Müssen Autobesitzer u. -halter gleiche Person sein

Hallo,

angenommen Person A und Person B sind ein Paar und wohnen in einem gemeinsamen Haushalt.
Person A hat ein Auto. Person B nicht und hat auch momentan kein Geld um sich eins zu kaufen. Person A möchte Person B das Geld für ein neues Auto leihen. Als Sicherheit möchte Person A das Auto aber auf seinen Namen kaufen damit im Falle einer Nichtrückzahlung das Auto als Sicherheit dient.
Ist es denn möglich das Person A das Auto kauft, in Kaufvertrag steht, und Person B der Halter ist?
Wenn Person B der Halter ist und das Auto anmeldet, dann steht er doch im KFZ Brief und ist somit der Eigentümer.
Muss Person A also selber das Auto anmelden damit es in seinem Besitz bleibt?
Und wenn Person A den Kaufvertrag unterschreibt und das Fahrzeug Anmeldet und somit auch im Brief steht, kann Person B dann eine Versicherung abschließen und nur der Fahrer des Autos sein?

Also ganz kurz, wie muss Person A vorgehen dass das Auto in seinem Besitz ist und Person B nur der Fahrer ist???

…da Person B knapp bei Kasse ist und sich auch keine Versicherung selber leisten kann, möchte er als Zweitwagen über die Eltern von Person A versichert werden, ist das so einfach möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hi,

warum macht ihr es nicht genauso wie es die Banken bei Fahrzeugfinanzierungen überlicherweise machen: Das Auto wird auf B zuglassen, den Kfz-Brief und den Kaufvertrag behält A. Es wird ein Vertrag aufgesetzt, in dem die Rückzahlung und das Pfandrecht des Autos geregelt wird. Wenn das Fahrzeug abbezahlt wurde, bekommt B auch den Brief.

Zur Versicherung: Manche Versicherungen bestehen darauf, daß Halter und Versicherungsnehmer gleich sind, bei manchen Versicherungen ist das aber auch anders möglich.

Gruß
Tina

Die meisten versicherungen erlauben es, dass einer der Halter ist und jemand anderes der versicherungsnehmer.
Unter Umständen ist das dann ein bisschen teurer.

Ist es denn möglich das Person A das Auto kauft, in
Kaufvertrag steht, und Person B der Halter ist?

Ja, das ist möglich.

Wenn Person B der Halter ist und das Auto anmeldet, dann steht
er doch im KFZ Brief und ist somit der Eigentümer.

Nein. So hartnäckig sich dieses Gerücht auch hält, die Frage der Eigentumsübertragung wird von §§ 929 ff. BGB geregelt, und dort steht nirgendwo (!), dass, wer in einem Kfz-Brief steht, dadurch zum Eigentümer wird.

Muss Person A also selber das Auto anmelden damit es in seinem
Besitz bleibt?

Besitz und Eigentum sind zwei verschiedene Dinge. Hier geht es um das Eigentum. Es spielt allerdings eh keine so große Rolle, wer das Auto kauft, denn wenn B es selbst kaufen würde, könnte er es A zur Sicherheit übereignen. Das ist letztlich nur eine Frage der konkreten Ausgestaltung. Nicht sehr kompliziert zwar, aber vielleicht würde es sich trotzdem lohnen, hier einen Anwalt einen brauchbaren Vertrag aufsetzen zu lassen.

Und wenn Person A den Kaufvertrag unterschreibt und das
Fahrzeug Anmeldet und somit auch im Brief steht, kann Person B
dann eine Versicherung abschließen und nur der Fahrer des
Autos sein?

Klar. Habe ich früher auch so gemacht. Ich habe das Auto angemeldet, mein Vater hat es auf seinen Namen versichert (wegen der besseren Schadensfreiheitsklasse oder wie das heißt).

Also ganz kurz, wie muss Person A vorgehen dass das Auto in
seinem Besitz ist und Person B nur der Fahrer ist???

Beispiel: A kauft das Auto und schließt mit B einen Kaufvertrag darüber ab. B zahlt das Auto in Raten ab und wird erst mit Zahlung der letzten Rate selbst Eigentümer. Anderes Beispiel: B kauft das Auto und A gewährt B ein Darlehen. Zur Sicherung dieses Darlehens wird das Auto an A übereignet und zwar auflösend bedingt durch die Zahlung der letzten Darlehensrate.

…da Person B knapp bei Kasse ist und sich auch keine
Versicherung selber leisten kann, möchte er als Zweitwagen
über die Eltern von Person A versichert werden, ist das so
einfach möglich?

Ja, s.o.

Levay

Der Kfz-Brief ist nur ein Indiz für das Eigentum. Es ist ohne Probleme möglich, dass Halter und Eigentümer nicht dieselbe Person sind.