Guten Tag Fachleute!
Meine Frage zum geänderten Mietrecht:
Ich habe gestern eine Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2002 bekommen.
Da ich aber schon im Januar 2002 aus der Wohnung ausgezogen bin, ich meine Mietkaution auch schon zurück habe, war ich erstaunt das nochmals eine Nebenkostenabrechnung für Januar 2002 in höhe von 60 EUR
kam. Ist die Sache nun mit ablauf des Monats Januar 2003 verjährt, oder bin ich verpflichtet zu zahlen. Mir ist nicht klar wie sich der Abrechnungszeitraum definiert, da mein Nachmieter bereits am 27.01.02
eingezogen ist, mein Vermieter aber 31 Tage abgerechnet hat.
Der Gesetzestext sagt folgendes:
BGB § 556 Absatz 3
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Danke für die Hilfe.