Nachbarschaftsstreit um eine Mauer

Hallo, ich habe eine frage zu folgender Situation. Zwischen den Grundstücken von Haus A und Haus B wurde eine Mauer gezogen zum Abgrenzen der Grundstücke und zum Abstützen von Grundstück A da dieses Höher liegt. Die Mauer wurde vom Besitzer von Grundstück A errichtet und zwar mittig auf der Grundstücksgrenze natürlich mit einverständnis vom Eigentümer von Grundstück B. Die Mauer wurde ca vor 25-27 Jahren errichtet genau kann ich das nicht sagen. Nun ist der Eigentümer von Grundstück B vor 2 Jahren verstorben und der Erbe des Grundstücks stört sich nun an der Mauer und möchte das diese von Grundstückseigentümer A abgerissen wird und von ihm neu auf seinem Grundstück errichtet wird. Wie verhält sich dies nun, kann Eigentümer B das verlangen oder muss er die bauliche  Situation so hinnehmen wie sie ist? Die Grundstücke befinden sich in Baden-Würtemberg.
Im vorraus vielen Dank für eure Antworten

Hallo,
wenn ich nicht ganz falsch liege, hat der Erbe auch die vorigen Vereinbarungen „mitgeerbt“. War also der damalige Besitzer mit der Mauer in dieser Form einverstanden, gilt die auch nach dem Tode weiter.

Wenn ich das richtig lese, möchte B, daß A die Mauer auf seine Kosten abreißen läßt und so errichtet, daß Grundstück B nicht angetastet wird. (typische Nachbarschaftsbösartigkeit).

Da es sich um eine Hanglage handelt, entstehen bereits große Probleme mit der Abstützung, wenn die Mauer entfernt wird. Es liegt also auch im Interesse von B, daß hier eine Mauer ist.

Wenn allerdings rechtlich die Mauer wirklich abgerissen und neu errichtet werden muß, sollte A das dem Grundstück B zugewandte Mauerstück möglichst häßlich gestalten!!

Gruß Heinz

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

„Wenn ich das richtig lese, möchte B, daß A die Mauer auf seine Kosten abreißen läßt und so errichtet, daß Grundstück B nicht angetastet wird. (typische Nachbarschaftsbösartigkeit).“

Ja genau so ist die Sachlage.
Aber ist es nicht so das wenn man ein Grundstück bzw ein Haus erwirbt, egal ob durch Kauf oder durch Erben, man die vorhandenen Baulichen Gegebenheiten so annehmen muss wie sie sind? Und wenn man damit nicht einverstanden ist muss man sich halt was anderes suchen.

Gruß Thomas

Hallo Thomas,

genauso sehe ich es.

Wobei große Unterschiede zwischen Erbe und Kauf bestehen.
Beim Kauf gibt es ja noch diverse Möglichkeiten des Einwands oder Nachbesserung. Vwerschwiegene bauliche Mängel etc.

Gruß Heinz