Hallo,
wenn der Beschluss einer Zwangsversteigerung ausgefertigt wurde, wann und von wem werden die restlichen Nebenkosten, wie Gerichtskosten, Grundbucheintragung und Grunderwerbsteuer eingefordert?
Muss die Person, die den Zuschlag erhalten hat, sich selber drum kümmern oder wird diese benachrichtigt und bekommt extra „Rechnungen“?
Wenn diese Person sich selber drum kümmern muß, dann wo, wie und bei wem?
In den weiten des Internets steht zwar, daß dieses zu zahlen sei, aber nicht der Ablauf des ganzen…
Vielen Dank für alle Antworten im Vorraus.