Neue Grundsicherungsrente oder Sozialhilfe?

Hallo Experten,

was soll ich tun, um meiner Bekannten trotz den Beamten im Sozialamt die ihr gesetzlich zustehende Rentenerhöhung zu beschaffen?

Im Vorjahr bekam eine Bekannte ein Schreiben von der Rentenanstalt mit einem Antragsformular. Darin wurde erklärt, daß ein neues Gesetz in Kraft treten würde, um Rentnern mit geringem Einkommen eine Mindestrente zu geben. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, daß Kinder mit einem Einkommen von weniger als 100.000 EURO nicht zur Zahlung verpflichtet wären.

Die Bekannte ist zu 100% schwerbehindert (fast blind), hat eine sehr geringe Rente. Sie hat zwei Söhne (mit Familien, gewöhnliche Angestellte mit „normalem = eher geringem“ Einkommen, beide Familien wohnen weit entfernt). Meine Bekannte hatte einige Ersparnisse, die sie seitdem sie in Rente steht, fast verbraucht hat. Sie war und ist zu stolz, um um Sozialhilfe oder Wohnungsbeihilfe zu betteln. Um die Mutter nicht hungern zu lassen, hat einer ihrer Söhne eine monatliche Überweisung von 150 DM = 76.69 Euro veranlaßt.

Ich habe dieses Formular der Rentenanstalt für meine Bekannte ausgefüllt und diesen Antrag abgegeben. In meiner Abwesenheit wurde meine Bekannte zum Sozialamt vorgeladen. Sie fuhr mit dem Taxi hin, bat fremde Leute, ihr zu helfen und fand jemanden, der sie danach im Bus nach Hause begleitete. Der Beamte, der sie vorgeladen hatte, verlangte ihr Sparbuch zu sehen (Kopien waren dem Antrag beigefügt) und weil meine Bekannte dies nicht mithatte, verlangte er einen neuerlichen Besuch mit den inzwischen neuen Kontoauszügen. Meine Bekannte wartete, bis ich aus dem Ausland zurückkam und ich begleitete sie heute neuerlich ins Sozialamt. Dort wartete ich 3/4 Stunden vor der Amtsstube und meine Bekannte rief mich, weil sie etwas unterschreiben sollte, was sie ja nicht lesen konnte (Schwerbehindert, siehe oben).

Da gab es einen neuen „Antrag“, ich meinte, den Antrag schon gestellt zu haben und wollte klargestellt haben, daß dies zusätzlich zu dem früheren Antrag wäre. Danach fand ich in diesem neuen Schriftstück die Überschriften „Unterhaltspflichtige“ zu der die Beamtin die Namen der Söhne geschrieben hatte. Nach Protest zu den „Pflichtigen“ und dem neuen Gesetz und einigen Erklärungen sagte ich dann, meine Bekannte könne dies wohl unterschreiben.

Danach rückte die Beamtin einen neuen „Antrag“ heraus, in dem war der aus den Kontoauszügen herausgelesene monatliche Zuschuß des Sohnes als „Unterhalt (allgemein) 76,69 / monatlich, ab dem 01.01.03“ ausgewiesen
neben „Altersruhegeld …“ ausgewiesen.

Welches neues Gesetz ist den das, wenn man dem Antrag der Rentnerin nicht traut und der alten Frau neue Anträge mit Einkommen die Geschenke sind unterschiebt?

Ich habe das Gefühl bekommen, daß die Beamten im Sozialamt nach eigenem Gefühl entscheiden können, wer was und wieviel bekommt, oder irre ich?

Ich finde es unmoralisch, wenn eine Beamte im Sozialamt einer alten behinderten Frau solche „Anträge“ zum Unterschreiben hinlegt. Wenn nicht unterschrieben wird (was ich abriet) gibt es kein Geld. Ist das im Sinne des neuen Gesetzes?

Ich möchte gerne, daß meine Bekannte genau das bekommt, was man in diesem neuen Gesetz beschlossen hat, daß ihr das zusteht, nicht mehr und nicht weniger und keine Sozialhilfe abhängig von Beamten. Wie erreiche ich das?

Grüße, Rudolf

Hallo RuBa,

bin zwar kein Experte in dieser angeblichen Grundrente, aber diese gibt es nicht pauschal für alle Bürger, die unter dem Satz liegen.

Eine Überprüfung bei den Angehörigen gibt es aber nach Rü mit einem Mitarbeiter unseres Soazialamtes nicht. Das Gesetz hat umfassende Fussangeln, die es bis auf wenige Ausnahmen für den überwiegenden Teil der angeblichen Begünstigten nicht möglich macht, diese Grundsicherung zu bewilligen.

Eine Beratung dürfte hier über den zuständigen Vertrauensmann des Rentenversicherungsträgers sinnvoll sein, wenn Näheres in Erfahrung gebracht werden soll.

Gruss Günter

Hallo,
die Kinder sind zwar nicht unterhaltspflichtig, wenn ihr Einkommen unter 100.000 Euro jährl. liegt, aber trotzdem müssen die Kinder im Antrag angegeben werden. Es wird dann gefragt, was sie beruflich machen, um abschätzen zu können, ob sie tatsächlich unter dieser Einkommensgrenze liegen. Ist der Sachbearbeiter der Meinung, dass sie wohl darunter liegen, dann wird keine Überprüfung vorgenommen. Ansonsten darf und muss natürlich eine Überprüfung erfolgen.
Wenn der eine Sohn freiwillig monatlich etwas an seine Mutter zahlt, so ist das Einkommen der Mutter und wird auch als Einkommen angerechnet.
So einfach ist das.

Gruß
Nelly

Blindengeld ?
Hallo Rudolf,

Die Bekannte ist zu 100% schwerbehindert (fast blind), hat
eine sehr geringe Rente.

Mal ganz unabhängig von Rente und Sozialamt:
Hat deine Bekannte schon mal abgeklärt, ob sie eventuell Blindengeld erhalten kann bzw. Blindenhilfe (vergl. §5) ?

http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/34_Fue…

Gruss
Marion

Danke Marion,

meine Bekannte ist sehr stolz und, trotz Armut, will nichts geschenkt und auch keine staatliche Hilfe

Mal ganz unabhängig von Rente und Sozialamt:
Hat deine Bekannte schon mal abgeklärt, ob sie eventuell
Blindengeld erhalten kann bzw. Blindenhilfe (vergl. §5) ?

http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/34_Fue…

Ich werde Deinen Hinweis ausdrucken und mit ihr und einem ihrer Söhne besprechen.

Worum ich kämpfe ist, daß sie zumindest das, was ihr nach dem neuen Gesetz zusteht - keine Sozialhilfe - auch bekommt.

Aber ich tue mich halt so schwer mit deutschen Beamten und rege mich zu schnell auf. Leider.

Danke und Grüße Rudolf

Hallo Nelly, danke für Deine Hinweise

aber trotzdem müssen die Kinder im Antrag angegeben werden.
Es wird dann gefragt, was sie beruflich machen, um abschätzen
zu können, ob sie tatsächlich unter …

Das ist nicht ganz richtig. Das Antragsformular welches von der Landesversicherungsanstalt Hessen zugesandt wurde ist laut Erklärung „ein von Vertretern der Kommunen entwickeltes Formular…“

Unter 2.Unterhalt steht: „Verfügt eines Ihrer Kinder…über erhebliches Einkommen…“ Wenn Sie JA angekreuzt haben, geben Sie bitte Namen und Adresse an.

Die Dame am Sozialamt wollte meiner Bekannten aber einen Antrag auf Sozialhilfe unterschreiben lassen und hat darin dem der aus den Kontoauszügen herausgelesene monatliche Zuschuß des Sohnes als „Unterhalt (allgemein) 76,69 / monatlich“, neben „Altersruhegeld …“ ausgewiesen.

Ich bat, statt „Unterhalt“ hinzuschreiben, daß dies eine freiwillige Leistung des Sohnes sei. Das wurde abgelehnt. Auch wurde darauf bestanden, daß das Sozialhilfe Formular zu unterschreiben sei.

Wenn der eine Sohn freiwillig monatlich etwas an seine
Mutter zahlt, so ist das Einkommen der Mutter und wird
auch als Einkommen angerechnet. So einfach ist das.

Wenn das auch für das neue Gesetz gilt, dann gilt „wer ehrlich ist ist blöd, wer schwindelt bekommt Geld“ und meine Meinung über die deutschen Politiker bleibt so wie sie früher war.

Danke, aber sei so lieb, wenn Du sicher bist, daß Deine Einschätzung auch für das neue Gesetz vom 27.04.2002 zutrifft, lasse es mich bitte nochmal wissen.

Nochmals danke und Grüße, Rudolf

Hallo,

Du schreibst ja selbst, dass Du Dich ggf. zuz schnell aufregst und Probleme mit Beamten hast. Ich denke, hiermit liegst Du im vorliegenden Fall gar nicht so falsch, denn ich würde die Sache genau anders herum sehen als Du. Im Sozialamt hat man bemerkt, dass Deine Bekannte Anscpruch auf Sozialhilfe hätte, und hat Ihr deshalb den entsprechenden Antrag fertig gemacht. Da die Sache mit der Sozialhilfe schnell geht als die Sache mit der Grundsicherung, ist dies sicher ein an sich vorbildliches Verhalten. Oft müssen die Betroffenen auch ein wenig überredet werden, öffentliche Hilfe entgegen dem eigenen Stolz anzunehmen. Auch dies ist bekannt und an sich doch nur zum Besten der Betroffenen. Stolz ist gut und schön, muss man sich aber auch leisten können, und am Hungertuche zu nagen, bloß weil man sich zu stolz für die Sozialhilfe ist, deren Gelder Deine Bekannte ja vermutlich über ihr bisheriges Leben selbst mitfinanziert hat, ist sicher nicht im Sinne des Erfinders. Habe hier momentan selbst so einen Fall, wo es jemandem finanziell sehr dreckig geht, er an sich in zwei Sachen klagen müsste, aber PKH aus Stolz ablehnt. Da verzichtet er lieber auf Ansprüche, als den PKH-Antrag zu unterschreiben, obwohl bei einem Prozessgewinn die Kosten ohnehin dann vom Gegner getragen werden müssten.

Was die Sache mit der Angabe der Unterhaltsleistung der Kinder angeht, so ist dies nun mal vorgeschrieben, da die Sozialhilfe eben nur die Differenz zwischen allen sonstigen Einkünften und dem Sozialhilfesatz abdeckt und damit dafür gesorgt wird, dass alle Sozialhilfebezieher vom Staat gleichbehandelt werden. Diese Diskussion hatten wir hier schon häufiger, aber das Verfahren ist wirklich absolut richtig so, denn es geht hier um die Hilfe, die wir alle finanzieren müssen, und da soll es eben nur um den Ausgleich des absolut Nötigsten gehen und nicht darüber hinaus.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz,

Du schreibst ja selbst, dass Du Dich ggf. zuz schnell aufregst
und Probleme mit Beamten hast. Ich denke, hiermit liegst Du im
vorliegenden Fall gar nicht so falsch, denn ich würde die
Sache genau anders herum sehen als Du. Im Sozialamt hat man
bemerkt, dass Deine Bekannte Anscpruch auf Sozialhilfe hätte,
und hat Ihr deshalb den entsprechenden Antrag fertig gemacht.

Das klingt recht gut, stimmt leider nicht, ich habe eher das Gefühl, daß die „Amtspersonen“ noch nicht mit dem neuen Gesetz vertraut sind.

Auch ist es möglich, daß „Parteienstolz“ da ein wenig mitspielt. Das Bundesgesetz ist von den Regierungsparteien (rot/grün)gemacht worden und Wiesbaden und Hessen sind von der anderen Seite.

Heute habe ich aber einen Tip bekommen, mit einem Sozialreferenten der Stadt telephoniert und der hat mir versprochen, sich um den Antrag meiner Bekannten zu kümmern. Ich hoffe sehr, es klappt demnächst.

Grüße, Rudolf