Nebenkosten Zwangsversteigerung

Hallo,

wenn der Beschluss einer Zwangsversteigerung ausgefertigt wurde, wann und von wem werden die restlichen Nebenkosten, wie Gerichtskosten, Grundbucheintragung und Grunderwerbsteuer eingefordert?

Muss die Person, die den Zuschlag erhalten hat, sich selber drum kümmern oder wird diese benachrichtigt und bekommt extra „Rechnungen“?

Wenn diese Person sich selber drum kümmern muß, dann wo, wie und bei wem?

In den weiten des Internets steht zwar, daß dieses zu zahlen sei, aber nicht der Ablauf des ganzen…

Vielen Dank für alle Antworten im Vorraus.

Hallo

wenn der Beschluss einer Zwangsversteigerung ausgefertigt
wurde, wann und von wem werden die restlichen Nebenkosten, wie
Gerichtskosten, Grundbucheintragung und Grunderwerbsteuer
eingefordert?

Das zahlt letztlich alles der Ersteigerer.

Die Gerichtskosten fallen in das geringste Gebot. Die Kosten der Grundbucheintragung werden durch das Grundbuchamt von dem Ersteigerer angefordert und Schulder der Grunderwerbsteuer ist gem. § 1 Nr. 4 iVm. § 13 Nr. 4 GrEStG der Meistbietende.

Muss die Person, die den Zuschlag erhalten hat, sich selber
drum kümmern oder wird diese benachrichtigt und bekommt extra
„Rechnungen“?

Wie gesagt, die Gerichtskosten fallen in das geringste Gebot und sind daher Teil des Gesamtgebotes. Der gebotene Betrag wird dann vom Gericht insgesamt angefordert und die Gerichtskosten werden vor dem Verteilungstermin abgesondert.

Hinsichtlich der Grundbucheintragung kommt die Anforderung vom Grundbuchamt.

Das Finanzamt wird glaube ich vom Gericht kontaktiert und wendet sich dann direkt an den Ersteigerer.

Gruß
Dea

Prima, lieben Dank Dir.

Gruß

Ach, noch was vergessen.

Muss der Ersteigerer zum Verteilungstermin beim Gericht erscheinen oder ist das einfach nur der Termin, bis wann das Gebot zu bezahlen ist?

lieben Dank nochmal

Der Versteigerer muss dort nicht erscheinen, das Gebot wird bereits zuvor vom Gericht angefordert und an dieses überwiesen.

Gruß
Dea

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Hallo, auf jeden Fall wird der Ersteigerer erst im
Grundbuch eingetragen, wenn die GrErwerbsteuer bezahlt
ist. Gruß

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Hallo

auf jeden Fall wird der Ersteigerer erst im
Grundbuch eingetragen, wenn die GrErwerbsteuer bezahlt
ist. Gruß

Nicht, wenn er nicht die Eintragungsgebühr an das Grundbuchamt gezahlt hat.

Gruß
Dea