Hallo an alle,
mal eine relativ verzwickte Frage:
Ein Paar war bei der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes nicht verheiratet. Es wurde aber eine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben.
Jahre später hat das Paar geheiratet, das Kind hat den Namen des Vaters angenommen.
Und jetzt wird es kompliziert: nach einer (unfriedlichen) Trennung der Eltern braucht der Vater jetzt eine Geburtsurkunde seines Kindes. Das zuständige Standesamt informierte ihn, dass sie ihm keine Geburtsurkunde ausstellen können, da der Beschluss über die Namensänderung des Kindes aufgrund eines Behördenversäumnisses nicht im Standesamt eingetragen ist. Die getrennte Ehefrau wird einen Teufel tun und den Beschluss rausrücken. Seltsamerweise ist das Kind auch nicht im Familienbuch eingetragen. Hier kommt also alles zusammen, was nur schief gehen kann.
Die eigentliche Frage ist: wie kommt der Vater jetzt an den Nachweis der Namensänderung, damit er eine Geburtsurkunde bekommt? Sind diese Nachweise in irgendeiner Behörde hinterlegt?
Wäre toll, wenn jemand eine Idee dazu hat.
Vielen Dank
Dagmar