Mietrecht

Hi zusammen!

Ich habe einen kleinen (nicht wirklich ernstzunehmenden, aber doch ärgerlichen) Disput mit meinem Vermieter. Folgendes Problem: Am Wochenende habe ich es mir dreisterweise erlaubt, in meiner Wohnung mit 13 Freunden meinen Geburtstag zu feiern. Es handelte sich hierbei um die erste Party bei mir seit einem Jahr, die letzte war mein letzter Geburtstag. Schon im Jahr davor hatte ich deswegen Mecker vom Vermieter bekommen, da gings aber eher darum, dass ich schon 3 (!) Monate vorher meinen Einzug gefeiert hatte. Nach der Beteuerung, das ich nicht jede Woche ne Party schmeiße war dann auch gut.

Dieses Jahr aber das gleiche. Schon am Abend geht das Telefon, dran ist mein Vermieter der gegenüber wohnt und von der Feier eigentlich nur mitbekommen haben kann, da er ziemlich genau in mein Fenster starrt, laut war es nun wirklich nicht, die Musik war relativ normal (die hab ich schon mal lauter) und auch keine basslastige techno-Mucke oder so was. Ansonsten haben sich halt 14 Leute normal unterhalten. Die Fenster waren meist dicht, außer ab und an für die Raucher geöffnet, das dürfte das einzige Problem gewesen sein.
Nun ja, also erst gab´s den Anruf und heute einen bösen Brief von wegen Ruhestörung und unzumutbar für Mitbewohner und Nachbarn, wegen der laut nach Hause gehenden Gäste!! Nun, von den Mitbewohnern hat sich niemand beschwert, und was meine Gäste machen, wenn sie nach Hause gehen (ich habe nichts gehört) ist wohl kaum meine Verantwortung.

Worüber ich mich sehr geärgert habe ist der Anfang des Briefes, wo steht, dass ich ja schon öfter auf die Ruhestörung hingewiesen wurde.

Nun meine Fragen: ist einmal in Jahr seinen Geburtstag feiern oft?
Ist es nicht so, dass man als Mieter sogar alle sechs Wochen Lärm machen kann, auch wenn in der Hausordnung (die ich nie gesehen habe) drinsteht, dass ab 22 Uhr Ruhe ist?
Muss ich eine Feier vorher ankündigen, auch wenn es sonst niemand im Haus tut, und der Vermieter es nicht für nötig hält, mich darüber zu informieren, wann die (von mir bestellten) Handwerker kommen und so wildfremde Menschen ohne meine Zustimmung in meiner Wohnung rumfuchteln, wenn ich nicht zufällig da bin?

Ich suche nur die richtigen Paragraphen oder was auch immer, um auf den äußerst netten Brief anständig antworten zu können.

Gruß,
Roland

Hallo,

Ich habe einen kleinen (nicht wirklich ernstzunehmenden, aber
doch ärgerlichen) Disput mit meinem Vermieter.

Ich sehe diese Auffassung von Dir etwas kritischer.

Folgendes

Problem: Am Wochenende habe ich es mir dreisterweise erlaubt,
in meiner Wohnung mit 13 Freunden meinen Geburtstag zu feiern.

Dieses Jahr aber das gleiche. Schon am Abend geht das Telefon,
dran ist mein Vermieter der gegenüber wohnt und von der Feier
eigentlich nur mitbekommen haben kann, da er ziemlich genau in
mein Fenster starrt, laut war es nun wirklich nicht, die Musik
war relativ normal (die hab ich schon mal lauter) und auch
keine basslastige techno-Mucke oder so was. Ansonsten haben
sich halt 14 Leute normal unterhalten.

Wo sich 14 Personen unterhalten, ist es üblicherweise lauter als sonst.

Die Fenster waren meist

dicht, außer ab und an für die Raucher geöffnet, das dürfte
das einzige Problem gewesen sein.
Nun ja, also erst gab´s den Anruf und heute einen bösen Brief
von wegen Ruhestörung und unzumutbar für Mitbewohner und
Nachbarn, wegen der laut nach Hause gehenden Gäste!!

Worüber ich mich sehr geärgert habe ist der Anfang des
Briefes, wo steht, dass ich ja schon öfter auf die Ruhestörung
hingewiesen wurde.

Genau hier sehe ich ein auf die Zukunft gerichtetes sich möglicherweise ergebendes Problem.

Nun meine Fragen: ist einmal in Jahr seinen Geburtstag feiern
oft?
Ist es nicht so, dass man als Mieter sogar alle sechs Wochen
Lärm machen kann, auch wenn in der Hausordnung (die ich nie
gesehen habe) drinsteht, dass ab 22 Uhr Ruhe ist?

Nein, Ruhestörung ist grundsätzlich nicht erlaubt. Erlaubt ist, dass eine Geburtstagsfeier einmal etwas lauter sein kann, aber nach 22 Uhr auch da Zimmerlautstärke herrschen muss.

Muss ich eine Feier vorher ankündigen, auch wenn es sonst
niemand im Haus tut, und der Vermieter es nicht für nötig
hält, mich darüber zu informieren, wann die (von mir
bestellten) Handwerker kommen und so wildfremde Menschen ohne
meine Zustimmung in meiner Wohnung rumfuchteln, wenn ich nicht
zufällig da bin?

Hier sind zwei Fragen oder Probleme angesprochen. Einerseits ist es immer sinnvoll die Umgebung mal kurz hinzuweisen, das man feiert und sollte man stören, möge man sich melden. Es wird sich dann wohl niemand melden und es wird sich auch niemand beschweren.

Eine ganz andere Sache ist der Zutritt zu Deiner Wohnung ohne Anmeldung und vor allem ohne Deine Kenntnis. Dies ist strafbar. es ist Hausfriedensbruch. Dem Vermieter - oder einem Hausmeister - stehen keine Wohnungschlüssel einer Mietwohnung zu. Bringt der Mieter in Erfahrung, dass der Vermieter einen Wohnungsschlüssel besitzt oder gar unerlaubt sich Zutritt verschafft, kann der Mieter die Herausgabe fordern. Eine andere Möglichkeit ist ein Ersatzschloss einzubauen, das alte Schloss aufzubewahren und so den Zutritt zu sperren.

Ich suche nur die richtigen Paragraphen oder was auch immer,
um auf den äußerst netten Brief anständig antworten zu
können.

Da braucht man nun keinen § sondenr es reicht, wenn Du kurz und bündig hinweist, dass die um Brief behaupteten Lärmbelästigungen nicht entstanden sind und Du der Form wegen diese nicht vorliegenden Belästigungen zurückweisen musst ( erforderlich, damit der Vermieter nicht irgendwann kommt, die Kopien vorlegt und erklärt, er habe reklamiert, Du aber hast Anerkennung durch Schweigen erkennen lassen).

Gruss Günter