Mündliche Nebenabreden ungültig?

Allgemeine Frage:

Wenn in Verträgen / Vertragsbedingungen steht, dass sämtliche mündliche Nebenabreden ungültig sind, kann sich damit ein Unternehmer immer rausreden?

Nehmen wir einmal an, der Verkäufer verspricht unter Zeugen einige Leistungen, die für den Käufer kaufentscheidend sind.

Leider achtet der Käufer nicht darauf, dass das auch in den Vertrag kommt. Er ist sich sicher, weil er ja sogar Zeugen hat.

Der Verkäufer hält sich nicht an die mündlichen Zusagen und verweist darauf, dass in den Verträgen mündliche Nebenabreden grundsätzlich ausgeschlossen sind. Das steht auch so im Kleingedruckten, der Käufer hat es jedoch überlesen.

Kommt der Verkäufer damit durch:

A) wenn der Käufer Privatperson ist?
B) wenn der Käufer Unternehmer ist?

Grüße

Holygrail

a ?
b ?

Ich hoffe das ist keine Schulaufgabe die wir für dich lösen sollen.

Rechtlich gesehen sind Mündliche Absprachen nicht Vertragsgebunden wen sie nicht im Vertrag stehen. (Man kann viel erzählen wen der Tag lang ist)

Aber es gibt da ja auch die Willenserklärung die auch Mündlich abgegeben werden können nur wen es Schriftlich ist zählt auch nur das was schriftlich vereinbart ist.

Übrigens sollte man sich niemals auf mündliche Absprachen einlassen das Funktioniert in den seltensten Fällen. Spreche da aus Erfahrung.

Hallo,

möglicherweise könnte einer dieser Aspekte zum Tragen kommen:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/werbeaus…

Ich gebe aber zu, daß ich in diesem Punkt keine Ahnung habe - das war nur eine spontane Idee. Ob das passt, oder ob das Blödsinn ist, muß ein Rechtskundiger beurteilen.

Gruß,
Max

Keine Hausaufgabe, nur eine Sache die mich interessiert.

Ich konkretisiere es mal:

Käufer kauft eine Branchensoftware. Verkäufer ist auch gleichzeitig Hersteller der Software.

Käufer sagt, er braucht noch eine Schnittstelle zu seiner Fibu, Verkäufer sagt: die programmieren wir, ist dann im Gesamtpreis enthalten.

Bei Lieferung stellt sich heraus, dass es die Schnittstelle noch nicht gibt und der Verkäufer sagt nun, dass die im Vertrag ja auch nicht steht. Mündl. Nebenabreden …

Grüße

Holygrail