Nachweis der Namensänderung bei Kind

Hallo an alle,

mal eine relativ verzwickte Frage:

Ein Paar war bei der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes nicht verheiratet. Es wurde aber eine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben.
Jahre später hat das Paar geheiratet, das Kind hat den Namen des Vaters angenommen.

Und jetzt wird es kompliziert: nach einer (unfriedlichen) Trennung der Eltern braucht der Vater jetzt eine Geburtsurkunde seines Kindes. Das zuständige Standesamt informierte ihn, dass sie ihm keine Geburtsurkunde ausstellen können, da der Beschluss über die Namensänderung des Kindes aufgrund eines Behördenversäumnisses nicht im Standesamt eingetragen ist. Die getrennte Ehefrau wird einen Teufel tun und den Beschluss rausrücken. Seltsamerweise ist das Kind auch nicht im Familienbuch eingetragen. Hier kommt also alles zusammen, was nur schief gehen kann.

Die eigentliche Frage ist: wie kommt der Vater jetzt an den Nachweis der Namensänderung, damit er eine Geburtsurkunde bekommt? Sind diese Nachweise in irgendeiner Behörde hinterlegt?

Wäre toll, wenn jemand eine Idee dazu hat.

Vielen Dank
Dagmar

Theoretisch könnte man es mit einem Antrag auf Ausstellung einer Abstammungsurkde, nicht GEburtsurkunde beim zuständigen Geburtsstandesamt versuchen.
Sollte das dann nicht klappen, dann wäre es theoretisch möglich, dass man die Standesamtsaufsicht dazu bringt (das ist entweder das Landratsamt oder die Regierung), dass der Beschluss, der dem Standesamt ja vorliegen muss oder von diesem dann beschafft werden muss, nachträglich eingetragen wird.
Ggf könnte man auch die Mutter auf Herausgabe des Dokuments verklagen, was teuer und umständlich ist.
Gruß Tom

Danke für die Hilfe. Leider hat das mit der Abstammungsurkunde nicht geklappt, die stellen sie ohne den Beschluss über die Namensänderung nicht aus.
Und das Problem ist ja, dass der Beschluss dem Geburtsstandesamt nicht vorliegt. Es ist jetzt die Frage, hat die Ehefrau den Beschluss nicht eingereicht oder hat ihn das Standesamt vermüllt…
Zumindest ist das Standesamt jetzt so hilfreich, dass sie sich direkt an die Ehefrau wenden, dass sie den Beschluss einreichen soll. Sonst sind wir nämlich ganz schnell im Bereich der Urkundenfälschung.

Gruß
Dagmar