Hallo,
nehmen wir mal an, jemand hat einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und einen Ratenvertrag für das dazugehörige Handy.
Nehmen wir an, dass Handy ist ständig defekt und war bereits zwei mal in Reparatur. Die 24 Monatige Gewährleistungspflicht läuft noch und der Kunde hat jetzt die Nase voll und möchte ein neues Handy, da das alte ja schon 2 mal repariert wurde. Nehmen wir an, der Mobilfunkanbieter würde sich weigern (Begründung siehe unten). Hätte er Recht? Was könnte der Kunde tun um sich dagegen zu wehren? Vertrag kündigen (Auch Ratenzahlung)?
Begründung:
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach § 438 BGB beträgt 24 Monate und definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Zu Gunsten des Verbrauchers wird innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe des Kaufgegenstands vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Bemerkt der Käufer später als sechs Monate nach dem Kauf den Mangel, muss der Kunde beweisen, dass der Kaufgegenstand schon bei der Übergabe diesen Mangel aufwies - bekannt auch als Beweislastumkehr nach § 476 BGB.
Die Reparatur erfolgte erst nach Ablauf der ersten 6 Monaten und somit nicht mehr innenhalb der ersten 6 Monaten nach Erhalt des Mobilfunkgerätes. Bei der zweite Reparatur ein Fehler konnte nicht nachvollzogen werden. Einer Wandlung können wir daher nicht entsprechen. Sollten Ihnen noch frühere Reparatur-Belege (innenhalb der ersten 6 Monate nach erhalt des Mobilfunkgeräts) vorliegen, so bitten wir um deren Übermittlung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesen Fall lediglich eine erneute Reparatur anbieten können.
Vielen Dank im Vorraus
ariebolo1976