Mietrecht - kleinere Reparatur

Hallo,

in meinem Mietvertrag steht das ich mich an den Kosten kleinerer Instandhaltungen und Reparaturen im Einzelfall bis 150 DM zu beteiligen habe.
Mein Vermieter verlangt nun das ich mich an der Reparatur der Gastherme die 290 DM gekostet hat mit 150DM zu beteiligen habe.
A) Muß ich mich wirklich an Reparaturen über 150 DM beteiligen ?
B) Ist die Reparatur der Gastherme (keine Wartung) überhaupt etwas bei dem ich mich als Mieter beteiligen muß ?

Viele Grüße

Harriet

Hi Harriet,

die ohnehin umstrittene Regelung in vielen Mietverträgen, dass der Mieter sich an Reparaturkosten bis 150,- DM zu beteiligen habe, gilt wenn aber nur, wenn die Reparaturkosten insgesamt 150,- DM nicht übersteigen.
Wenn die Gesamtkosten 151,- DM betragen, gehen sie schon vollständig auf den Vermieter über.
Das Ansinnen deines Vermieters ist auf jeden Fall falsch.

Gruß,
Francesco

Ergänzung
Moien!

Diese Regelung kann auch nicht alle zwei Wochen angewandt werden, sondern darf sich im Jahr auch nur bis zu einer gewissen Summe „hochpendeln“

Bernd

Hallo Harriet,

durch Francescos Antwort hat sich Deine Frage zwar schon erledigt, doch auch wenn Du unter diesen 150,-DM bleiben würdest, die Gastherme und überhaupt alles was mit Sanitäranlage und Gas/Wasser zu tun hat ist grundsätzlich Vermietersache.

Dein Spezius will Dich schlicht und ergreifend um 150,-DM abzocken, wäre für mich Grund genug, meinen Vertrag noch mal so richtig auf Schwachstellen zu durchleuchten.

Also laß Dich nicht vera…en und hau `ne um :o)

Viele Grüße…Roebi

Hallo,

vielen Dank an Euch für die schnell Antwort, war wirklich toll.

Viele Grüße

Harriet

kleine Ergänzung
kurz zur Info,

Nach Ausführungen des BGH ist ein Jahresgesamtbetrag (also
Summe der Einzelrechnungen