Hallo Andreas,
Kann man eine Mietminderung auch rückwirkend geltend machen,
wenn man dem Vermieter noch nicht Bescheid gegeben hat?
a) bei Baulärm
Im Prinzip ja, jedoch kaum durchsetzbar. Baulärm muss Deinem Vermieter mitgeteilt werden. Der Vermieter hat gegen sich eine Mietminderung auch dann gelten zu lassen, wenn er nichts mit dem Lärm zu tun hat und die Störung dulden muss. So das BayOLG RE WM 87, 112. Es gibt dann noch Urteile in ähnlicher Richtung von einigen LGs. Der Lärm muss jedoch schon erheblich sein.
Die Baustelle steht schon zwei Monate (am Nachbarhaus), das
sich aber in ca. 10m vor unserem Fenster befindet.
Auch in entfernterer Umgebung befinden sich mehrere
Baustellen, von deren Lärm wir auch betroffen sind. Zählen
diese dazu?
Wie weit entfernt ?
Zählen Gerüstarbeiten auch dazu?
Ja
Gibt es eventl. Urteile dazu?
siehe oben
b) Warmwasser
wohne schon über 2 Jahre in der Wohnung (4.Stock). Habe jetzt
aber erst gemerkt, dass ausserhalb der Stosszeiten das
Warmwasser nicht ab Hahn bereitsteht, sondern ich es erst
durch langes Laufenlassen hochpumpen muss, so dass es erst
nach ca. 2 min richtig heiss wird, was aber natürlich alles
als Warmwasser zählt. Es fehlt hier wohl eine Umwälzpumpe, ist
diese Vorschrift oder muss ich den Zustand hinnehmen?
Gibt es auch hier eventl. Urteile?
Also diese Feststellung von Dir ist kurios. Eine Umwälzpumpe ist natürlich nicht vorgeschrieben, jedoch kann diese erforderlich werden, wenn mehr als zehn Liter Wasser aus der Leitung fliessen bevor Warmwasser kommt. Ich sehe hier aber ein Problem. Wie willst Du glaubhaft begründen, dass Du diesen erheblichen Mangel zwei Jahre nicht bemerkt haben willst. Du kannst jetzt den Vermieter auf den Mangel hinweisen und ihn auffordern, den Zustand zu ändern, rückwirkend ist keine Mietminderung möglich.
Die Art Deiner Fragestellung lässt durchaus das Gefühl zu, dass derzeit Dich wirtschaftliche Fragen beschäftigen. Sollte dies der Fall sein, wäre es sicher günstig, mit dem Vermieter ein ehrliches Gespräch zu führen. Du kannst dann trotzdem auf die Mängel hinweisen. Es sollte dann eine einvernehmliche Lösung für eine Mietminderung gesucht werden.
Ich weise deshalb hin, weil aus der Praxis es oft so ist, dass jemand nach Jahren einen Mangel bemerkt, der nie bemerkt wurde, andere Mängel dann zudem auftreten, es letztlich nicht um die Mietminderung geht, sondern wie man die bestehende Miete aus anderen Gründen mindern kann, weil die hohe Zahlung weh tut.
Ich weiss, dass viele raten, auch Anwälte, auch einige aus den Mietervereinen, die Miete zu mindern, auch wenn das Gefühl auftritt, dass jemand einfach einen Teil der Miete sparen will. Ich kann und werde dies nicht mit ruhigen Gewissen jemand empfehlen. Auch wenn ich die Kosten des Mieters bei verlorenem Prozess nicht zahlen muss.
Solche Fälle gehen meist nach hinten los und am Ende steht notfalls eine Anwaltsrechnung und Gerichtskosten und die Zahlung der Mietminderungen, so dass ausser Justiz und Jurist niemand etwas davon hat. Im Gegenteil. Das Mietverhältnis ist durch solche Vorgänge zerrüttet und nach dem Prozess folgt meist inerhalb weniger Monate die Kündigung.
Mein Glauben ist, dass die Mietervereine zumindest - von Anwälten erwarte ich es nicht -Sorge tragen müssen, Weitblick haben müssen, Risiken und Gefahren abschätzen müssen -, auch wenn der Mieter es manchmal nicht so sieht, dass in erster Linie ein Mietverhältnis erhalten werden soll. Es muss und sollte - was noch viele lernen müssen - vordringliches Handeln bei Mietstreitigkeiten sein, so wenig wie möglich zu zerstören, alles zu tun, um ein Mietverhältnis zu erhalten. Dies wird - dies gestehe ich durchaus einigen Lesern zu - oft von den Funktionären übersehe, die sich in der Form des Mietervereins gegen Haus und Grund oder umgekehrt streiten.
PS: Zählt der Keller eigentlich auch zum Hausflur, der
gereinigt wird, der Keller sieht allerdings aus wie Sau
(Spinnenweben, feucht, staubig). Ist das auch Vermietersache?
Grundsätzlich wird die Reinigung im Treppenhaus und im Keller üblicherweise im Mietvertrag geregelt. Es wird deshalb oft so verfahren, dass jeder zuerst einmal vor seiner Türe und im Treppenhaus bis zur nächsten Wohnung reinigt und abwechselnd die Parteien den Hof, den Keller und andere Nebenräume reinigen. Der Vermieter kann im Mietvertrag die Hausreinigung und Reinigung der Aussenflächen, wie auch Schnee entfernen und streuen bei Glatteis auf die Mieter übertragen.
Gruss Günter