Guten Tag,
ich habe zu folgendem Fall eine Frage:
Familie A wohnt in einer Sackgasse im letzten Haus. Familie B gehört ein kleines Grundstück, welches der einzige Zugang zu dem Haus von Familie A ist. Familie A ging die ganze Zeit davon aus, dass dieses Grundstück öffentlich ist. Vor einem Jahr stellt sich heraus, dass dieses Grundstück Familie B gehört und Familie A kein im Grundbuch eingetragenes Überfahrtsrecht besitzt. Familie B verweigert nun Familie A die Überfahrt. Familie A hat daraufhin Familie B Geld für das Überfahrtsrecht (sofern es im Grundbuch eingetragen wird) angeboten. Familie B hat dies jedoch abgelehnt.
Darf Familie B der Familie A tatsächlich das Überfahrtsrecht verweigern, wenn das der einzige Zugang zum Haus ist?
Kennt ihr ähnliche Fälle? Wie wurde das da gelöst?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Grüße
p.