Muss ein Zeuge persönlich Erscheinen ?

Ein Zeuge wird zum Landgericht in einem anderen Landkreis geladen. Kann er seine Aussage auch am Wohnort, z.B. Polizei, Rechtsanwalt oder örtliches Gericht abgeben? Oder ist generell ein persönliches Erscheinen zwingend notwendig?
Mit bestem Dank und freundlichem Gruß
Ulstermann

Hallo !

Das steht garantiert in der LADUNG als Zeuge zum Gerichtstermin drin.
Und gleich auch die Belehrung,was passiert, sollte man unentschuldigt nicht erscheinen.
Natürlich MUSS man persönlich erscheinen ! Das Gericht aus ja ausdrücklich auf die persönliche Aussage des Zeugen angewiesen.
Auslagen für Verdienstausfall und Reisekosten werden erstattet.

Übrigens gibts in schwerwiegenden Fällen des Nichterscheinens auch einen kostenlosen „Fahrdienst“ mit blau-weissen Fahrzeuge mit einem lustigen Lichtlein auf dem Dach.

Mfg
duck313

Huhu,

Übrigens gibts in schwerwiegenden Fällen des Nichterscheinens
auch einen kostenlosen"Fahrdienst" mit blau-weissen Fahrzeuge
mit einem lustigen Lichtlein auf dem Dach.

Ob der im Nachhinein wirklich kostenlos ist? *gg*

Ansonsten: so isset :smile: