Mietvertrag überhaupt gültig?

Im Vertrag steht:
Mietvertrag zwischen A.Mustermann und Ehefrau B.Mustermann (Vermieter)
und Lieschen Müller.

Unterschrieben wurde der Vertrag aber nur von A.Mustermann und Lieschen Müller.
Ist der Vertrag überhaupt gültig, da Frau B.Mustermann nicht mit unterschrieben hat?

Fragt sich Zauberm@us

Im Vertrag steht:
Mietvertrag zwischen A.Mustermann und
Ehefrau B.Mustermann (Vermieter)
und Lieschen Müller.

Unterschrieben wurde der Vertrag aber nur
von A.Mustermann und Lieschen Müller.
Ist der Vertrag überhaupt gültig, da Frau
B.Mustermann nicht mit unterschrieben
hat?

Lieschen sollte sich mal apronto schlaumachen, wer als Eigentümer im Grundbuch steht. Wenn da nur A.Mustermann steht gibt’s kein Problem. Ansonsten… *hmmm* da sollte sich mal ein Jurist äussern. Ich kenne es nur vom WEG-Recht bei Eigentümerversammlungen, da darf man bei Eheleuten von einer gegenseitigen Bevollmächtigung ausgehen.

Gruß
Stefan
(Leidgeprüfter Exmieter, vorsichtiger Neueigentümer und Nichtjurist)

Natürlich ist der Mietvertrag gültig! Wenn der Ehemann als vollmachtsloser Vertreter gehandelt haben sollte, dann ist dies auch wurscht, weil der Mieter nicht verpflichtet ist, sich eine Vollmacht der Ehefrau vorlegen zu lassen.

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