Musterung

Hallo,
hat jemand eigentlich das Recht, bei einer Musterung die Untersuchung oder Teile der Untersuchung zu verweigern?

MfG und Danke für die Antworten

Hallo dennis,

du brauchst nicht mal zur Musterung hin, jedoch wirst du dann Anhand deiner krankenunterlagen gemustert.
Vor der Musterung selbst brauchst du keine angst haben.
Geh erst mal hin und sag dennen das du zum Bund willst. Verweigern kannst du später immer noch,
Mich haben sie im August ausgemusstert weil ich 11 Kilo übergewicht habe und unsportlich bin.

ein bißchen simulieren reicht und du bist sowohl aus Wehrdienst als auch aus Zivildienst raus :wink: nur halt net übertreiben.

Gruß
Phillip

Hallo,
meinen Cousin haben sie damals ausgemustert (Brillenträger, starke Sehschwäche) aber 1/2 Jahr später als brauchbar gemustert (brauchten wohl Leute). :frowning:
Viel Glück

dann hat er aber kein t5 bekommen.
habe T5 bekommen und brauche definitiv nicht zum Bund.

Gruß
Phillip

Hallo,
meinen Cousin haben sie damals ausgemustert (Brillenträger,
starke Sehschwäche) aber 1/2 Jahr später als brauchbar
gemustert (brauchten wohl Leute). :frowning:
Viel Glück

du brauchst nicht mal zur Musterung hin,

Ziemlicher Unsinn! Wer zur Musterung geladen wurde hat dieser ladung Folge zu leisten! Ignoriert der Wehrpflichtige diese Aufforderung kann er im Widerholungsfalle polizeilich vorgeführt werden und/oder mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden!

jedoch wirst du dann Anhand deiner krankenunterlagen gemustert.

Das wäre der Fall, wenn bei der Musterung die ärztliche Untersuchung verweigert werden würde, was ebenfalls ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen kann!

Hin und wieder mal nachdenken, bevor die eigene Meinung in die Welt geblasen wird oder zumindest mal in den entsprechenden § (§17 WPflG)
schauen sollte wohl drin sein! Insbesondere wenn es eventuell darum geht andere Leute durch unbedachte Äußerungen in nicht unerhebliche Schwierigkeiten zu bringen.

Andreas

Hallo,
hat jemand eigentlich das Recht, bei einer Musterung die
Untersuchung oder Teile der Untersuchung zu verweigern?

Nein hat man nicht! Sollte man dies trotzdem tun gibt es im Normalfall ein nicht unerhebliches Bußgeld und es wird nach AKtenlage entschieden.

Vgl. §17 WPflG:

"[…]
(6) Ärztliche Untersuchungsmaßnahmen, die einer ärztlichen Behandlung oder einer Operation im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 6 des Soldatengesetzes gleichkommen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Wehrpflichtigen vorgenommen werden.

(7) Nicht als ärztliche Behandlung und als Operation im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 6 des Soldatengesetzes und nicht als Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit gelten einfache ärztliche Maßnahmen, wie Blutentnahme aus dem Ohrläppchen, dem Finger oder einer Blutader oder eine röntgenologische Untersuchung.
[…]"

Andreas

Hallo,
hat jemand eigentlich das Recht, bei einer Musterung die
Untersuchung oder Teile der Untersuchung zu verweigern?

Ja, hat man… Jedenfalls hatte ich das Recht… Als es hieß Hose runter und der liebe Doktor seine Finger mit Vasiline eingeschmiert hat, habe ich ihm gesagt, dass ich die Untersuchung verweigere. Ich musste dann auf einen Zettel unterschreiben, dass ich die Untersuchung verweigert habe und fertig war.

Auch, als ich im Nachhinein wegen einer angegebenen Erkrankung nochmal zu einem Spezialisten sollte, habe ich das verweigert. Ich habe angerufen, erklärt ich wolle eh zum Zivi etc. pp.

Reaktionen gab es beide Male nicht. Ob das nun nur Nettigkeit oder Gesetz ist kann ich nicht sagen.

MfG

Chris

Nein hat man nicht!

Schon richtig, aber…:

Sollte man dies trotzdem tun gibt es im
Normalfall ein nicht unerhebliches Bußgeld und es wird nach
AKtenlage entschieden.

Hast du gesicherte Informationen darüber, dass dem so ist? Kannst du das nachweisen? Nach dem, was mir - ohne dass ich es beweisen könnte - gesagt wurde, bleibt die Verweigerung einer Untersuchung im Intimbereich in aller Regel ohne Folgen. Ordnungswidrigkeiten müssen nicht verfolgt werden!

Levay

Die Geschichte kann so nicht stimmen. Wer ausgemustert ist, ist ausgemustert. Wurde er vielleicht als vorübergehend nicht wehrdienstfähig eingestuft? Nur dann kommt es zur neuen Untersuchung mit möglicher Veränderung des Tauglichkeitsgrades.

Levay

Man muss hier verschiedene Aspekte unterscheiden.

Deine Frage ist zunächst mal deutlich so zu beantworten, dass der Wehrpflichtige kein Recht hat, die Untersuchung zu verweigern. Davon zu unterscheiden ist, dass er zur Untersuchung nur bedingt gezwungen werden kann. So ist etwa beim Fernbleiben von der Musterung eine polizeiliche Vorführung möglich. Nicht möglich wäre es, ihm die Unterhose mit Gewalt runterzuziehen. Auch auf einem anderen Blatt stehen die Folgen der Untersuchungsverweigerung. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Levay

Ja, hat man…

Nachdem die richtige Antwort mit Angabe der Norm schon gekommen ist, noch eine falsche Antwort wie deine zu bringen, ist schon stark!

Levay

Hättest du den Artikel nur mal zuende gelesen, dort steht nämlich:

Ob das nun nur Nettigkeit oder Gesetz ist kann ich nicht sagen.

Es handelt sich dabei um ein Erfahrungsbericht.

MfG

Chris

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du brauchst nicht mal zur Musterung hin,

Ziemlicher Unsinn! Wer zur Musterung geladen wurde hat dieser
ladung Folge zu leisten! Ignoriert der Wehrpflichtige diese
Aufforderung kann er im Widerholungsfalle polizeilich
vorgeführt werden und/oder mit einem empfindlichen Bußgeld
belegt werden!

Muss mich korrigieren. Zur EUF muss man erscheinen wie es bei der Musterung aussieht weiß ich nicht.

Das wäre der Fall, wenn bei der Musterung die ärztliche
Untersuchung verweigert werden würde, was ebenfalls ein
empfindliches Bußgeld nach sich ziehen kann!
Hin und wieder mal nachdenken, bevor die eigene Meinung in die
Welt geblasen wird oder zumindest mal in den entsprechenden §
(§17 WPflG)
schauen sollte wohl drin sein! Insbesondere wenn es eventuell
darum geht andere Leute durch unbedachte Äußerungen in nicht
unerhebliche Schwierigkeiten zu bringen.

Habe ganz klar dazu geraten hinzugehen weil in den meisten fällen wo man nicht hin will und man irgendwelche probleme hat oder vortäuschen kann eh ausgemustert wird.

Exkurs § 109a StGB
Hallo!

Habe ganz klar dazu geraten hinzugehen weil in den meisten
fällen wo man nicht hin will und man irgendwelche probleme
vortäuschen kann eh ausgemustert wird.

Es ist ohnehin traurig, dass ich in meinem engsten Freundeskreis von gesunden jungen Männern der einzige bin, der sich zehn Monate lang sagen lassen musste wo’s langgeht, während die anderen ihrem Leben nachgingen und einfach nicht eingezogen worden sind - ganz ohne schummeln durch bloßen Zufall, Glück oder was auch immer.

Aber Deine Ratschläge finde ich absolut unangemessen. Mir ist klar, dass da alle möglichen Geschichten kursieren, wie man sich der Wehrpflicht möglichst leicht entziehen kann.

Bei Deinem Ratschlag solltest Du aber daran denken, dass § 109a StGB bestimmt:

„Wer sich oder einen anderen durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften der Erfüllung der Wehrpflicht dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder für eine einzelne Art der Verwendung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“

Deswegen wäre ich mit Ratschlägen, irgendwelche Geschichten zusammenzuspinnen, um sich der Wehrpflicht zu entziehen, ein wenig vorsichtiger - ich sehe es zumindest nicht gern, wenn man andere Menschen auf die Idee bringt, sich gegebenenfalls strafbar zu machen.

Gruß,

Florian.

Hast du gesicherte Informationen darüber, dass dem so ist?
Kannst du das nachweisen? Nach dem, was mir - ohne dass ich es
beweisen könnte - gesagt wurde, bleibt die Verweigerung einer
Untersuchung im Intimbereich in aller Regel ohne Folgen.
Ordnungswidrigkeiten müssen nicht verfolgt werden!

Stimmt, da hast du recht - ich war von der Totalverweigerung jeglicher Untersuchungen ausgegangen obwohl ja gezielt auch nach „Teilverweigerung“ gefragt war.

Die Verweigerung der Untersuchung des Intimbereiches wird ohne Probleme akzeptiert - gibt da sogar extra Formblätter für, die man nur kurz gegenzeichnen muss. :wink:
Beim Rest der Musterung ist das aber nicht möglich und: ja es gibt auch einfach auszufüllende Formblätter um etwaigen Spaßvögeln mit netten Bußgeldern etwas den Spaß zu nehmen und die werden in aller Regel auch schnell genutzt - es sei denn die zuständige Schreibkraft ist Schreibfaul. ;o)

Gruß Andreas

PS: Wer hier wieder die alten „Vaseline und in den Hinternschau-Geschichten“ auspackt, dem sei gesagt, dass diese Untersuchungsmethode bereits seit Ende des letzten Jahtausends nicht mehr durchgeführt wird, das sie nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen bei jungen Männern keine gesicherten Erkenntnisse erbringt…

Die Verweigerung der Untersuchung des Intimbereiches wird ohne
Probleme akzeptiert - gibt da sogar extra Formblätter für, die
man nur kurz gegenzeichnen muss. :wink:

Das wusste ich z.B. noch nicht. Interessant - irgendwie überraschend :smile:

Levay

Hallo,
hat jemand eigentlich das Recht, bei einer Musterung die
Untersuchung oder Teile der Untersuchung zu verweigern?

MfG und Danke für die Antworten

Mal kurz etwas anderes zu dieser interessanten Frage. Was würde eigentlich passieren, wenn in dem Moment, wo der Arzt den Penis des Wehrpflichtigen anfasst, der Wehrpflichtige im Affekt dem Arzt mit geballter Faust die Nase „plättet“? Läge das nicht innerhalb des eigenen Risikobereiches des Arztes, der da meint, unbedingt den Penis eines anderen Bürgers, ohne dass dieser „mündige“ Bürger seinen ausdrücklichen Wunsch dahingehend bekundet hat, in die Hand nehmen und damit herumspielen zu müssen. Als ich damals diese ekelhafte Untersuchung über mich ergehen lies, war ich leider dumm und unmündig. Also genau das, wonach die „Obersten“ der Bundeswehr lechzen.

Um auf deine Frage zu antworten: Dann würde er sich einer vorsätzlichen (Affekt heißt nicht, dass jemand unvorsätzlich handelt) Körperverletzung schuldig machen.

Levay

Aber für diejenigen, die dann doch gezogen werden nur ein Aufschub, denn spätestens als Rekrut bei der Einstellungsuntersuchung winkt dann bei der Verweigerung (bzw. dem wohl eher erfolglosen Versuch) die Wehrdisziplinarordnung und das Wehrstrafgesetz. :wink:

Man möge es tatsächlich kaum glauben, aber die Bürokratie des Wehrersatzwesens hat es in den letzten Jahrzenten tatsächlich geschafft das ein oder andere Mittel zu schaffen, um mit Männern mit etwaigen (Total-)Verweigerungstendenzen umzugehen. :wink:

Gruß Andreas

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Um auf deine Frage zu antworten: Dann würde er sich einer
vorsätzlichen (Affekt heißt nicht, dass jemand unvorsätzlich
handelt) Körperverletzung schuldig machen.

Levay

REFLEX natürlich!
Im übrigen ist es mir schleierhaft, was das Befummeln eines Penises mit der Fähigkeit, auf Befehl irgendwelcher Scharlatarne andere Menschen töten zu können, zu tun haben könnte.