Danke
Hallo,
Hallo Oliver,
die Grundsteuer ist zulässig. In Verträgen wird dabei von
„öffentlichen Lasten des Grundstücks“ gesprochen.
Muß ich mal nachschauen, hab den Vertrag nicht zur Hand.
Steht dagegen im Mietvertrag nur etwas von Hausgebühren oder
städtischen Gebühren, muß der Mieter die Position Grundsteuer
nicht bezahlen.
Es verwundert mich nur, das der Vermieter den
Grundsteuerbescheid von der Kommune direkt an Dich weiter
gibt.
Naja, er macht sich das halt einfach. Ist mir aber nur Recht,
schließlich kann ich durch die Originaldokumente die Betragshöhe ja auch gut kontrollieren.
Üblich wäre es, diese Kosten in der jährlichen
Nebenkostenabrechnung zu verbuchen.
Das was ich letztes Jahr zuviel gezahlt hatte, bekam
ich beim nächsten Bescheid der Gemeinde verrechnet.
Ist somit dann kein Problem.
Gruß
roland
Habe auch nur gefragt, da mir der Vermieter die Teppichbodenerneuerung mit einer Klausel aufgedrückt hat. Rechtlich unzuläßig wie sich herausstellte. Naja, da forscht man dann weiter, was denn noch so alles faul sein könnte.
Danke.
Oliver