Mietrecht--Nebenkosten

Guten Tag Fachleute!

Meine Frage zum geänderten Mietrecht:

Ich habe gestern eine Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2002 bekommen.
Da ich aber schon im Januar 2002 aus der Wohnung ausgezogen bin, ich meine Mietkaution auch schon zurück habe, war ich erstaunt das nochmals eine Nebenkostenabrechnung für Januar 2002 in höhe von 60 EUR
kam. Ist die Sache nun mit ablauf des Monats Januar 2003 verjährt, oder bin ich verpflichtet zu zahlen. Mir ist nicht klar wie sich der Abrechnungszeitraum definiert, da mein Nachmieter bereits am 27.01.02
eingezogen ist, mein Vermieter aber 31 Tage abgerechnet hat.

Der Gesetzestext sagt folgendes:
BGB § 556 Absatz 3
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.

Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.


Danke für die Hilfe.

Hallo Kai,

Da ich aber schon im Januar 2002 aus der Wohnung ausgezogen
bin, ich meine Mietkaution auch schon zurück habe, war ich
erstaunt das nochmals eine Nebenkostenabrechnung für Januar
2002 in höhe von 60 EUR
kam. Ist die Sache nun mit ablauf des Monats Januar 2003
verjährt, oder bin ich verpflichtet zu zahlen. Mir ist nicht
klar wie sich der Abrechnungszeitraum definiert, da mein
Nachmieter bereits am 27.01.02
eingezogen ist, mein Vermieter aber 31 Tage abgerechnet hat.

Der Gesetzestext sagt folgendes:
BGB § 556 Absatz 3
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des
zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums
mitzuteilen.

Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten ist in der Regel das Kalenderjahr, d.h. 01.01. bis 31.12., da die meisten Rechnungen erst im Nachhinein gestellt werden. Der im Gesetzestext genannte „Ablauf des zwölften Monats“ ist somit der 31.12. des Folgejahres, für Dich also der 31.12.2003.

Die Nachzahlung scheint zwar im ersten Augenblick etwas hoch, ist jedoch unter Berücksichtigung der anteiligen Heizkosten (nach Gradzahlen bemessen, habe zwar gerade keine entsprechende Tabelle, aber der Januar dürfte erfahrungsgemäß einer der teuersten Monate sein) wahrscheinlich sogar richtig.

Zu den 27 / 31 Tagen: zu wann endete das Mietverhältnis offiziell ? Wenn Du zum 31. ausgeschieden bist, aber dem Nachmieter großzügig gestattet hast, früher einzuziehen, kannst Du eigentlich nur von ihm etwas anfordern - viel Spaß beim Versuch.

Sorry to say, aber imho korrekt.

Gruß
Jürgen

Hallo Kai,

die NK-Abrechnung 2002 ist nicht verjährt. Du musst leider bezahlen.

Gruss Günter

Vielen Dank an Euch
Vielen Dank an Euch