Mietrecht zum zweiten

Hallo
Ich bin der Überzeugung, daß mein Vermieter in meiner Wohnung war. Warum würde zu langen Ausführungen führen. Ich habe den Vermieter damit konfrontiert, der natürlich alles abgestritten hat und vor Zeugen geäußert hat es sei besser ich ziehe aus. Als ich den Vermieter nach 3-4 Tagen nochmal darauf angesprochen habe sagte der, daß er mir nicht kündigen wolle ich müsse das selbst machen und so lange zahlen, wie es die Kündigungsfrist vorschreibt. Darum denke ich jetzt an Nachmieter was den Kern meiner eigentlichen Frage aus macht. Was wenn der Vermieter keinen Nachmieter akzeptiert ?
Bin ich weiterhin an meine Kündigungsfrist gebunden ?

re…
hi!
Also, so viel ich weiß (das ist aber nicht unbedingt viel…) musst du deinem mieter eine gewisse anzahl (ich mein es waren 5) an (passablen) nachmietern anbieten um vorzeitig aus deinem mietvertrag herauszukommen!
ich glaube (wie eindeutig! :smile: )das dein vermieter dann nix mehr gegen die übernahme des mietvertrages machen kann!
greatings
melf

Wenn ein unbefristeter Mietvertrag vorliegt, gibt es praktisch keinen Grund EINSEITIG das Mietverhältnis vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist zu beendigen. Hier ist man vom Good-will des Vermieters abhängig.

Die Frage der Pflicht, nachmieter zu akzeptieren gibt es allenfalls bei befristeten Mietverträgen. Liegt dort ein objektiver Grund vor, der es dem Mieter unzumutbar macht, die vertragliche Beendigung des Mietverhältnisses abzuwarten (etwa Versetzung in eine andere Stadt, Familiengründung bei dafür zu kleiner Wohnung etc.), kann der Vermieter nur eine bestimmte Anzahl GEEIGNETER Nachmieter (je nach Gericht 3 - 5) UNBEGRÜNDET ablehnen. Lehnt er es in solchen Fällen generell oder eben mehr als 3 - 5 Mal ab, so wird sein Beharren auf die mietvertraglichen Pflichten des Mieters (sprich: Mietzahlung) als rechtsmißbräuchlich bewertet.

ACHTUNG: Dies ist nirgends ausdrücklich geregelt, sondern lediglich Rechtsprechung - und die kann von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich ausfallen !

Hallo Michael,

wenn es Dir gelaenge zweifelsfrei zu Beweisen, dass Dein Vermieter ohne triftigen Grund und ohne Deine Einwilligung Deine Wohnung betreten hat, koenntest Du fristlos kuendigen, da das Vertrauensverhaeltnis durch den Vermieter missbraucht wurde. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird vom Gesetzgeber sehr hoch eingestuft.
Triftiger Grund ist zB die Abwendung akuter Gefahren (Rohrbruch etc).

Das Haar in der Suppe: der Beweis duerfte schwer zu fuehren sein. Nur wenn Du ihn in flagranti erwischst (mit Zeugen) hast Du eine Chance.

Niels