Nachbar versetzt Grenzstein

Hallo zusammen,
ein Nachbar versetzte den Grenzstein zu ungunsten des Betroffenen und des Straßenbaulasträgers.
Was ist zu tun?

Viele Grüße
fidi18

Hallo
Ich würde deswegen sofort beim Bauamt anrufen und die Sache melden denn das was er gemacht hat ist strafbar .
viele Grüße  noro

Hallo!

das ist nach § 274 StGB mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe belegt !

Was ist zu tun ?  Strafantrag, was sonst ? Also bei Polizei anzeigen.

Aber da muss man natürlich nicht nur einen vagen Verdacht haben, Grenze ist falsch markiert. Das kommt oft vor. Da müsste man den Nachbarn selbst mit Spaten gesehen haben, wie er Grenzstein versetzt hatte.

Sonst muss man anders vorgehen.

http://www.boegernet.de/leist/grenz.htm#sprung4

MfG
duck313

Hallo!

das ist nach § 274 StGB mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder
Geldstrafe belegt !

Was ist zu tun ?  Strafantrag, was sonst ? Also bei Polizei
anzeigen.

Aber da muss man natürlich nicht nur einen vagen Verdacht
haben, Grenze ist falsch markiert. Das kommt oft vor. Da
müsste man den Nachbarn selbst mit Spaten gesehen haben, wie
er Grenzstein versetzt hatte.

Sonst muss man anders vorgehen.

http://www.boegernet.de/leist/grenz.htm#sprung4

Als erstes würde ich den Nachbarn direkt kontaktieren. Um wie viel wurde der Stein versetzt? Um mehrere Meter? Einen Zentimeter? Das Vermessungsamt rückt nach Ende der Bauphase eh an und macht eine Neuvermessung. Nach Aussage von diesen ist der Grenzstein eh „für’n Arsch“. Wie soll ein Bau stattfinden, welcher z.T. auf der Grenze stattfindet? Sollen die außen herumbauen, nur damit ein kleiner Granitstein keinen Milimeter verrutscht?

Gruß
Falke

Guten Morgen,

kommt (auch) darauf an in welchem Bundesland man sich befindet, da Vermessung Ländersache ist.

In Baden-Württemberg gibt es z.B. keinen Abmarkungszwang mehr - d.h. neue Grenzen müssen nicht mehr zwingend mit Grenzsteinen abgemarkt sein. Daher kann der Nachbar das Teil gerne ausgraben. Allerdings hat dann der andere Nachbar (wenn er das Ausgraben/Versetzen beweisen kann) einen Anspruch darauf, dass der Originalzustand wieder hergestellt wird, d.h. dass das Vermessungsamt an rückt und den Grenzstein wieder an die richtige Stelle setzt. Somit wäre der erste Ansprechpartner das Vermessungsamt bzw. je nach Bundesland auch ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Stadtmessungsamt oder was es auch immer gibt…

Grüße

Hi,

In Baden-Württemberg gibt es z.B. keinen Abmarkungszwang mehr

  • d.h. neue Grenzen müssen nicht mehr zwingend mit
    Grenzsteinen abgemarkt sein.

Bei uns (in Bayern) ist eine Straßenlaterne exakt auf die Position einer „Grenzsteins“ (ca. 15 x15 cm) positioniert worden. Der Stein ist einfach rausgeflogen und rd. 30 cm neben dran wieder eingegraben worden. Soviel zum „Wert“ eines Grenzsteins", welcher in Zeiten digitaler Technik eh für den A**** ist.

Gruß
Falke

Grenzsteins", welcher in Zeiten digitaler Technik eh für den
A**** ist.

interessant.
wie misst man denn deiner meinung nach die lage eines grenzzauns zentimetergenau ohne grenzsteine in „Zeiten digitaler Technik“? steckt frau merkel in berlin eine stange in den boden und von diesem mittelpunkt der welt aus sendet man einen laserstrahl zum zaun?

Jedenfalls nicht mit einem Grenzstein! Hast du schon mal einen Grenzstein gesehen? Die Städte sind bestimmt voll von diesen Dingern. Überall sind in der Fußgängerzone diese alten Pflastersteine eingebaut. Und erst auf dem Acker, wo vom Nachbarbauern das Feld mit deinem zusammenstößt. Da bewegt sich so ein 15 x 15 cm Stein sicherlich keinen Zentimenter von der Stelle, wenn der mit dem Traktor und Pflug darüberfährt. Ganz zu schweigen, wenn der Bebauungsplan z.B. bei der Garage eine Grenzbebauung vorsieht. Wird dann der „Stein“ als Fundamentstein für deine Garage verwendet??? Wohl kaum!

indem man jemand beauftragt, dem es erlaubt ist die Grenze zentimetergenau fest zustellen (darf je nach Bundesland auch wieder nicht jeder…).
denn selbst mit Grenzstein kann das dumm ausgehen: sei es dass die Grenze falsch abgemarkt wurde (vom Vermessungsamt), der Genzstein versetzt wurde,… wenn der Zaun dann falsch steht, steht er halt falsch…

Hallo,

Grenzsteins", welcher in Zeiten digitaler Technik eh für den
A**** ist.

interessant.
wie misst man denn deiner meinung nach die lage eines
grenzzauns zentimetergenau ohne grenzsteine in „Zeiten
digitaler Technik“?

http://de.wikipedia.org/wiki/GPS

steckt frau merkel in berlin eine stange
in den boden und von diesem mittelpunkt der welt aus sendet
man einen laserstrahl zum zaun?

Nicht ganz. Das macht die Vermessungsverwaltung des Bundeslandes und es nennt sich „Referenzstation“
http://de.wikipedia.org/wiki/Differential_Global_Pos…

Gruß
Jörg Zabel

Apropos Acker
Hallo,

bei Äckern galt ja bei uns, dass der schmale Streifen hinter der von unnötigen Steinen befreiten Grenze den ganzen Gewinn erwirtschaftet. Da Landwirte heute aber eher Sachbearbeiter Flächenverodnung sind, gibt es den größten Ärger, wenn bei 100ha (immerhin 1 Mio Quadratmeter) das Satellitenbild beim 53ten Flurstück eine Flächenabweichung im Teppichbereich suggeriert.

Gruß
Achim

der auch noch eigenhändig Flaschen im Acker gesucht und gefunden hat.

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/GPS
Nicht ganz. Das macht die Vermessungsverwaltung des
Bundeslandes und es nennt sich „Referenzstation“
http://de.wikipedia.org/wiki/Differential_Global_Pos…

Lt. „meinem“ Vermessungsamt ist GPS viel zu ungenau. Bei „meiner“ Vermessung wurde daher auf bekannte Fixpunkte Bezug genommen. Und dass von den sechs Grenzsteinen „meines“ Grundstücks nur noch einer da war und dieser vom Vorbesitzer und Bauherren auch noch alsch positioniert war, interessierte diese überhaupt nicht.

Gruß
Falke

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/GPS
Nicht ganz. Das macht die Vermessungsverwaltung des
Bundeslandes und es nennt sich „Referenzstation“
http://de.wikipedia.org/wiki/Differential_Global_Pos…

Lt. „meinem“ Vermessungsamt ist GPS viel zu ungenau.

dann sollten sie sich vielleicht mal aktuelle Publikationen anschauen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Satellitenpositionierun…

Genauigkeit von gut einem cm reicht für die meisten Fälle aus…

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/GPS
Nicht ganz. Das macht die Vermessungsverwaltung des
Bundeslandes und es nennt sich „Referenzstation“
http://de.wikipedia.org/wiki/Differential_Global_Pos…

Lt. „meinem“ Vermessungsamt ist GPS viel zu ungenau.

dann sollten sie sich vielleicht mal aktuelle Publikationen
anschauen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Satellitenpositionierun…

Genauigkeit von gut einem cm reicht für die meisten Fälle
aus…

Danke! Werde ich denen bei der Nachvermessung der restlichen Gebäude mal zeigen! Vielleicht liegt es bei denen auch an der mangelnden Ausrüstung oder Ausbildung?

Gruß
Falke

Hallo,
fast gar nichts!

Die Strafbarkeit, die hier einige unterstellen, ist allenfalls dann gegeben, wenn der Nachbar das Versetzen in der Absicht getan hat, jemandem einen Nachteil zuzufügen. Dazu bedarf es Vorsatz und einer Betrugsabsicht. Ein simples Versetzen, zB weil das Ding einem Zaunpfahl oder einem Pflasterstein im Wege steht, reicht da nicht.

Eine derartige Veränderung verändert die Grenze exakt *gar nicht*. So es sich um eine festgestellte bzw. amtlich anerkannte Grenze handelt, wird die nur verändert, wenn ein dazu Berechtigter (Vermessungsstelle oder je nach Bundesland ein ÖbVI) den Stein versetzt und das ganze von den Grenzanliegern anerkennen lässt *und* es das ganze ins Liegenschaftskataster und schlussendlich -indirekt- ins Grundbuch schafft.

Ich würde hier den Nachbarn freundlich darauf ansprechen, warum er das gemacht hat.

Wenn man mit den Gründen nicht einverstanden ist, kann man das mal der örtlichen Vermessungsstelle bzw. dem örtlichen Katasteramt mitteilen. Je nach „Langeweile“ vor Ort (was ich dank massenhaftem Stellenabbau mal bei den mittlerweile meisten Bundesländern bezweifle) können die dann je nach Landesrecht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten (in NRW zB der §18 (5) VermkatG NW). Das kann man natürlich auch auf Antrag forcieren, wenn man den Nachbarn so gar nicht leiden kann und in den nächsten Jahren an der Nachbarschaft nichts zum Besseren verändern möchte :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

Hast du schon mal einen
Grenzstein gesehen?

Einen? Viele!

Die Städte sind bestimmt voll von diesen
Dingern. Überall sind in der Fußgängerzone diese alten
Pflastersteine eingebaut.

Grenz- und Pflasterstein sind zweierlei Sachen. Und „überall“ ist üblicherweise nur dort, wo eine Grundstücksgrenze einen Knick macht. Wird soviel nicht sein.

Und erst auf dem Acker, wo vom
Nachbarbauern das Feld mit deinem zusammenstößt. Da bewegt
sich so ein 15 x 15 cm Stein sicherlich keinen Zentimenter von
der Stelle, wenn der mit dem Traktor und Pflug darüberfährt.

Über einen 60 cm langen Grenzstein „lacht“ ein Traktor höchstens. Und mit 80 cm Länge hat eines der modernen Statussymbole des Landwirts auch keine Probleme. Früher - beim Kuhgespann - da mag das noch so gewesen sein.

Ganz zu schweigen, wenn der Bebauungsplan z.B. bei der Garage
eine Grenzbebauung vorsieht. Wird dann der „Stein“ als
Fundamentstein für deine Garage verwendet??? Wohl kaum!

Warum nicht? Sicher alles schon dagewesen.

Gruß
Jörg Zabel