Nachbarschaftsrecht ist Landesrecht.
Hmmm…
landesrecht???..das BGB § 910 sagt was anderes:
"(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen. "
Also erst einmal mit dem Nachbarn reden, ansonsten gibt es Zoff. Letztlich ist ein Eingriff in das Eigentum anderer Menschen. Ich ziehe derzeit eine Schadenersatzforderung gegen meinen Nachbarn durch wegen eben dieses Handelns. Allerdings hat er es etwas übertrieben, denn statt der Äste hat er gleich die gesamten Bäume niedergemacht.
Gruss
Iru