Nachbarschaftsrecht in Doppelhaushälften

Wir haben 1989 eine Doppelhaushälfte gekauft und haben seit 12 Jahren einen neuen Nachbarn. Wo es seit Anfang an immer wieder Streit gibt. Vor 7 Jahren hatten wir nun eine Friedensrichterin eingeschalten, wo es auch eine Zeitlang gut ging. Seit 2011 baut er nun seine Haushälfte um, was immer wieder zu ständigen Lärm führt, so das wir immer wieder unser Haus verlassen müssen. Bemühungen über den Bürgermeister, das er uns bescheid sagen soll, wenn er Wände und Fensterahmen abreist ignoriert er. 
Meine Frage ist giebt es Gesetze das ich das unterbinden kann, wenn er uns nicht bescheid gibt? Kann ich da auch die Polizei holen, auch wenn es Tagsüber ist und der Lärmpegel überschritten wird?
Denn in unserer Gemeinde gibt zur Zeit keinen Friedensrichter.

Meine Frage ist giebt es Gesetze das ich das unterbinden kann,

Ja, so etwas ähnliches. Aber ohne Beachtung der Forumsregeln FAQ:1129 keine Antwort.

Hallo!

Es mag zwar unter Nachbarn üblich sein, sich zu benachrichtigen, wenn man Baumaßnahmen plant, die auch Lärm und Staub verursachen, aber gesetzliche Vorschriften gibt es da nicht.
Und natürlich nur tagsüber zu den „normalen“ Handwerkerzeiten !

Es gibt dabei keinen max. zumutbaren Lärmpegel.

Will man denn dem Nachbarn verbieten sein Haus(Haushälfte) umzubauen oder neue Fenster einbauen zu lassen ? Das geht nicht !

Einziger Ansatzpunkt wäre extrem lange Bauzeit, Lärm zu ungewöhnlichen Zeiten, vermeidbarer Lärm, weil falsche Art und Weise der Bauausführung.
Und Arbeiten am Gemeinschaftseigentum, falls es das geben sollte.

MfG
duck313

Der Lärm geht nun schon über,3 Jahre und er fängt auch immer nur damit an wenn wir nach der Arbeit zu Hause sind, obwohl er die arbeiten auch Vormittags erledigen kann, weil er zu Hause war. Denn wenn er arbeiten geht passiert wochenlang nichts. Uns ist es aber auch schon passiert, wir hatten Besuch zum 31.12. und er hat Nachmittags von 15.00 - 18.00 Uhr seine Fliesen runter geschlagen so das wir mit unseren Gästen regelrecht fliehen mussten.