Muss der AG den AN beschäftigen?

Angenommen ein Angestellter ist seit über fünf Jahren in einem
Betrieb. Der Angestellte hat seit ca. zwei Jahren nichts zu tun.
Diverse Gespräche haben nichts gebracht. Nun sitzt dieser
Arbeitnehmer von morgens bis abends mit einem Buch am Arbeitsplatz.
Er ist psychisch und physisch bereits krank. Wenn er kündigt, erhält
er kein Arbeitslosengeld und keine Abfindung. Ihm wird leider nicht
gekündigt. Arbeit wäre genug da, aber der Arbeitgeber kann keine
Aufgaben verteilen, deligieren oder abgeben.

Nun die Frage: Inwieweit ist ein Arbeitgeber verpflichtet, dem
Angestellten Beschäftigung zu geben?

Hallo.

Siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a…
-> ein AN hat einen Anspruch auf Beschäftigung.
Obwohl es es betriebswirtschaftlichen Logik widerspricht eine Arbeitskraft ‚für nichts‘ zu bezahlen.

Nun die Frage: Inwieweit ist ein Arbeitgeber verpflichtet, dem
Angestellten Beschäftigung zu geben?

Vom oberen mal abgesehen können auch andere Gründe für das Verhalten des AG vorliegen (weiterzahlen billiger als neue Kraft einstellen, Auftragsflaute,…)

HTH
mfg M.L.