Mutter bestellt auf den Namen der Tochter, was tun

Eine Freundin meiner Tochter hat folgendes Problem:
Die Mutter Petra Maria Mustermann* bestellt bei Versandhäusern Waren auf den Namen Maria Mustermann* und gibt dabei das Geburtsdatum der Tochter Renate Maria Mustermann* an. Dabei erfolgt die Lieferung an die Adresse der Mutter. Die Tochter hatte von den Bestellungen keine Kenntnis.
Nachdem die Mutter die Rechnungen und Mahnungen nicht bezahlt, fordert nun ein Inkassobüro das Geld von der Tochter. Die beiden wohnen nicht zusammen, sogar in unterschiedlichen Orten. Die Rechnungen und Mahnungen wurden an die Adresse der Mutter (=Lieferanschrift) geschickt, das Inkassoschreiben jetzt direkt an die Tochter.

Was kann die Tochter unternehmen, dass Ihre Mutter solche Bestellungen unterlässt? Die Mutter ‚weiss‘ immer von nichts. Dabei hat sie schon die ganze Familie ‚betrogen‘.

Wie kann die Tochter sich gegen die Forderung des Inkassobüros wehren?

* Namen anonymisiert

Mutter bei der Polizei anzeigen, Sachverhalt darlegen.
Das dem Versandhaus mitteilen mit der Bemerkung nie etwas bestellt, keine Bestellung unterschrieben oder etwas geliefert bekommen.
Bestätigung wie lange Du schon nicht mehr bei der Mutter wohnst ebenfalls dem versandhaus schicken.
Alles in Kopie ans Inkassobüro, alles eingeschrieben mit Rückschein

Die daten bei dem besteller löschen bzw. sperren lassen.eventuell vei aöllen Versandhäusern sperren lassen.Strafanzeige gegen die eigene Mutter ???wenns denn gar nicht anders geht.

Hallo,.

Strafanzeige gegen die Mutter stellen als Eilantrag.

Der Gläubiger u. das Inkasso Unternehmen müssen Beweis antreten, das die Tochter u. nicht d. Mutter bestellt hat. Dazu ist interessant - wie die Mutter bestellt hat…?

Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft persönlich oder einen Amtsgericht stellen.

Grüße

Die Tochter teilt den Inkasso-Büros mit, dass sie den Vertrag nicht geschlossen hat. Sie verbietet den Inkasso-Büros weitere Post zu schicken und droht bei Zuwiderhandlung mit Abmahnung und Beschwerde bei der Fachaufsicht.
Sofern Sie der Mutter „das Handwerk legen“ möchte, muss sie nachweisen können, dass die Verträge von der Mutter abgeschlossen wurden. Wie sie das tut, ist nach dem Einzelfall zu entscheiden. Entweder, sie läßt sich von den Versandhäusern die Bestellung mit Unterschrift zukommen oder die Internetadresse des Bestellers mtteilen etc. Geben die Versandhäuser diese nicht heraus, muss sie eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei machen und mitteilen, welchen Verdacht sie hat. Sie kann anregen, die Beweise bei den Versandhäuser zu sichern. Ob die Polizei ermittelt, bleibt abzuwarten. Meist werden zumindest die Beweise gesichert - das Verfahren aber dann eingestellt, mangels öffentlichen Interesses.
Reichen die Beweise aus, sollte sie die Mutter abmahnen - oder von einem Anwalt abmahnen lassen.
Die Abmahnung enthält eine strafbewehrte Unterlassenserklärung. D. h., wenn die Mutter erneut so handelt, muss sie die vereinbarte Strafe an die Tochter zahlen. Das können durchaus 5-stellige Summen sein.
Unterschreibt die Mutter die Unterlassenserklärung nicht, kann der Anwalt eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken. Das alles kostet aber viel Geld (wenn man mit dem Anwalt keine Vereinbarung trifft. Dazu muss man ihn aber schon gut privat kennen)Die Abmahnung kann zwischen 600 und 1300 Anwatsgebühren kosten, da der Streitwert im Gesetz festgelegt wurde mit 10.000,00 € Die Einstweilige Verfügung ist noch teurer.
Dieser Weg lohnt also nur, wenn die Mutter ein ausreichendes Vermögen oder vernünftige Einkünfte hat und man sicher sein kann, pfänden zu können.
Sind Vermögen und Einkommen der Mutter jedoch gering, muss die Tochter immer weiter die Inkasso-Büros abwimmeln. Natürlich kann sie denen den Hinweis auf ihre Mutter als vertragsschließende Partei geben.

Es gibt natürlich viele weitere Möglichkeiten, die Mutter zur Räson zu bringen.Aber diese Methoden können hier natürlich nicht dargestellt werden. Generell sollte die Tochter mal darüber nachdenken, welche „Leichen die Mutter im Keller hat“. Oft ergeben sich dadurch erfolgreiche Wege.

Glück auf

Hallo,
die Betroffene sollte sofort das Inkassobüro anschreiben und denen mitteilen, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt. Die Waren wurden nicht von ihr bestellt und nicht an sie geliefert. Sie sollte das Büro auffordern die Forderung zu begründen und entsprechend Beweis anzutreten.
Sobald ihr entsprechende Unterlagen vom Inkassobüro vorliegen unbedingt Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen. Wenn die Polizei fragt ob sie einen Verdacht hat, " ich schliesse nicht aus, dass die Bestellungen von meiner Mutter gemacht wurden ".
Es ist dann sehr schnell festzustellen an wen die Waren geliefert wurden.
Ich bin gerne bereit notwendige Formschreiben aufzusetzen wenn notwendig.
Grüße
Paul

Die Tochter sollte dem Inkassounternehmen schriftlich (mit Einschreiben) mitteilen, dass sie die 'Waren nicht bestellt hat und an die Mutter verweisen.
Die Schreiben von Inkassounternehmen sind meist einschüchternd, aber im Grunde noch nicht relevant. Ernst wird es erst, wenn ein Mahnbescheid kommt. Auf den muss man unbedingt innerhalb der angegebenen Frist reagieren und Widerspruch einlegen. Tut man das nicht, hat der Gläubiger - ohne, dass er den Anspruch nachweisen muss! - einen Titel auf die Forderung und kann vollstrecken lassen.
Widerspricht man dem Mahnbescheid, muss der Gläubiger seinen Anspruch einklagen und damit auch vor Gericht beweisen.
Zusätzlich könnte die Tochter eine Anzeige wegen Missbrauchs ihrer persönlichen Daten erstatten.