Müssen Gläubiger nach Tod informiert werden

Hallo,

wenn ein Schuldner verstorben ist und die Erben das Erbe ausschlagen aber ein Erbe weiterhin in der Wohnung auf seinem Namen mit neuen Mietvertrag wohnt und deahalb weiterhin Post von den Gläubigern erhält, muss der Erbe die Gläubiger informieren und wer trägt die Kosten, wie Porto

mfg
leon4567u

Hallo,

dto.,

wo ist das Problem???
Man dagt dem Briefträger, dass der Empfänger verstorben ist und dann geht die Post an den Absender zurück mit dem Hinweis der Post: verstorben!!!

wenn ein Schuldner verstorben ist und die Erben das Erbe
ausschlagen aber ein Erbe weiterhin in der Wohnung auf seinem
Namen mit neuen Mietvertrag wohnt und deahalb weiterhin Post
von den Gläubigern erhält,

Der Tode und der Erbe werden doch wohl nicht den gleichen Vornamen und Geburtsdatum haben?!

muss der Erbe die Gläubiger

informieren und wer trägt die Kosten,

wie Porto
ich nicht!

Schönen Tag noch.

Hi,

man schreibt auf dem ungeöffneten Umschlag:„Empfänger verstorben. Zurück an den Absender.“

dann schmeißt man den Brief in den nächsten Briefkasten und die Post bringt das Brieflein brav zurück.

Porto zahlt die Firma, die den Brief ursprünglich verschickte.

MFG

Hallo!

Nach den obligatorischen Lebenshilfe-Beiträgen hier die Antwort auf Deine Frage: Nein.

Hallo,
sollte wirklich der (Nicht-)Erbe der Adressat sein und ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern, sollte er natürlich dagegen vorgehen. Die Kosten dafür wird er wohl selbst tragen müssen.

Cu Rene

sicher?
ich dachte immer, das der Erbe die verbindlichkeiten übernimmt. Und auch wenns es haarspalterisch klingt, im Sachverhalt steht, der Erbe wohnt in der Wohnung ( Erbe kann er ja nur sein, wenn er nicht wie die andern ausgeschlagen hat)

Hi, das UP einfach nochmal lesen. Da steht, dass alle ausgeschlagen haben. Lediglich einer wohnt, mit neuem Mietvertrag auf seinen Namen, in der Wohnung des Verstorbenen.
Der wohnt zwar da, hat aber das Erbe auch ausgeschlagen.
MfG ramses90

Also bei mir steht da nur, das die Erben augeschlagen habe, nicht alle :wink:
und im Sachverhalt steht eindeutig ERBE nicht, das dieser auch ausgeschlagen hat.

heißt das jetzt richtig, das alle erben ausgeschlagen haben oder das alle andern Erben ausgeschlagen haben, man weiss es nicht.

die Person im Sachverhalt wird aber eindeutig als Erbe dagestellt, also sollte man ihr auch die REchtsstellung einräumen.

Hi, für mich heisst der Satz: „die Erben haben ausgeschlagen“, dass damit alle Erben gemeint sind.
Evtl. meldet sich der UP ja nochmal und berichtigt dahingehend, dass einer davon in der Wohnung wohnt.
ramses90

Hallo,

ich dachte immer, das der Erbe die verbindlichkeiten
übernimmt.

Und? Gibt es daraus abgeleitet dann eine Pflicht, allen Gläubigern hinterher zu laufen? Vielleicht sogar nach zu forschen, weil man schließlich gar nicht alle kennen kann?
Das ist doch bei eigenen Schulden (bis auf ein paar Ausnahmen) auch nicht der Fall. Der Gläubiger muss schon fordern, damit er seine Rechte nicht irgendwann verliert.
Gruß
loderunner (ianal)

intersante antwort, passt leider nicht zu meiner Antwort oder zu Ursprungsfrage, dafür hat sie aber Sinn.
Die Frage war, wenn sich Gläubiger melden (jaha MELDEN und nicht gesucht werden) ob man ihnen mitteilen muss, das der Ursprungsschuldner verstorben ist.Da der Sachverhalt sehr unschlüssig ist, kann man nur sagen, als Erbe ja, als Nichterbe nein. Was das aber mit deiner Aussage bezüglich dem suchen von Gläubigern zu tun hat, wird man wohl nie erfahren, aber hauptsache mal was dazu geschrieben

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