Nachlass, Testament, Erbschein

Angenommen, ein Geschwisterpaar, das sich nicht einig ist, tritt ein Erbe an. Beim Nachlass tauchen nach und nach mehrere Konten des Erblassers auf. Und alle Banken verlangen einen Erbschein. Muss man für jede Bank einen Erbschein beantragen, oder genügt ein Erbschein über das gesamte Vermögen. Zieht die Bank den Erbschein ein? Zahlt die Bank nur an denjenigen, der den Erbschein vorlegt oder richtet sich die Bank nach dem begaubigten Testament, welches von einem Geschwisterteil vorgelegt wird? Wie lange dauert es, bis man einen Erbschein erhält? Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach der Höhe des Erbes, das ist klar. Aber wie hoch sind diese bei 70.000 €? Und bei 20.000 €? Was ist, wenn die Bank nur an beide Geschwisterteile auszahlen will, aber einer erscheint nie? Danke schon mal für eure Infos.

Hallo!

nein, die Erben beantragen i.d.R. einen „gemeinschaftlichen Erbschein“. darin ist die Aufteilung auf die Erben genau vermerkt, also Name und Anteil.

Das ist der Ausweis, man ist Erbe.
Den legt man der Bank zur Einsicht vor.  Bank behält den nicht ein, kann sich ja Kopie anfertigen. Oft genügt auch die Einsendung einer Kopie.

Erbschein wird beim Nachlaßgericht beantragt, in der Regel macht man das gleich bei der Testamentseröffnung mit. Dauert einige Wochen.
Es muss nur einer den Schein beantragen, allerdings ist der dann auch für Kosten zuständig.

Man muss einen Bogen zum Wert des Gesamtnachlasses ausfüllen, danach wird die Gebühr berechnet.
Gebührenordnung steht irgendwo im Netz.  Das ist hier nicht viel, einige 100 €.

Bank zahlt nicht von allein aus. Die Erben müssen die Bank anweisen, was sie machen soll.
Konto auflösen und Guthaben wohin überweisen.
Wenn 1 Erbe nicht mitmacht, dann beantragt man eben die Teilauszahlung. Ein Teil und Konto bleibt dann bestehen.
Persönlich erscheinen muss man nicht, man kann sich auch vertreten lassen, Gibt dann eine Vollmacht mit.

MfG
duck313

Hallo,

Angenommen, ein Geschwisterpaar, das sich nicht einig ist,
tritt ein Erbe an. Beim Nachlass tauchen nach und nach mehrere
Konten des Erblassers auf. Und alle Banken verlangen einen
Erbschein. Muss man für jede Bank einen Erbschein beantragen,
oder genügt ein Erbschein über das gesamte Vermögen.

Der Erbschein ist eine öffentlichte Urkunde. Es genügt ein Exemplar. Die Bank verlangt i.d.R. die Vorlage (die können ja für ihre Unterlagen eine Kopie anfertigen) des Erbscheins oder des eröffneten Erbvertrages/Testaments (wird vom Nachlaßgericht eröffnet). Seit diesem Urteil des BGH können sie nicht mehr auf dem Erbschein als einzige Legitimationsurkunde beharren.

Zieht die Bank den Erbschein ein?

Dürfen sie gar nicht.

Zahlt die Bank nur an denjenigen, der den Erbschein

An denjenigen bzw. diejenigen, die im Erbschein (bzw. Testament/Erbvertrag) benannt sind.

vorlegt oder richtet sich die Bank nach dem begaubigten Testament, welches von :einem Geschwisterteil vorgelegt wird?

Siehe BGH-Urteil und AGB der Banken.

Wie lange dauert es, bis man einen Erbschein erhält?

Das kann je nach Belastung des zuständigen Nachlaßgerichts durchaus gut 3 Monate dauern.

Aber wie hoch sind diese bei 70.000 €? Und bei 20.000 €?

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/kosten/gnot…

Was ist, wenn die Bank nur an beide Geschwisterteile auszahlen will, aber einer : erscheint nie?

Die Bank „zahlt nicht aus“, sondern die Erbengemeinschaft wird Kontoeigentümer. Und die muss einstimmig handeln. Da sollte es doch möglich sein, dass man der Bank den gemeinsamen Auftrag erteilt auf dass Konto A soundsoviel und auf das Konto B soundsoviel zu überweisen. Natürlich entsprechend der Erbquote. So haben beide ihr Geld und das „Erbkonto“ kann aufgelöst werden.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Es muss nur einer den Schein beantragen, allerdings ist der
dann auch für Kosten zuständig.

Die Kosten werden IMHO von demjenigen, der sie verauslagt hat, wieder aus der gemeinsamen Erbmasse entnommen.

Gruß
vdmaster

Hallo!

Ja, das sollte klar sein.
Er ist gegenüber dem Nachlassgericht der Zahlungspflichtige. Das meinte ich damit.

MfG
duck313

…oder richtet sich die Bank nach dem
begaubigten Testament, welches von einem Geschwisterteil
vorgelegt wird?

Ich nehmen an, dass eine beglaubigte Abschrift des eröffneten privatschriftlichen Testamentes gemeint ist? Wäre es ein öffentliches Testament vorhanden, zählt dieses i.V.m dem Eröffnungsprotokoll als Erbnachweis.

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach der

Höhe des Erbes, das ist klar. Aber wie hoch sind diese bei
70.000 €?

438,00 EUR + Dokumentenpauschale

Und bei 20.000 €?

214,00 EUR + Dokumentenpauschale

ml.