mitführen des personalausweißes

wann muß man seinen personalausweis mitführen?
wem muß man und warum man ich ihn vorlegen?

Mitführen des personalausweises
Hallo,

wann muß man seinen personalausweis mitführen?

wenn es das Gesetz vorsieht.

wem muß man und warum man ich ihn vorlegen?

das steht ebenfalls im Gesetz.

Sorry, aber auf eine derart undifferenzierte Frage gibt es leider keine allumfassende Antwort.

Gruss

Iru

oder auch

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html

Gruss HighQ

Hallo HighQ,

nee, der § 1 des PAuswG reicht nicht aus, denn er begründet immer noch nicht, wann man sich gegenüber wem auszuweisen hat, zumal es keine grundsätzliche Mitführpflicht gibt.
Der Ursprungspost ist zu allgemein gehalten, als dass man darauf antworten kann.

Gruss

Iru

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wann muß man seinen personalausweis mitführen?

Wenn man auf einer Inlandsbaustelle arbeitet.

wem muß man und warum man ich ihn vorlegen?

Den Behörden. Weil sie es verlangen dürfen.

smalbop

Es gibt keine allgemeine Mitführpflicht.

Es gibt Spezialfälle zB müssen Bauarbeiter auf Baustellen immer ihren Perso dabei haben. Dies dient dem Kampf gegen Schwarzarbeit.

Dann der Jugendschutz, ein Verkäufer kann(und muss es sogar wenn der Käufer jung aussieht) beim Verkauf von Lottoscheinen(und anderen Arten von Glücksspiel), Alkohol und Tabak ein rechtsgültiges Dokument verlangen aus dem das Geburtsdatum hervor geht. Dies kann Perso Führerschein oder Pass sein. Überall steht das Geburtsdatum drauf/drin.

Betreten von bestimmten Bereichen ist nur eingeschränkten Personenkreisen erlaubt. Spielothek Casino Diskos. Wieder der Jugendschutz. Hier muss man ggf. dem Tütsteher den Ausweis zeigen.

Weiß jemand ob man beim Betreten des Reichstagsgebäudes in Berlin den Perso vorzeigen muss? Kann mir das aus Sicherheitsgründen vorstellen.

Vertragsabschlüsse. Banken müssen bei Bestimmten Dingen den Perso verlangen(zB Kontoeröffnungen). Auf dem Ausweisdokument muss dann auch die Adresse stehen. Also Perso oder Pass+Meldebescheinigung

Dann der Part mit freiwilligem Zeigen des Ausweises.
Bei anderen Verträgen muss man zwar keinen Ausweis vorlegen, der Vertragspartner ist aber auch nicht dazu verpflichtet einen Vertrag ab zu schließen.
Party mit geschlossener Gesellschaft, Türsteher und Gästeliste. Dem Türsteher musst Du Deinen Ausweis zwar nicht zeigen, er muss Dich aber auch nicht herein lassen.

Beim Autofahren muss man den Führerschein dabei haben, Ausweis reicht nicht.

Reicht das?

kein Ausweis beim Betreten des Reichstagsgebäudes

Weiß jemand ob man beim Betreten des Reichstagsgebäudes in Berlin den :stuck_out_tongue:erso vorzeigen muss? Kann mir das aus Sicherheitsgründen vorstellen.

Ja, ich weiß es: Man muss ihn nicht vorzeigen, jedenfalls nicht beim normalen Besichtigen.
Wie es bei dem Besuch von Sitzungen aussieht, weiß ich nicht.

Gruß
Paul

Es gibt Spezialfälle zB müssen Bauarbeiter auf Baustellen
immer ihren Perso dabei haben. Dies dient dem Kampf gegen
Schwarzarbeit.

Ja.

Aber alle deine folgenden Beispiele begründen keine Ausweispflicht. Weder ist ein Mensch verpflichtet, einen Ausweis mit sich zu führen, wenn er Spirituosen kauft, noch wenn er in die Disco will noch in den Reichstag und auch nicht, wenn er ein Konto eröffnen möchte. Es kann ihm halt höchstens passieren, dass er dann nicht das kriegt, was er will.

Gruß
smalbop

Es gibt Spezialfälle zB müssen Bauarbeiter auf Baustellen
immer ihren Perso dabei haben. Dies dient dem Kampf gegen
Schwarzarbeit.

Bauarbeiter müssen da ihren SV-Ausweis immer dabeihaben.

Es gibt Spezialfälle zB müssen Bauarbeiter auf Baustellen
immer ihren Perso dabei haben. Dies dient dem Kampf gegen
Schwarzarbeit.

Ja.

Aber alle deine folgenden Beispiele begründen keine
Ausweispflicht. Weder ist ein Mensch verpflichtet, einen
Ausweis mit sich zu führen, wenn er Spirituosen kauft, noch
wenn er in die Disco will noch in den Reichstag und auch
nicht, wenn er ein Konto eröffnen möchte. Es kann ihm halt
höchstens passieren, dass er dann nicht das kriegt, was er
will.

Ich habe nie behauptet, das der Ausweis mitgeführt werden muss. Ich habe gesagt, dass der Ausweis in bestimmten Situationen vorgezeigt werden muss damit man bekommt was man will. Also genau das was Du sagst. Des weiteren ist laut Geldwäschegesetz das Vorzeigen des Ausweises bei Kontoeröffnung Pflicht oder man bekommt das Konto nicht!

Man muss den Ausweis nicht zur Bank mitnehmen, muss ihn aber bei der Kontoeröffnung zeigen, tolle Logik, nicht?

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Es gibt Spezialfälle zB müssen Bauarbeiter auf Baustellen
immer ihren Perso dabei haben. Dies dient dem Kampf gegen
Schwarzarbeit.

Bauarbeiter müssen da ihren SV-Ausweis immer dabeihaben.

Da bist Du nicht ganz auf dem aktuellen Stand.
http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/_…
Jeder am Bau (also nicht nur die Handwerker) hat den Perso mitzuführen. Einen SV-Ausweis braucht man schon lange nicht mehr, er genügt auch nicht mehr.

Gruß
smalbop

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Mitführen des Personalausweises
Hallo,

Man muss den Ausweis nicht zur Bank mitnehmen, muss ihn aber bei der Kontoeröffnung zeigen, tolle Logik, nicht?

ja, eine wirklich überzeugende Logik. Gesetzliche Ausweispflichten gibt es einige, aber immer auf bestimmte Fälle bezogen Explizit wird der Personalausweis aber nur in wenigen Fällen genannt (so auch im § 4 GWG nur als ein Dokument unter mehreren). Ansonsten heisst es „Ausweisen“. Aber auch nach dem GWG ist das Vorzeigen des Ausweises letztlich freiwillig, wenn ich ihn nicht vorzeige, dann gibt’s eben kein Konto.

Es ist doch so, dass der Ausweis nur dazu benutzt wird, Bedingungen eines Privatmannes zu erfüllen - hab ich keinen Ausweis krieg ich irgendwas nicht. Dann wird der Personalausweis quasi zum Vertragsbestandteil. Bäcker X könnte z.B. sagen, dass er seine Brötchen nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises verkauft. Das kann er durchaus machen, denn es herrscht Vertragsfreiheit. Keiner ist doch gezwungen, auf diese „AGB“ einzugehen. Nur, wenn ich das eine will, muss ich das andere mögen. So den Ausweis bei der Kontoeröffnung oder oder beim beispielhaften Brötchenkauf.

Um nochmal kurz auf die Ursprungsfrage zurückzukommen:

Solange uns der Fragesteller nicht sagt, welche Fälle er meint, ist das hier alles nur ein Wettraten. Wirklich zwingende Mitführpflichten existieren nur dann, wenn das Nichtmitführen als Bussgeld oder sogar als Straftat gahndet werden kann (z.B. beim Grenzübertritt oder beim Führen einer Waffe). Und das sind gar nicht so viele Fälle. Alles andere sind tatsächlich Freiwilligkeitsentscheidungen.

Gruss

Iru

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