Mietrecht/Kündigung

Moin!

Eine Wohnung soll zum 01.04. neu vermietet werden.
Wohnung wurde seitens der bisherigen Mieter gekündigt; gem. Mietvertrag müssen die Beiden noch bis Ende Mai die Miete zahlen. Es sei denn … Wie sieht´s aus, wenn die bisherigen Mieter solvente Nachmieter anbieten, die bereit sind, die Wohnung bereits zum 01.04. zu übernehmen? Hebelt dieses dann die Mietvertrags-Klausel aus? Oder kann sich der Vermieter (hier: Wohnungsbaugenossenschaft) quer stellen?
By the way: wann ist ein pot. Nachmieter „solvent“? Bei einem Nettoverdienst des x-fachen der Miete? Oder ist der Begriff rechtlich nicht genau definiert?

Herzlichen Dank im Voraus!
Vince.

Hi Vincent,

Eine Wohnung soll zum 01.04. neu vermietet werden.
Wohnung wurde seitens der bisherigen Mieter gekündigt; gem.
Mietvertrag müssen die Beiden noch bis Ende Mai die Miete
zahlen. Es sei denn …

was ? Wenn die Wohnung zum 01.04.2002 neu vermietet werden soll, was letztlich ja nur der Vermieter kann, haben die, die in der Wohnung derzeit wohnen nicht bis Ende Mai die Miete zu zahlen. Insoweit ist hier ein Widerspruch, der mir unklar ist.

Wie sieht´s aus, wenn die bisherigen

Mieter solvente Nachmieter anbieten, die bereit sind, die
Wohnung bereits zum 01.04. zu übernehmen?

Hier habe ich meine Bedenken. Wir haben jetzt März, in knapp vier Wochen 01.04.2002. Ein Mieter kann da nicht kurzfristig einziehen, da er seine Kündigungsfrist beachten muss. Es könnte möglicherweise also nur jemand sein, der/die erstmalig mietet.

Hebelt dieses dann

die Mietvertrags-Klausel aus? Oder kann sich der Vermieter
(hier: Wohnungsbaugenossenschaft) quer stellen?

Ja, denn der Vermieter ist nicht verpflichtet kurzfristig der Nennung eines Nachmieters Zustimmung zu erteilen. Der Vermieter muss ausreichend Zeit haben, auch selbst Nachmieter zu suchen oder ihm angebotene Nachmieter zu überprüfen. Ausserdem ist der Vermieter nicht verpflichtet, wenn es sich um die übliche gesetzliche Kündigungsfrist handelt, innerhalb dieses Rahmens Nachmieter zu akzeptieren.

By the way: wann ist ein pot. Nachmieter „solvent“? Bei einem
Nettoverdienst des x-fachen der Miete? Oder ist der Begriff
rechtlich nicht genau definiert?

Ein Nachmieter muss in einen bestehenden Mietvertrag eintreten und die aus diesem Mietvertrag entstehenden Rechte und Pflichten anerkennen. Dies ist eine der wesentlichen Gründe für den Nachmieter. Dann ist selbstverständlich, dass der Nachmieter wie der bisherige Mieter Gewähr bietet, dass er die Miete und die Nebenkosten zahlen kann. Zudem hat der Vermieter das Recht, einen angebotenen Nachmieter abzulehnen, wenn dessen sittliche, moralische oder strafrechtliche Lebensführung keine Gewähr bieten könnte, den Hausfrieden zu wahren. Und noch ein Punkt. Wem keine Tierhaltung erlaubt ist, kann keinen Nachmieter mit Katze oder Hund stellen. Wer alleine oder zu zweit in einer Wohnung wohnt, kann keinen Nachmieter mit vier oder noch mehr Personen stellen, im Mietverhältnis mit nur einem Mieter kommt es auf doe Grösse der Wohnung an, ob hier möglicherweise mehr Personen einziehen können.

Wer in einem Haus wohnt, älter ist, in welchem bislang Mieter mit Kindern nicht aufgenommen werden, damit die soziale Struktur in einem Mietshaus nicht beeinträchtigt wird, kann auch eine Ablehnung seiner Nachmieter dann erhalten, wenn er eine Familie mit Kindern anbietet.

Und dies sind nur einige der Abweichungen. Der Hinweis, „Bringen sie Nachmieter, aber keinen Ausländer“ ist nicht erlaubt. Wer hier einen Ausländer als Mieter stellt, der sonst die Voraussetzungen erfüllt, aber vom Vermieter nicht genommen wird, darf sein Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beenden, zu welchem der Nachmieter hätte einziehen können.

Wer Nachmieter sucht sollte ein Formblatt entwickeln, Name und Anschrift des Nachmieters vermerken, wann er einziehen kann, Hinweis, ob er gekündigt hat, auf wann, wo berufstätig, wo und Telefonnummer, damit der Interessent für den Vermieter erreichbar ist. Dann Formblatt an Vermieter und beim Interessenten nach acht Tagen nachfragen, sich ggfls. schriftlich bestätigen lassen, weshalb kein Mietvertrag zustande kommt.

Und selbst wer einen Nachmieter stellen darf - oder gar der Vermieter verschuldet den Nachmieter abgelehnt hat - also das Mietverhältnis beendet wäre - hat dann trotzdem solange die Miete zu zahlen, solange der Schlüssel der Wohnung nicht abgegeben ist.

Gruss Günter

Hallo, Günter!

Versuche mal schnell, „Licht ins Dunkel“ zu bringen … ;c)

was ? Wenn die Wohnung zum 01.04.2002 neu vermietet werden
soll, was letztlich ja nur der Vermieter kann, haben die, die
in der Wohnung derzeit wohnen nicht bis Ende Mai die Miete zu
zahlen. Insoweit ist hier ein Widerspruch, der mir unklar ist.

Die jetzigen Mieter haben eine neue Wohnung. Ab sofort. Wollen die bisherige also schnellstmöglich loswerden, damit sie nicht monatelang doppelt Miete zahlen müssen (lt. Kündigungsfrist der bisherigen Wohnung eben bis Ende Mai). Natürlich geht das nur, wenn der Vermieter zustimmt. Hat er auch. Zumindest dahingehend, dass die jetzigen Mieter pot. Nachmieter stellen dürfen (was ja bei Genossenschaften nicht immer so ist).

Hier habe ich meine Bedenken. (…) Ein Mieter kann da nicht
kurzfristig einziehen, da er seine Kündigungsfrist beachten
muss. Es könnte möglicherweise also nur jemand sein, der/die
erstmalig mietet.

Hier irrt der Günter! :c) Die stehen hier SCHLANGE! Weil die Wohnung im Preis-/Leistungsverhältnis großartig ist. Und Wohnraum in HH ist rar …

Herzlichen Dank für Deine Infos!
Vince.