Allgemeine Frage:
Wenn in Verträgen / Vertragsbedingungen steht, dass sämtliche mündliche Nebenabreden ungültig sind, kann sich damit ein Unternehmer immer rausreden?
Nehmen wir einmal an, der Verkäufer verspricht unter Zeugen einige Leistungen, die für den Käufer kaufentscheidend sind.
Leider achtet der Käufer nicht darauf, dass das auch in den Vertrag kommt. Er ist sich sicher, weil er ja sogar Zeugen hat.
Der Verkäufer hält sich nicht an die mündlichen Zusagen und verweist darauf, dass in den Verträgen mündliche Nebenabreden grundsätzlich ausgeschlossen sind. Das steht auch so im Kleingedruckten, der Käufer hat es jedoch überlesen.
Kommt der Verkäufer damit durch:
A) wenn der Käufer Privatperson ist?
B) wenn der Käufer Unternehmer ist?
Grüße
Holygrail