Hallo,
ich bin hier auf dieses Forum gestoßen und mich gerade angemeldet. Bin also noch ganz neu hier. Ich hoffe das ich hier eventuell Hilfe bzw. Ratschläge finde.
Ich wäre wirklich für ein paar Tipps sehr dankbar.
Angenommen Person XXX hat für seinen Freund im Juli ein Auto gekauft(er hatte zu dem Zeitpunkt kein Geld, und wegen Schufa Einträgen keinen Kredit bekommen).
Angenommen er hätte sein altes Auto in Zahlung gegeben, und den restlichen offenen Betrag hat Person XXX in bar bezahlt. Person XXX hat auch den Kaufvertrag unterschrieben.
Der Freund von Person XXX hat das Auto auf sich angemeldet, und steht somit auch im KFZ Brief.
Der Brief und der Kaufvertrag sind allerdings in dem Besitz von Person XXX.
Nun ist diese Beziehung am Ende,…er wollte das Auto behalten,…konnte Person XXX aber das Geld zu dem Zeitpunkt noch nicht zurückzahlen.
Die Beiden haben einen „Zweckform“ Standart Kaufvertrag ausgefüllt.
Person XXX ist Verkäufer, er Käufer von dem Auto. Abemacht ist das er bis 01.09.2010 den Kaufvertrag auf das Konto von Person XXX zu überweisen hat.
Solange behält Person XXX den Brief bei sich.
Nun meine Frage:
Angenommen Person XXX hat keine Rechtschutzversicherung, und war auch noch nie bei einem Anwalt.
Was ist wenn er das Geld bis 01.09. nicht auf das Konto von Person XXX Konto überweist? Ich glaube nicht das er vorhat Person XXX das Geld zurück zu zahlen.
Er weiß das Person XXX keine Rechtschutzversicherung hat. Es handelt sich um einen Betrag von 2000 Euro. Ein Anwalt wäre sicher zu teuer.
Ich habe gehört Person XXX kann einfach einen Anwalt aufsuchen, und der würde Person XXX da helfen. Es würde um einen Streitwert von 2000 Euro gehen und er würde nur Anteilig an dem Streitwert bezahlt.
Stimmt das? Ist das so einfach?
Oder sollte sich Person XXX damit abfinden das sie das Geld nie wieder sieht, oder gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit an das Geld zu kommen ohne das Person XXX am Ende noch Verluste macht?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.