Nacherfüllung/Entfernung

Hallo,

wenn bei einem Gebrauchtfahrzeug schon beim Kauf ein Aschenbecher nicht funktioniert (was allerdings erst 3 Tage nach dem Kauf festgestellt wurde) - der Aschenbecher bleibt nicht mehr geschlossen, wenn er mal offen war - habe ich doch das Recht auf Nacherfüllung - oder?
Wenn das Gebrauchfahrzeug nun beispielsweise 100km von Wohnort des Käufers entfernt gekauft wurde - muss der Käufer auf seine Kosten das Fahrzeug zum Verkäufer bringen, damit dieser den Mangel beseitigen kann?
Laut §439 Abs 2 BGB hat doch der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen.
Oder habe ich da mal wieder etwas übersehen?

Hallo Marco

normalerweise steht im Vertrag „Aschenbecher in einwandfreiem Zustand“.
Wenn das nicht der Fall ist, muss der Käufer sich mit dem Mangel
abfinden.

Gruss
Heinz

PS. Solltest Du eine seriöse Antwort erwartet haben, dann wäre
interessant zu wissen, ob der Kauf von Privat war und was allenfalls im
Kaufvertrag steht.

Ich hatte wohl vergessen zu erwähnen, dass es sich bei dem Verkäufer um einen Händler handelt und im Kaufvertrag eine 1jährige Gewährleistungsfrist vereinbart ist. Fehlen sonst noch Informationen?

Hallo Marco

Wenn das Auto teuer war, ist der kaputte Aschenbecher eine Bagatelle.
Wenn das Auto billig war, ist der kaputte Aschenbecher eine Bagatelle.

Der Käufer kann:

  • aufhören zu Rauchen und den Aschenbecher wegschmeissen
  • zum Anwalt gehen und um sein „Recht“ streiten
  • in die nächste Werkstatt fahren und sich das Teil richten lassen

Schön, wenn man keine anderen Sorgen hat, nicht wahr?

Gruss
Heinz

1 Like

Hallo Heinz,

ich weiß nicht so genau, ob ich Dir nun dankbar sein soll dafür, dass Du als einziger geantwortet hast, oder ob ich Deine Antworten als Beleidigung auffassen soll (im Sinne der Richtlinie „Sei freundlich und auf keinen Fall beleidigend!“).
Sei´s drum.
Ich bin Nichtraucher und benötige nicht unbedingt einen Aschenbecher im Auto. Es war eine rein prinzipielle Frage, von der ich ausging, dass sie im Sinne der Forums-Richtlinien gestellt war.
Von mir aus geht es auch nicht im einen Aschenbecher, sondern um eine nicht immer ordnungsgemäß funktionierende Zentralverriegelung oder Klimaanlage.

Hallo Marco

dann lies doch mal den Absatz 3 des §439. Der Käufer könnte ja mal mit
dem Verkäufer reden, wie das für beide Seiten am einfachsten
abzuwickeln ist.

Gruss
Heinz