Nach nicht erfolgter Reparatur nur teil des Kaufwertes zurück erstattet

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit mein Mainboard zerschossen. Dieses ist 1 Jahr alt. Ich habe es vor ca. 2 Monaten an Hardwareversand.de zurück geschickt. Jetzt ist das Mainboard nicht reparabel und man hat mir ein anderes deutlich minderwertigeres Mainboard als ersatz angeboten. Als ich das abgelehnt habe und den Kaufpreises habe ich folgende Antwort erhalten:
„Seitens des Servicepartners wurde für das Mainboard auf Grund des Kaufdatums leider nur eine Gutschrift in Höhe von 106,74 € erstellt.“ – Ich habe aber ursprünglich 139,64 € bezahlt.

Dürfen die das wirklich so machen?

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit mein Mainboard zerschossen.

Du machst etwas kaputt, schickst es ein, bekommst aus Kulanz einen evtl. minderwertigeren Ersatz und beschwerst dich noch? Krass.

Gruß,
Steve

Hallo, ich weiß nicht, was du verstanden hast. Ich habe es im Normalzustand benutzt. Nicht überlastet durch Übertaktung oder ähnliches. Simple normale Verwendung. Es vielen schlicht nach und nach diverse Bestandteile des Motherboards aus. Und was daran schuld war, weiß ich nicht. Fakt ist, das sowohl die CPU wie auch Netzteil sich dabei zerlegt haben.

Hi!

Fakt ist, das sowohl die CPU
wie auch Netzteil sich dabei zerlegt haben.

Zusammengefaßt: DU hast ein Mainboard gekauft, DU es selber eingebaut, nach einem Jahr war es hinüber, DU bekommst dafür lediglich 30€ abgezogen und DU beschwerst Dich jetzt?

Still sein, Geld nehmen und sehr, sehr froh sein, dass man überhaupt irgendetwas bekommt.

Was machen andere Händler/Hersteller? Mainboard wird mit dem Kommentar „unsachmäßiger Gebrauch“ zurückgeschickt.

Grüße,
Tomh

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Hallo,

der Verkäufer hat völlig korrekt gehandelt.

Bitte setze dich in Wikipedia mit den Begriffen Gewährleistung und Garantie auseinander.

Grüße
miamei

was hat das mit dem fall zu tun? wenn der hersteller einen fehler anerkennt und geld bietet ist der mangel doch als sachmangel anerkannt worden. wäre der fehler von der person verursacht worden, hätte er auch bei garantie kein geld bekommen.

Hallo,

das ist gelinde gesagt unsinn, bring doch dafür mal eine Quelle.
Entweder erkennt der Verkäufer das als Sachmangel an, dann muss er den vollen Preis erstatten oder mangelfrei liefern.

Oder es ist ein Garantiefall, dann müsste man in die Garantiebedinungen gucken. Da ich aber keine Garantiebedingungen kenn, die den Austausch gegen mindwertige hardware vorsehen, wage ich das mal zu bezweifeln.

aber du kannst uns doch bestimmt mal erklären, wie du zu der Aussage kommt, das der Verkäufer richtig gehandelt hat und das auch belegen. Und damit meine ich das BGB und nicht wiki.

hth

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Genau das ist ja die Frage, ob wirklich eine Rechtspflicht anerkannt wurde oder man nur einen Rechtsstreit vermeiden oder schlicht nett sein will. Im Streitfall wäre immerhin der Käufer in der Beweispflicht und das wird der Verkäufer wohl wissen.

Vom Hersteller kann ich noch nichts lesen und der wäre ja auch am wenigsten zur Gelderstattung verpflichtet.

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Ich frage mich, wie ihr darauf kommt, das ich die Sachen eingebaut habe? Dies hat der Händler getan. Ich sollte sie lediglich einzeln zurück schicken, weil die Versandkosten zu hoch wären. Die haben sie aber dann sowieso nicht übernommen. Ihr unterstellt mir hier gerade irgendwie, das ich daran Schuld bin, das ein Gerät sich nach ein paar Monaten zerschießt? Warum?

Nur nicht so entrüstet - wir unterstellen hier nichts, zumal nur netterweise auf deine gegen die Regeln verstoßende Frage geantwortet wird. Außer der Regel hast du wohl auch die Antworten nicht richtig gelesen: Der Käufer muss im Streitfall nachweisen, dass die Sache von Anfang an einen Defekt hatte; so viel nur zur vermeintlichen Unterstellung.

was glaubst du den wer der servicepartner ist? :wink:

und nach sachverhalt steht da nix von kullanz usw, somit zählt das nicht für mich :stuck_out_tongue:

Was glaube ich, wer der Servicepartner ist? :smiley: Abgesehen davon, dass wir es ja mit einem fiktiven Fall zu tun haben, glaube ich irgendwie, dass der Käufer mit hardwareversand.de in Kontakt steht^^ - Falls du den mit „Hersteller“ meinst: Das ist etwas verwirrend, den vorliegend relevant ist er ja nun mal als Verkäufer, nicht als Hersteller.

Die „kullanz usw“ nicht herauszulesen (auch wenn das aus den Umständen immerhin nicht fernliegend wäre), bedeutet noch nicht, dass die Rechtspflicht anerkannt wird, sonst würde wohl auch kein Streitfall vorliegen.

Davon aber mal abgesehen wäre ein Nutzungsersatz grundsätzlich auch im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag zu zahlen.

Gegen welche Regel habe ich verstoßen?

Die fragliche Regel taucht jedes mal auf, wenn du einen neuen Kommentar schreibst. Versuch es mal: Gib mir eine Antwort hierauf - bevor du zum Textfeld gelangst, musst du auf einem Button „Ja“ klicken…