Hallo,
wenn bei einem Gebrauchtfahrzeug schon beim Kauf ein Aschenbecher nicht funktioniert (was allerdings erst 3 Tage nach dem Kauf festgestellt wurde) - der Aschenbecher bleibt nicht mehr geschlossen, wenn er mal offen war - habe ich doch das Recht auf Nacherfüllung - oder?
Wenn das Gebrauchfahrzeug nun beispielsweise 100km von Wohnort des Käufers entfernt gekauft wurde - muss der Käufer auf seine Kosten das Fahrzeug zum Verkäufer bringen, damit dieser den Mangel beseitigen kann?
Laut §439 Abs 2 BGB hat doch der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen.
Oder habe ich da mal wieder etwas übersehen?