Namensänderung

Hallo Wissende,

ich möchte meinen zweiten Vornamen aus meinem Pass und meinen gesamten Unterlagen streichen lassen.
Was muss ich tun ? wo muß ich was tun ?

Gruß
Manfred

ich möchte meinen zweiten Vornamen aus meinem Pass und meinen
gesamten Unterlagen streichen lassen.
Was muss ich tun ? wo muß ich was tun ?

Hallo Manfred,

Die öffentlich-rechtliche Änderung des Vornamens hat nach deutschem Recht Ausnahmecharakter, kann aber in begründeten Fällen vorgenommen werden, meines Wissens nach beim Ordnungsamt (oder der Stelle, wo man auch einen Pass oder Personalausweis beantragt).
Danach musst Du zu allen Stellen, die die jeweiligen zu ändernden Unterlagen ausgegeben haben, hin, um sie korrigieren zu lassen (was nicht unbedingt möglich ist, z.B. bei Zeugnissen, Geburtsurkunden, o.ä.). Die jeweils für das Dokument zuständige Stelle müßte Auskunft geben können.

Viel Spass bei der Lauferei :wink:
trotzdem Viel Erfolg!

Peace,
Kevin.

Hallo, Manfred.

Einen Antrag auf Änderung des Vornamens (Streichen oder Hinzufügen eines Vornamens) kannst Du bei dem für Deinen Wohnsitz zuständigen Standesamt stellen.
Allerdings kann ein Vor- oder Familienname nur dann geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ die Änderung rechtfertigt. Dein schutzwürdiges Interesse muss so wesentlich sein, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des Namens fordern, zurücktreten müssen.
Normalerweise endet das Recht der Vornamensgebung (bei der Geburt eines Kindes) mit der Eintragung der gewählten Vornamen beim Standesamt.

Was Du wohl brauchen wirst ist
-einen gültigen Personalausweis
-Personenstandsurkunden zum Nachweis der derzeitigen Namensführung
-evtl. ein Führungszeugnis
-Nachweise über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung
-evtl. Einkommensnachweise

Durch einen kurzen Anruf beim Standesamt kannst Du ja die erforderlichen Unterlagen klären.

Über Deinen Antrag wird dann entschieden.
Wird im entsprochen, erhältst Du über die erfolgte Namensänderung eine Urkunde, die für alle weiteren behördlichen Dokumente die Grundlage ist.
Normalerweise weist Dich das Amt darauf hin, wenn im Laufe des Verfahrens erkennbar wird, dass Dein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat. Du kannst ihn dann aus Kostenersparnisgründen zurückziehen.

Viel Erfolg.
Paula