem Fall löst sich die Frage der Haftung aus dem Mietvertrag mit den Folgen des Insolvenzrechtes.

Ist es jedoch eine GbR und haftest Du mit Deinem eigenen Vermögen unbeschränkt, dann auch für den Geschäftsraummietvetrag.

Oder wie sichere ich mich gegen diesen Fall

sauber ab?

Hier gibt es keine Absicherung.

Weiß jemand wo ich im Netz mehr Informationen dazu

bekomme? Danke schonmal,
Olli

Grüsse Günter

Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Auskunft. Wenn sie dem Inhalt nach für mich eher frustrierend ist, ist sie immerhin konstruktiv. Einzig der folgende Satz läßt mich hoffen:

Ist es jedoch eine GbR und haftest Du mit Deinem eigenen
Vermögen unbeschränkt, dann auch für den
Geschäftsraummietvetrag.

Aus diesem Satz könnte ich (der Griff nach dem Strohhalm) herauslesen, das es eine Variante der GbR gibt (eine solche soll es sein), in welcher ich (wir) nicht unbeschränkt mit eigenem Vermögen haften. Möglich? Oder zuviel der Interpretation?
Danke schonmal,
Olli

Hi, Salto

in dem Satz ist das Wort „und“ haftest Du… möglicherweise missverständlich. Bei der GbR haftest Du leider mit Deinem Privatvermögen.

Ich würde mit dem Verpächter eine Optionsklausel besprechen, wenn das Geschäft wider Erwarten nicht so gut geht, dass Du einen Nachmieter stellen kannst und dann aus dem Vertrag entlassen wirst. Versuche deshalb einen Nachmieterklausel im Vertrag einzubringen.

z.B. Das Vertragsverhältnis kann durch Kündigung fristgerecht vor Ablauf der Vertrageszeit oder durch Stellung eines Nachmieters vorzeitig beendet werden.

Gruss Günter

vielen Dank für Deine Auskunft. Wenn sie dem Inhalt nach für
mich eher frustrierend ist, ist sie immerhin konstruktiv.
Einzig der folgende Satz läßt mich hoffen:

Ist es jedoch eine GbR und haftest Du mit Deinem eigenen
Vermögen unbeschränkt, dann auch für den
Geschäftsraummietvetrag.

Aus diesem Satz könnte ich (der Griff nach dem Strohhalm)
herauslesen, das es eine Variante der GbR gibt (eine solche
soll es sein), in welcher ich (wir) nicht unbeschränkt mit
eigenem Vermögen haften. Möglich? Oder zuviel der
Interpretation?
Danke schonmal,
Olli

Danke! (o.T.)
text

Guten Morgen, Olli!

Die Überschrift Deines Postings „Mietrecht“ ist mißverständlich. Von einem speziellen Mietrecht wie bei privat genutzten Wohnungen kannst Du bei Gewerberaum nicht ausgehen. Es herrscht Vertragsfreiheit. Wenn Du also eine lange Vertragsbindung fürchtest, weil Du nicht weißt, wie das Geschäft läuft und deshalb statt 5 Jahren Laufzeit lieber für 2 Jahre abschließen möchtest, kann das auch gravierende Nachteile haben. Nichts hindert den Vermieter nach Ablauf der kurzen Zeit, die Miete zu verdoppeln oder beliebig zu erhöhen. Es gibt keinen Mieterschutz, keine Vergleichsmieten. Was der Markt hergibt, wird verlangt.

In der Rechtsform GbR haftest Du persönlich und unbeschränkt. Wenn Dich das schreckt, wäre z. B. eine GmbH der Ausweg. Aber: Das muß VOR Abschluß des Mietvertrages entschieden sein. Wenn eine GbR mietet und Du änderst später die Rechtsform, interessiert das den Vermieter hinsichtlich der Haftung überhaupt nicht, denn im Mietvertrag stehst Du und nicht eine GmbH, für die der Geschäftsführer unterschrieben hat. Aber auch eine Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH, ist in den meisten Fällen kein Schutz vor der persönlichen Haftung. Fast immer geht auf Dauer nichts ohne Kredite. Bei Ausschluß der persönlichen Haftung gibts aber von der Bank keinen Pfennig, so daß über diesen Umweg doch wieder die pers. Haftung im Geschäft ist.

Gruß
Wolfgang

Mietrecht bei Gewerberaum
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für die Mühe. Du hast wohl recht, die Postingüberschrift war nicht ganz glücklich gewählt. Läßt sich nicht mehr ändern.
Das mit der Vertragsfreiheit hat natürlich, so wie Du es beschrieben hast, auch für mich Vorteile. Dann kann ich letztlich eine Klausel wie von Günter beschrieben einbauen lassen, nach der mir ungeachtet der tatsächlichen Vertragsdauer, ein vorzeitiges Kündigungsrecht eingeräumt wird. Ich weiß allerdings nicht, ob der Vermieter, es handelt sich um einen Immobilienanlaganfond, der von einer Baugesellschaft, die eigentlich in ganz anderen Dimensionen agiert, vertreten wird, vor Lachen vom Stuhl kippt, wenn ich ihm mit sowas komme. Andererseits steht das Ladenlokal seit einem Jahr leer, und ihr Interesse es zu vermieten, und damit die Bereitschaft mir entgegen zu kommen, sollte entsprechend hoch sein. Ohne irgendeine Rücksicherung würde ich das Risiko, auch wenn es das einzige ist nicht eingehen. Denn wenn der unglückliche Fall eintritt, das ich nach einem Jahr schließen müßte, hätte ich in den vier Folgejahren noch Brutto 95.000 € Miete zu zahlen. Das könnte ich mir nie leisten, wenn nicht gleichzeitig durch den Laden Geld reinkommt, ganz abgesehen davon, das sich mir alle Haare bei dem Gedanken sträuben…
Gruß,
Olli

… Brutto 95.000 € Miete…

Hallo,

bei dem Betrag allein an Miete hoffe ich, daß Du kaufmännisch unbedingt sattelfest bist, daß Du Monatsauswertungen lesen und verstehen kannst, Dich in den Gestaltungsmöglichkeiten einer Bilanz auskennst*, vom Gegenstand Deines Geschäfts etwas verstehst und Umsatzerwartungen nicht an Aussagen und Prognosen Dritter geknüpft sind, sondern einzig Ergebnis Deiner eigenen gediegenen Sach- und Marktkenntnis sind.

Gruß
Wolfgang

Zum *) Das mußt Du selbst aus dem eff-eff beherrschen. Der Steuerberater ist kein Ersatz für die eigene Sachkenntnis!