Hallo Wissende!
Folgender Fall: Herr Mustermann war Mitglied im Verein XY. Dort galt eine vierteljährliche Kündigungsfrist. Da Herr Mustermann aus persönlichen Gründen die Leistungen gar nicht mehr nutzte und die Beiträge nicht ganz unerheblich waren, kündigte er eines Tages seine Mitgliedschaft.
Monate später erhielt er ein Schreiben von Verein XY, wo die Zahlung seines ausstehenden Mitgliedsbeitrags verlangt wurde. Herr Mustermann sandte umgehend ein Schreiben zurück, das er seine Mitgliedschaft doch schon längst gekündigt hätte. Wiederum vergingen ein paar Wochen, bis er die Auskunft erhielt, dass nie eine Kündigung dort angekommen wäre- er müsse zahlen, wenn er nicht das Gegegenteil beweisen könne. Seine Mitgliedschaft ließ man übrigens weiter laufen, bis Herr Mustermann nocheinmal hinschrieb, dass er doch bereits gekündigt hätte und darum schon vor Wochen der Zahlung widersprochen hatte.
Herr Mustermann erinnert sich genau, die Kündigung abgeschickt zu haben, da an diesem Tag Herr Beispiel bei ihm zu Besuch war. Man sprach damals über das eher dürftige Preis-/ Leistungsverhältnis des Vereins XY; das Gespräch hatte Herrn Mustermann daran erinnert, das er sofort handeln musste, da er sonst wegen der Frist noch weitere drei Monate beitragspflichtiges Mitglied wäre.
Natürlich hätte er es lieber als Einschrieben mit Rückschein abgeschickt. Ging aber nicht, da die Post bereits geschlossen war und er auf keinen Fall die Frist übertreten wollte (am nächsten Tag wäre die Post nach Herrn Mustermanns Feierabend bereits geschlossen gewesen und in der Arbeitszeit hätte er keine Gelegenheit gehabt, eine Filiale aufzusuchen). Also warf er zusammen mit Herrn Beispiel noch am selben Abend die Kündigung in den Briefkasten (das Auto des Herrn Beispiel parkte nämlich unmittelbar hinter dem Kasten und Herr Mustermann begleitete seinen Gast dorthin).
Verein XY beharrt darauf, diesen Brief nie erhalten zu haben und der Fall kommt vor Gericht. Nun die Frage: reicht es aus, dass Herr Beispiel bestätigen kann, das Herr Mustermann die Kündigung ordnungsgemäß addressiert und frankiert in den Briefkasten geworfen hat? Oder wäre seine Aussage wertlos, da nicht der Ausgang des Briefes bewiesen werden muss, sondern der Eingang beim Empfänger?
Wenn wir mal davon ausgehen, das beide Parteien die Wahrheit sagen und der Brief auf dem Postweg verloren gegangen ist: wer hat jetzt die Ar…karte gezogen und muss für den Verlust auf dem Postweg die Konsequenzen tragen? Interessant finde ich auch, dass die Mitgliedschaft weiterlief, NACHDEM Herr Mustermann beteuerte, schon einmal eine Kündigung abgeschickt zu haben. Spätestens mit diesem Schreiben hätte man Herrn Mustermanns Kündigungswunsch doch vermerken und die Mitgliedschaft auslaufen lassen müssen? Da man es nicht tat, soll Herr Mustermann nun noch für ein Dreivierteljahr nachzahlen.
Mit ratlosen Grüßen
der blonde Hai