Nachbar verweigert Überfahrt

Guten Tag,
ich habe zu folgendem Fall eine Frage:
Familie A wohnt in einer Sackgasse im letzten Haus. Familie B gehört ein kleines Grundstück, welches der einzige Zugang zu dem Haus von Familie A ist. Familie A ging die ganze Zeit davon aus, dass dieses Grundstück öffentlich ist. Vor einem Jahr stellt sich heraus, dass dieses Grundstück Familie B gehört und Familie A kein im Grundbuch eingetragenes Überfahrtsrecht besitzt. Familie B verweigert nun Familie A die Überfahrt. Familie A hat daraufhin Familie B Geld für das Überfahrtsrecht (sofern es im Grundbuch eingetragen wird) angeboten. Familie B hat dies jedoch abgelehnt.

Darf Familie B der Familie A tatsächlich das Überfahrtsrecht verweigern, wenn das der einzige Zugang zum Haus ist?
Kennt ihr ähnliche Fälle? Wie wurde das da gelöst?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Grüße
p.

Wenn kein Eintrag im Grundbuch besteht ist es in jedem Fall nicht einfach etwas durchzusetzen.Fraglich ist allerdings warum erst nach Wissen der Eigentumsverhaeltnisse ein Ueberfahrtverbot ausgesprochen wurde wenn dieses vorher bestanden hat.Hier sollte umgehend anwaltlich Hilfe hinzugezogen werden damit z.B. geprueft wird wie lange diese Zuwegung frei zugaenglich war.
Auch die Ablehnung trotz eines finanziellen Angebots gibt schon rechtliche Zweifel auf, hier handelt es sich offensichtlich um einen Akt der Willkuer gegenueber des Betroffenen.
Hier ist auf jeden Fall was zu machen, habe auch ein eingetragenes Ueberwegungsrecht zu welchem eine Wegdienstbarkeit (gehoert zu jedem)gehoert, d.h. dei uberwegung muss staendig frei sein und auch im Winter geraeumt werden damit z.B. der Postzusteller mein Haus erreichen kann.
Gruss
Hubert

Hi,

da geht etwas mit dem Notwegerecht.
Siehe folgenden Link:
http://www.nachbarrecht-ratgeber.de/nachbarrecht/bet…

nicki