Müssen männliche Pornodarsteller unterhalt zahlen?

Zugegeben, der Titel ist etwas verwirrend. Wie kann man als männlicher Pornodarsteller sichersein, dass man nicht auf Unterhalt verklagt wird? Kann soetwas vertraglich geregelt werden?

Hallo,

Wie kann man als
männlicher Pornodarsteller sichersein, dass man nicht auf
Unterhalt verklagt wird? Kann soetwas vertraglich geregelt
werden?

Nein. Weil das ein Anspruch vom Kind an den Vater ist, auf den die Mutter nicht im Namen des Kindes verzichten kann (und im Voraus schon gar nicht).
Das Risiko musst Du also schon eingehen… :wink:
Gruß
loderunner (ianal)

Wahnsinnig spannende Frage
Hallo loderunner,

ein Anspruch vom Kind an den Vater ist, auf den
die Mutter nicht im Namen des Kindes verzichten kann (und im
Voraus schon gar nicht).
Das Risiko musst Du also schon eingehen… :wink:

klar, letztendlich muss der Vater zahlen. Aber hier ist der Fall doch so gelagert, dass der zukünftige Erzeuger ja vertraglich vom Arbeitgeber (dem Pornofilmproduzenten) zum Geschlechtsverkehr ohne Gummi verpflichtet wurde höchstwahrscheinlich.

Wäre es in diesem ganz speziellen Fall eben nicht ohne weiteres denkbar, dass nicht der Vater unterhaltspflichtig wird, sondern sein Arbeitgeber, auf dessen Weisung er ungeschützt mit seiner Kollegin verkehren musste?

Wenn ein Arzt eine Sterilisation versaubeutelt, muss er dann ja auch für das auf diese Weise fahrlässig enstandene Kind geradestehen, jedenfalls war mir das so.

Letzteres nur zur Erwähnung gebracht, um zu verdeutlichen, dass eben nicht immer zwingend der leibliche Vater zahlen muss.

Aber vielleicht weiss hier noch jemand Berufeneres weiter.

Gruß

Annie

1 Like

hmmm…

eigentlich ist es doch ein Arbeitsunfall. Gibt es da keine BG, die da eintritt?

fragt sich

Iru :wink:

2 Like

Unfall?
Hi,

eigentlich nicht.

Laut §1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) ist der Begriff „Unfall“ wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Das liegt doch hier nicht vor. Oder?

  1. Schwangerschaft ist keine Gesundheitsschädigung
  2. Ereignis ist nicht plötzlich und auch nicht wirklich von außen.

GvC

natürlich nicht
Hallo,

sicher ist es kein „Unfall“.
Tatsächlich müsste - wie Loderunner es schon richtig bemerkte - der Darsteller, wenn durch sein Mitwirken neues Leben entsteht, dafür einstehen. Sprich: Er müsste zahlen.

Gruss

Iru

Auch bei einer mißglückten Sterilisation hat das Kind einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem leibl. Vater und nicht gegenüber dem Arzt.

Ob sich der Arzt ggfls. gegenüber dem Vater/der Mutter schadenersatzpflichtig gemacht hat steht auf einem anderen Blatt.

Genau so verhält es sich bei unserem Darsteller: Er ist der Vater also Unterhalt, der Produzent kann ggfls. verklagt werden auf Schadenersatz, wobei ich mir eher bescheidene Chancen ausrechnen würde.

Gruß

Jörg

1 Like