Muß ich nach einer Reklamation den Arbeitslohn zah

Ich hatte eine Bohrmaschine zur Reparatur. Nach einem Monat war das ausgetauschte Teil wieder defekt.
Jetzt soll ich für die zweite Reparatur den dafür enstanden Arbeitslohn zahlen. Muß ich dann nach einer Reklamation diesen Betrag bezahlen?

nein

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kann ich nicht beantworten, sry.

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Hallo,
eine Raparaturfira ist Verpflichtet, ein halbes Jahr Gewährleistung auf ihe durchgeführte Arbeit zu geben. Das defekte Gerät muss irgendwie zur Repraturstätte gelangen (lediglich diese Kosten trägt Besitzer). Ab dort trägt die Reparaturfirma alle Kosten - sprich auch den Arbeitslohn.

Wenn nachgewiesen wird, dass der Defekt des neu eingebauten Teiles durch den Teilehersteller abgedeckt wird (Herstellergarantie, Materialdefekt), dann kann die Reparaturfirma den Arbeitslohn beim Hersteller einfordern - aber nicht beim Besitzer.
Sollte der Defekt jedoch durch unsachgemäße Benutzung des Besitzers herrühren (muss aber nachgewiesen werden), dann haftet der Besitzer.

Ich hoffe, ich konnte einigermaßen weiterhelfen.

Grüße
P.S. Ich würde nichts bezahlen !!

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Sie haben nach der erste Reparatur ein Gewährleistungsrecht. Da der gleiche Teil wieder defekt ist brauchen sie für die Reparatur keinerlei Kosten selbst tragen.

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meines wissens musst du nichts bezahlen…da das getauschte teil in der bohrmaschine ja wieder kaputt gegangen ist…somit müsste es unter die garantie fallen…es wäre auch interessant zu wissen ob die garantie für die bohrmaschine als solches noch gültig ist…

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Guten Abend, Sandy1,
dies ist nicht pauschal zu beantworten: Es hängt von dem Gerät, dem Alter, dem Hersteller, den Garantiebedingungen und manchen anderen Dingen ab.
2 Möglichkeiten:

  1. man liest sich alle Bedingungen selbst aufmerksam durch und handelt nach dem, was man unterschrieben hat oder
  2. man fragt einen Rechtsanwalt, der einem die Sachlage erläutert.
    Für mich als Techniker ist die Frage so pauschal nicht beantwortbar. Meinem Gefühl nach braucht man die AK nicht zu zahlen. Weiterhin kann evtl. die Verbraucherzentrale helfen. Mit freundlichen Grüßen Walter Lux

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Hallo,

es kommt auf den Defekt an.
Bei äusserer Gewalteinwirkung ja. (z.B. Gehäusebruch)
Wenn der Defekt betriebsbedingt war, nein.

Gruß
nicki

Danke für die ausführliche Antwort, dann werde ich auch nicht bezahlen

Ich war ja auch der Ansicht, aber die Reparaturfirma meinte,das nur auf das ausgetauschte Teil wieder sechs Monate Garantie wäre. Nicht auf die Arbeit.

Nein, die Bohrmaschine selst ist aus der Garantie raus. Sie ist älter als zwei Jahre. Ich hatte die Bohrmaschine einfach in die Reparatur gegeben. Habe ganz normal diese Kosten auch bezahlt. Nur dann ist sie ja nach nur ca. 5 Wochen wieder defekt gewesen. Da wurde das gleiche Teil ausgetauscht wie bei der ersten Reparatur.

Ich war ja auch der Ansicht, aber die Reparaturfirma
meinte,das nur auf das ausgetauschte Teil wieder sechs Monate
Garantie wäre. Nicht auf die Arbeit.

Sie haben das Recht auf ein funktionierendes Gerät und dazu gehört , dass das Teil eingebaut ist und das Gerät funktionstüchtig ist.

Hallo,
meines wissens nach nicht, da die Werkstatt für die Reparatur eine Garantie geben muß.
Im Zweifelsfall einen Anwald befragen.

Ich hatte eine Bohrmaschine zur Reparatur. Nach einem Monat
war das ausgetauschte Teil wieder defekt.
Jetzt soll ich für die zweite Reparatur den dafür enstanden
Arbeitslohn zahlen. Muß ich dann nach einer Reklamation diesen
Betrag bezahlen?

Nein Gewährleistungsanspruch auf Funktion … und ohne Einbau keine Funktion!