Mietrecht

Hallo zusammen,

die Frage war dieses Jahr schon mal da, finde leider den Eintrag nicht mehr:

Wie ist es, wenn ich in einer WG wohne (beide haben Vertrag unterschrieben) und ich vor meiner Mitbewohnering ausziehen möchte? Muss ich dann noch bis zu ihrem Auszug (wenn ich keinen Nachmieter stellen kann) meinen Anteil der Miete weiter zahlen? Ja, oder?

Und wenn ich die Wohnung weiterhin halte, jedoch bereits woanders wohne, also keine Nebenkosten meinerseits mehr in der WG anfallen, muss ich diese dann trotzdem weiterhin zahlen?

Danke schon für Eure Antworten
Natascha

Hallo Natascha,

die Frage war dieses Jahr schon mal da, finde leider den
Eintrag nicht mehr:

Nun, ein passenderer Titel als „Mietrecht“, der täglich gewählt wird, könnte auch das Auffinden deines Artikels erleichtern. Z.B. „WG - einer zieht aus“ oder so ist durchaus aussagekräftiger.

Wie ist es, wenn ich in einer WG wohne (beide haben Vertrag
unterschrieben) und ich vor meiner Mitbewohnering ausziehen
möchte? Muss ich dann noch bis zu ihrem Auszug (wenn ich
keinen Nachmieter stellen kann) meinen Anteil der Miete weiter
zahlen? Ja, oder?

IMHO ja.

Und wenn ich die Wohnung weiterhin halte, jedoch bereits
woanders wohne, also keine Nebenkosten meinerseits mehr in der
WG anfallen, muss ich diese dann trotzdem weiterhin zahlen?

Selbstverständlich. Einerseits fallen auch bei einer Nichtnutzung der Wohnung Nebenkosten an (anteilige Grundsteuer, Hausmeister etc pp), andererseits bekommst du ja nicht angefallene Kosten (Wasser, Strom, Heizung usw) nach der jährlichen Abrechnung zurück, sofern deine monatliche Vorauszahlung die tatsächlichen Kosten übersteigt. Das Einbehalten der NK-Vorauszahlung mit dem Argument „Ich wohn da ja eh nicht mehr“ bringt dir nur eines: Ärger. Mit dem selben Argument könntest du übrigens auch die Miete einfach nicht bezahlen. Praktisch, oder? :wink:

Gruss
Nils

Hallo,

die Frage war dieses Jahr schon mal da, finde leider den
Eintrag nicht mehr:

Wie ist es, wenn ich in einer WG wohne (beide haben Vertrag
unterschrieben) und ich vor meiner Mitbewohnering ausziehen
möchte? Muss ich dann noch bis zu ihrem Auszug (wenn ich
keinen Nachmieter stellen kann) meinen Anteil der Miete weiter
zahlen? Ja, oder?

Und wenn ich die Wohnung weiterhin halte, jedoch bereits
woanders wohne, also keine Nebenkosten meinerseits mehr in der
WG anfallen, muss ich diese dann trotzdem weiterhin zahlen?

Nachdem Du mit der anderen Mieterin einen gemeinsamen Vertrag hast, bist Du bis zum Ende des Mietvertrages auch haftbar für alle anfallenden Mieten und Kosten.
Einzige Möglichkeit wäre, dass Dich der Vermieter aus dem Mietvertrag entlässt und die Mitmieterin zustimmt.

Gruss Günter

Hallo Nils,

Nun, ein passenderer Titel als „Mietrecht“, der täglich
gewählt wird, könnte auch das Auffinden deines Artikels
erleichtern. Z.B. „WG - einer zieht aus“ oder so ist durchaus
aussagekräftiger.

da gebe ich Dir völlig Recht, werd nächstes Mal erst nachdenken und dann schreiben - ist während der Arbeitszeit nur ein bissel schwierig, da die nötige Zeit fehlt (ich kann nur von hier aus schreiben).

Danke für Deine Antwort. :smile:

Grüße
Natascha

Hallo Günter,

Nachdem Du mit der anderen Mieterin einen gemeinsamen Vertrag
hast, bist Du bis zum Ende des Mietvertrages auch haftbar für
alle anfallenden Mieten und Kosten.
Einzige Möglichkeit wäre, dass Dich der Vermieter aus dem
Mietvertrag entlässt und die Mitmieterin zustimmt.

Gruss Günter

Dank Dir, einen Versuch ist es wert. :smile:

Grüße
Natascha