Hallo Experten,
was soll ich tun, um meiner Bekannten trotz den Beamten im Sozialamt die ihr gesetzlich zustehende Rentenerhöhung zu beschaffen?
Im Vorjahr bekam eine Bekannte ein Schreiben von der Rentenanstalt mit einem Antragsformular. Darin wurde erklärt, daß ein neues Gesetz in Kraft treten würde, um Rentnern mit geringem Einkommen eine Mindestrente zu geben. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, daß Kinder mit einem Einkommen von weniger als 100.000 EURO nicht zur Zahlung verpflichtet wären.
Die Bekannte ist zu 100% schwerbehindert (fast blind), hat eine sehr geringe Rente. Sie hat zwei Söhne (mit Familien, gewöhnliche Angestellte mit „normalem = eher geringem“ Einkommen, beide Familien wohnen weit entfernt). Meine Bekannte hatte einige Ersparnisse, die sie seitdem sie in Rente steht, fast verbraucht hat. Sie war und ist zu stolz, um um Sozialhilfe oder Wohnungsbeihilfe zu betteln. Um die Mutter nicht hungern zu lassen, hat einer ihrer Söhne eine monatliche Überweisung von 150 DM = 76.69 Euro veranlaßt.
Ich habe dieses Formular der Rentenanstalt für meine Bekannte ausgefüllt und diesen Antrag abgegeben. In meiner Abwesenheit wurde meine Bekannte zum Sozialamt vorgeladen. Sie fuhr mit dem Taxi hin, bat fremde Leute, ihr zu helfen und fand jemanden, der sie danach im Bus nach Hause begleitete. Der Beamte, der sie vorgeladen hatte, verlangte ihr Sparbuch zu sehen (Kopien waren dem Antrag beigefügt) und weil meine Bekannte dies nicht mithatte, verlangte er einen neuerlichen Besuch mit den inzwischen neuen Kontoauszügen. Meine Bekannte wartete, bis ich aus dem Ausland zurückkam und ich begleitete sie heute neuerlich ins Sozialamt. Dort wartete ich 3/4 Stunden vor der Amtsstube und meine Bekannte rief mich, weil sie etwas unterschreiben sollte, was sie ja nicht lesen konnte (Schwerbehindert, siehe oben).
Da gab es einen neuen „Antrag“, ich meinte, den Antrag schon gestellt zu haben und wollte klargestellt haben, daß dies zusätzlich zu dem früheren Antrag wäre. Danach fand ich in diesem neuen Schriftstück die Überschriften „Unterhaltspflichtige“ zu der die Beamtin die Namen der Söhne geschrieben hatte. Nach Protest zu den „Pflichtigen“ und dem neuen Gesetz und einigen Erklärungen sagte ich dann, meine Bekannte könne dies wohl unterschreiben.
Danach rückte die Beamtin einen neuen „Antrag“ heraus, in dem war der aus den Kontoauszügen herausgelesene monatliche Zuschuß des Sohnes als „Unterhalt (allgemein) 76,69 / monatlich, ab dem 01.01.03“ ausgewiesen
neben „Altersruhegeld …“ ausgewiesen.
Welches neues Gesetz ist den das, wenn man dem Antrag der Rentnerin nicht traut und der alten Frau neue Anträge mit Einkommen die Geschenke sind unterschiebt?
Ich habe das Gefühl bekommen, daß die Beamten im Sozialamt nach eigenem Gefühl entscheiden können, wer was und wieviel bekommt, oder irre ich?
Ich finde es unmoralisch, wenn eine Beamte im Sozialamt einer alten behinderten Frau solche „Anträge“ zum Unterschreiben hinlegt. Wenn nicht unterschrieben wird (was ich abriet) gibt es kein Geld. Ist das im Sinne des neuen Gesetzes?
Ich möchte gerne, daß meine Bekannte genau das bekommt, was man in diesem neuen Gesetz beschlossen hat, daß ihr das zusteht, nicht mehr und nicht weniger und keine Sozialhilfe abhängig von Beamten. Wie erreiche ich das?
Grüße, Rudolf