Naiv und Exfreund Auto gekauf - Rechtslage?

Hallo,
ich bin hier auf dieses Forum gestoßen und mich gerade angemeldet. Bin also noch ganz neu hier. Ich hoffe das ich hier eventuell Hilfe bzw. Ratschläge finde.
Ich wäre wirklich für ein paar Tipps sehr dankbar.

Angenommen Person XXX hat für seinen Freund im Juli ein Auto gekauft(er hatte zu dem Zeitpunkt kein Geld, und wegen Schufa Einträgen keinen Kredit bekommen).

Angenommen er hätte sein altes Auto in Zahlung gegeben, und den restlichen offenen Betrag hat Person XXX in bar bezahlt. Person XXX hat auch den Kaufvertrag unterschrieben.
Der Freund von Person XXX hat das Auto auf sich angemeldet, und steht somit auch im KFZ Brief.
Der Brief und der Kaufvertrag sind allerdings in dem Besitz von Person XXX.

Nun ist diese Beziehung am Ende,…er wollte das Auto behalten,…konnte Person XXX aber das Geld zu dem Zeitpunkt noch nicht zurückzahlen.

Die Beiden haben einen „Zweckform“ Standart Kaufvertrag ausgefüllt.
Person XXX ist Verkäufer, er Käufer von dem Auto. Abemacht ist das er bis 01.09.2010 den Kaufvertrag auf das Konto von Person XXX zu überweisen hat.
Solange behält Person XXX den Brief bei sich.

Nun meine Frage:
Angenommen Person XXX hat keine Rechtschutzversicherung, und war auch noch nie bei einem Anwalt.
Was ist wenn er das Geld bis 01.09. nicht auf das Konto von Person XXX Konto überweist? Ich glaube nicht das er vorhat Person XXX das Geld zurück zu zahlen.
Er weiß das Person XXX keine Rechtschutzversicherung hat. Es handelt sich um einen Betrag von 2000 Euro. Ein Anwalt wäre sicher zu teuer.

Ich habe gehört Person XXX kann einfach einen Anwalt aufsuchen, und der würde Person XXX da helfen. Es würde um einen Streitwert von 2000 Euro gehen und er würde nur Anteilig an dem Streitwert bezahlt.

Stimmt das? Ist das so einfach?
Oder sollte sich Person XXX damit abfinden das sie das Geld nie wieder sieht, oder gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit an das Geld zu kommen ohne das Person XXX am Ende noch Verluste macht?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Guten Tag,

der Fall ist m.E. völlig klar: es gibt einen gültigen Kaufvertrag zwischen dir und dem ehem. Freund und der muss eingehalten werden (da hilft ihm auch ein Anwalt nicht weiter!!). Hier würde ein gerichtliches Mahnverfahren (via Amtsgericht, Formulare via Google finden: „Mahnverfahren“)mit anschließender Zwangsvollstreckung helfen: Das Problem dabei ist aber: wenn der Freund kein Geld hat, kann man auch nichts von ihm eintreiben und man bleibt trotz klarer Rechtslage auf seinen Kosten sitzen. Die andere Frage wäre, ob man - verflossene Freundschaft hin oder her - so weit gehen will…

Danke für die Antwort.

  1. Geld ist bei ihm vorhanden, das ist kein Thema.
  2. Ich wurde von vorne bis hinten belogen und betrogen,…möchte deshalb nur was mir zusteht.
  3. Wenn bis zum 01.09. kein Geld auf dem Konto eingegangen ist, kann man einen Mahnbescheid beantragen? Als Privatperson? Und den beim Gericht einrichen? Was wird denn dann unternommen? Was kämen denn da für Kosten auf einen zu?

Danke für die Hilfe.

Guten Tag,

hier ist alles beschrieben: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren . Wenn man aber so gar keine Ahnung hat sollte man einen Anwalt hinzuziehen; dessen Kosten muß der Schuldner auch tragen. Aber aufpassen: Natürlich muß man den Anwalt vorab selbst zahlen; das kostet aber nicht die Welt.

Vielen Dank für die Antwort.
Dann werde ich wohl oder übel einen Anwalt aufsuchen müssen.
Ich habe nämlich leider überhaupt keine Ahnung. War noch nie in so einer Situation.