Hallo Natascha,
die Frage war dieses Jahr schon mal da, finde leider den
Eintrag nicht mehr:
Nun, ein passenderer Titel als „Mietrecht“, der täglich gewählt wird, könnte auch das Auffinden deines Artikels erleichtern. Z.B. „WG - einer zieht aus“ oder so ist durchaus aussagekräftiger.
Wie ist es, wenn ich in einer WG wohne (beide haben Vertrag
unterschrieben) und ich vor meiner Mitbewohnering ausziehen
möchte? Muss ich dann noch bis zu ihrem Auszug (wenn ich
keinen Nachmieter stellen kann) meinen Anteil der Miete weiter
zahlen? Ja, oder?
IMHO ja.
Und wenn ich die Wohnung weiterhin halte, jedoch bereits
woanders wohne, also keine Nebenkosten meinerseits mehr in der
WG anfallen, muss ich diese dann trotzdem weiterhin zahlen?
Selbstverständlich. Einerseits fallen auch bei einer Nichtnutzung der Wohnung Nebenkosten an (anteilige Grundsteuer, Hausmeister etc pp), andererseits bekommst du ja nicht angefallene Kosten (Wasser, Strom, Heizung usw) nach der jährlichen Abrechnung zurück, sofern deine monatliche Vorauszahlung die tatsächlichen Kosten übersteigt. Das Einbehalten der NK-Vorauszahlung mit dem Argument „Ich wohn da ja eh nicht mehr“ bringt dir nur eines: Ärger. Mit dem selben Argument könntest du übrigens auch die Miete einfach nicht bezahlen. Praktisch, oder?
Gruss
Nils