Mietvertrag sofort kündigen

ist es möglich, einen Mietvertrag den ich unterschrieben habe, wenige Tage später wieder zu kündigen (ohne Miete zahlen zu müssen), weil ich z.B. plötzlich ein viel besseres Mietangebot erhalten habe?

Gruß Roland

‚Herauskommen‘ nur schwer möglich
Ich unterstelle, daß es um WOHNUNGSmiete geht.

Die einzige Chance ist § 542 BGB (fristlose Kü. des Vertrages, wenn die Mieträume nicht rechtzeitig übergeben werden; erfordert sogar noch eine Fristsetzung vorher; NACHLESEN).
Ist es ein BEFRISTETER Mietvertrag (wird in Zeiten des ÜBERangebots von Wohnungen gern gemacht), dann ist er überhaupt nicht kündbar, § 564 I BGB.
Ist es ein (normaler) unbefristeter Vertrag, dann ist heute die Kü. zum Ende November 2000 möglich, § 565 II 1 BGB.

Summa: Verhält sich der Vermieter vertragstreu, dann ist es schlecht mit „Rauskommen“.

Django

eine Möglichkeit?
Hallo Roland,

vielleicht ein kleiner Tipp:

Versuche dem Vermieter zu erklären, dass Du nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss gekommen bist, dass Du Dir diese Wohnung nicht leisten kannst…es täte Dir leid, dass Du nun damit kommst, jedoch besser jetzt als zu spät.

Denke nicht, dass bei dieser Argumentation Dein Vermieter noch grosse Lust hat, Dich als Mieter zu nehmen. Jedoch solltest Du Dich vorher noch kurz mit einem Anwalt beraten, ob evtl. Forderungen auf Dich zukommen, in Form anteiliger Mietkaution etc.

Gruss
Eve*